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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §2 Abs1;Rechtssatz
Ausf, daß im vorliegenden Fall ein Wohngebäude mit Hoffläche und zwei angrenzenden Gartengrundstücken, das ehemals unbestrittenermaßen einem landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb gedient hat, nach erfolgter Verpachtung der außerhalb der Hofstelle gelegenen landwirtschaftlichen Flächen nicht mehr einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988150025.X03Im RIS seit
14.01.2002Zuletzt aktualisiert am
01.09.2009