Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stand bis zum XXXX 2023 in einem aktiven Dienstverhältnis zum Bund und war zur Dienstleistung der Landespolizeidirektion XXXX zugewiesen. Gehaltsrechtlich befand er sich in E2a/6. Er habe in Erfahrung gebracht, dass sein Arbeitsplatz seit XXXX 2019 durch eine Neubewertung nun mehr in die Verwendungsgruppe „A“ eingegliedert worden wäre. Der Beschwerdeführer stellte, rückwirkend ab XXXX 2019 bis zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 07.06.2022 beantragte der Beschwerdeführer die Betrauung als Fachbereichsleiter um die systemisierte Planstelle mit der Wertigkeit A2/5. Er sei seit dem 01.07.2004 als Fachbereichsleiter des ehemaligen Fachbereichs XXXX auf eine Planstelle mit der Wertigkeit E2a/6 ernannt worden: Durch die Logistikreform 2021 sei der angeführte Fachbereich aufgewertet und in den Fachbereich XXXX umstruktur... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 18.01.2022 beantragte der Beschwerdeführer die bescheidmäßige Feststellung der Wertigkeit seines Arbeitsplatzes. Er sei seit dem XXXX als Fachbereichsleiter des ehemaligen Fachbereichs XXXX auf eine Planstelle mit Wertigkeit E2a/6 ernannt worden. Durch die Logistikreform 2021 sei der Fachbereich aufgewertet und in den nun bestehenden Fachbereich XXXX umstrukturiert worden. Die Neubewertun... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang I.1. Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 01.06.2021 wird er auf dem Arbeitsplatz des Fachbereichsleiters LA4- IKT verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor (Verwendungsgruppe E2a) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 01.06.2021 wird er auf dem Arbeitsplatz des Fachbereich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor in einem aktiven öffentlichen – rechtlichen Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe 6 zum Bund und ist der Landespolizeidirektion (in Folge kurz „LPD“) XXXX zur Dienstleistung zugewiesen. 1. Der Beschwerdeführer steht als Chefinspektor in einem aktiven öffentlichen – rechtlichen Dienstverhältnis in der Verwendungsgruppe E2a, Funktionsgruppe... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Bisherige behördliche/gerichtliche Verfahren Am 21.04.2016 stellte der Beschwerdeführer ein Ansuchen um Zuerkennung einer Funktions- bzw. Verwendungsabgeltung gemäß § 80 Gehaltsgesetz 1956 (in Folgenden: GehG). Begründend führte er im Wesentlichen dazu aus, dass er gemäß Erlass der Bundesministerin für Inneres vom 11.08.2015, GZ. BMI-PA-2000/0454-I/1c/2015, seit 19.08.2015 von seiner Stammdienststelle Landespolizeidirektion Salzburg, Polizeiinspektio... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 29.11.2016 begehrte der Beschwerdeführer gemäß § 80 Gehaltsgesetz 1956 (GehG 1956) die Zuerkennung sowie nachträgliche Abgeltung einer Funktions- und Verwendungszulage für die Zeit seiner Dienstzuteilungen und Verwendung als Single Point of Contact-Wien (SPOC-Wien) seit dem 03.08.2015 und brachte vor, er sei gemäß Erlass vom 03.08.2015, GZ. BMI-PA2000/0452-I/1/c/2015, von seiner Stammdienststelle, der AFA-Wien (LPD Wien), dem ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß Abs. 2a eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß Abs. 4 von mindestens einem der hiezu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie einen Hinweis auf den Verzicht ... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ei... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ei... mehr lesen...
Gemäß § 29 Abs. 5 VwGVG kann das Erkenntnis in gekürzter Form ausgefertigt werden, wenn von den Parteien auf die Revision beim Verwaltungsgerichtshof und die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof verzichtet oder nicht binnen zwei Wochen nach Ausfolgung bzw. Zustellung der Niederschrift gemäß § 29 Abs. 2a leg.cit. eine Ausfertigung des Erkenntnisses gemäß § 29 Abs. 4 leg.cit. von mindestens einem der hierzu Berechtigten beantragt wird. Die gekürzte Ausfertigung hat den Spruch: sowie ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis zum 31.01.2017 auf einer Planstelle der Wertigkeit E2b ernannt. 2. Mit Erlass des Bundesministeriums für Inneres wurde der Beschwerdeführer von seiner Stammdienststelle dem Bundesministerium für Inneres befristet zugewiesen und beginnend mit 01.12.2015 für die Dauer dieser Zuweisung als interimistischer Leiter der XXXX mit der Wahrnehmung von Auf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 18.12.2014 beantragte der Beschwerdeführer die "Zuerkennung einer Ergänzungszulage bzw. Funktionsabgeltung nach dem GehG". Er begründete dies damit, dass er seit 01.06.2014 eine temporär eingerichtete Ermittlungseinheit im Landeskriminalamt leite und die Aufgaben eines Exekutivbeamten der Funktionsgruppe 6 erfülle. Mit Bescheid vom 11.03.2015 wurde das Verfahren gemäß § 38 AVG ausgesetzt. Aus der
Begründung: des Bescheides geht ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz; "BF") steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihr Planstellenbereich befindet sich innerhalb des Bundesministeriums für Inneres (in der Folge kurz: "BMI"). Sie ist XXXX und steht in der Verwendungsgruppe XXXX . Seit dem 12.01.1998 war sie Exekutivbeamtin in der Funktionsgruppe E2b. Mit Wirkung vom 03.08.2015 wurde sie zur Dienststelle BMI, Abteilung III/9, in die Funktionsgruppe A2/4 zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 18.12.2014 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung einer (temporären) Verwendungsabgeltung/-zulage (§§ 75, 79 GehG) und Ergänzungszulage (§ 77a GehG). Er begründete dies damit, dass er seit 01.06.2014 eine temporär eingerichtete Ermittlungseinheit im Landeskriminalamt leite und die Aufgaben eines Exekutivbeamten der Funktionsgruppe 6 erfülle. Mit Bescheid vom 11.03.2015 wurde das Verfahren gemäß § 38 AVG bis zur B... mehr lesen...