Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;
Rechtssatz: Die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, wonach unter einer treuen und gewissenhaften Besorgung dienstlicher Aufgaben zu verstehen ist, dass der Beamte diese unter voller Hingabe und Einsatz seiner gesamten Arbeitskraft wahrnimmt und andere Interessen als die des Dienstes den di... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/12/0402 E 9. Oktober 2002 RS 2 Stammrechtssatz Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Pflich... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (ein Bediensteter im Justizdienst) ist während seiner 25-jährigen Tätigkeit mehrmals disziplinär in Erscheinung getreten, er wurde im Zuge seiner Tätigkeit auch außerhalb der disziplinären Vorwürfe mehrfach auf Mängel seiner Dienstleistung hingewiesen, wobei - abgese... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Unbestritten ist, dass er am 31. August 2003 sein 40. Dienstjahr vollendet hatte. Im Hinblick darauf beantragte er die Gewährung einer Jubiläumszuwendung in der Höhe von 200 v.H. seines Monatsbezuges. Mit dem angefochtenen Bescheid sprach das zuständige Mitglied des Stadtsenates der Landeshauptstadt Linz, Vizebürgermeister N. (die belangte Behörde), über dieses Begehren folgende... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht OberösterreichL22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
Norm: LGehG OÖ 1956 §20c Abs1 idF 1985/064 impl;Statut Linz 1992 §47 Abs3 Z3;Statut Linz 1992 Art5 Z1;StGdBG OÖ 2002 §2 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/12/0064 E 24. März 2004
Rechtssatz: Aus der Übergangsbestimmung des Art. V Z. 1 Statut Linz 1992 kann nichts... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht OberösterreichL22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
Norm: LGehG OÖ 1956 §20c Abs1 idF 1985/064 impl;Statut Linz 1992 §34 Abs2;Statut Linz 1992 §47 Abs3 Z3;Statut Linz 1992 §47 Abs3;Statut Linz 1992 §51 Abs2;StGdBG OÖ 2002 §2 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/12/0064 E 24. März 2004
Rechtssatz: Im Beschwerdefall w... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht OberösterreichL22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
Norm: LGehG OÖ 1956 §15 Abs1 idF 1993/029 impl;LGehG OÖ 1956 §20c Abs1 idF 1985/064 impl;Statut Linz 1992 §47 Abs3 Z3;StGdBG OÖ 2002 §2 Abs2; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/12/0064 E 24. März 2004
Rechtssatz: Weder nach § 47 Abs. 3 Z. 3 Statut Linz 1992 noch nach e... mehr lesen...
Index: L10104 Stadtrecht OberösterreichL22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich
Norm: Geschäftseinteilung Stadtsenat Linz 1997;LGehG OÖ 1956 §20c Abs1 idF 1985/064 impl;NebengebührenV Linz 1999 §19;Statut Linz 1992 Art5 Z1;StGdBG OÖ 2002 §2 Abs2;ZuständigkeitsübertragungV Personalangelegenheiten Linz 1980 §1 Z5; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/12/0064 E 24. März 2004 ... mehr lesen...
Der am 26. Jänner 1940 geborene Beschwerdeführer steht als Hofrat in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Arbeitsmarktservice Burgenland, wo er zuletzt als Landesgeschäftsführer tätig war. Der Beschwerdeführer wurde mit Ablauf des 30. April 2002 gemäß § 15 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (BDG 1979), in den Ruhestand versetzt. Der Vorrückungsstichtag des Beschwerdeführers ist der 11. Februar 1966... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c Abs1;GehG 1956 §20c Abs2;GehG 1956 §20c Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/12/0132 E 24. April 2002 RS 1
(hier: ohne den ersten Satz) Stammrechtssatz Absatz 3 des § 20c GG sieht - bezogen auf Abs. 1 - den Sonderfall vor, dass bereits nach 35 Jahren Dienstzeit die Jubiläumszuwendung in der Höhe von 400 vH gewährt werden kann. § 20c Abs. 3 leg.cit. knüpft unmi... mehr lesen...
Die 1943 geborene Beschwerdeführerin steht seit 31. August 2000 in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle als Professorin war eine Höhere Bundeslehranstalt in Innsbruck (im Folgenden: HBLA). Mit Schreiben vom 16. Dezember 1996 beantragte die Beschwerdeführerin die Gewährung einer Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 200 % ihres Monatsbezuges, in eventu den bescheidmäßigen Abspruch über ihren Anspruch auf Jubiläumszuwendung mit der Begründung: , da... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/02 Gehaltsgesetz
Norm: B-VG Art130 Abs2;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;
Rechtssatz: Die Gewährung der Jubiläumszuwendung nach § 20c Abs. 1 GehG 1956 liegt im freien Ermessen der Dienstbehörde (vgl. die Erkenntnisse vom 11. Oktober 1973, Zl. 410/73, und vom 26. Juni 2002, Zl. 97/12/0407). Schlagworte Ermessen besondere Rechtsgebiete ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;
Rechtssatz: Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Pflichten des Beamten nach § 43 Abs. 1 BDG 1979. Bei der Untersuchung, ob der... mehr lesen...
Der am 5. November 1936 geborene Beschwerdeführer befindet sich seit 27. Dezember 1956 in einem Dienstverhältnis zum Bund und steht derzeit als Fachoberinspektor in Ruhe in einem öffentlichrechtlichen Pensionsverhältnis. Seine letzte Dienststelle vor seiner mit Ablauf des 30. November 1996 erfolgten Ruhestandsversetzung gemäß § 15 BDG 1979 war die Staatsanwaltschaft Klagenfurt, wo er als Bezirksanwalt in Verwendung stand. Seine Leistungsvorstellung lautete seit 6. Juni 1972 auf "... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §51 Abs2;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2000/12/0216 E 21. Februar 2001 RS 6
hier: Diese Überlegungen sind auf die Beurteilung der für die
Gewährung einer Jubiläumszuwendung maßgeblichen Frage, ob eine die
Annahme "treuer Dienste" allenfalls entgegenstehende
ungerechtfertigte Abwesenheit vorlag, zu übertragen. Sta... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;GehG 1956 §20c Abs3 idF 1996/201;
Rechtssatz: Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten des Beamten (§ 43 Abs. 1 BDG 1979). Bei der Untersuchung, ob der Beamte solche... mehr lesen...
Der 1939 geborene Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer (VerwGr L 2a2) in Ruhe in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit Ablauf des 31. August 2000 erfolgten Ruhestandsversetzung als Lehrer und Werkstättenleiter an einer HTL in Villach tätig. Mit Bescheid vom 29. Dezember 2000 wies der Landesschulrat für Kärnten (LSR) einen Antrag des Beschwerdeführers vom 1. August 2000 um Gewährung der Jubiläumszuwendung gemäß § 20c Abs. 3 des Gehalt... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c Abs1;GehG 1956 §20c Abs2;GehG 1956 §20c Abs3;
Rechtssatz: Absatz 3 des § 20c GG sieht - bezogen auf Abs. 1 - den Sonderfall vor, dass bereits nach 35 Jahren Dienstzeit die Jubiläumszuwendung in der Höhe von 400 vH gewährt werden kann. § 20c Abs. 3 leg.cit. knüpft unmittelbar an die in Abs. 1 genannte Jubiläumszuwendung im Ausmaß von 400 vH an und regelt eine zusätzli... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Höhere Technische Lehr- und Versuchsanstalt St. Pölten. Dieses Dienstverhältnis wurde mit 1. April 1985 begründet. Mit Bescheid des Landesschulrates für Niederösterreich (LSR) vom 15. April 1985 wurde unter Anrechnung von Vordienstzeiten im Ausmaß von 9 Jahren, 9 Monaten und 19 Tagen der Vorrückungsstichtag nach § 12 des Gehaltsgesetzes 1956 (GG) des... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §56;GehG 1956 §20c Abs1;
Rechtssatz: Zur Klärung der Gebührlichkeit der Jubiläumszuwendung kann mit Eintritt des frühesten in Betracht kommenden Fälligkeitstermins ein Leistungsbescheid erwirkt werden. Ein davon unabhängig bestehendes Feststellungsinteresse bezüglich einer Tatbestandsvoraussetzung (Dienstzeit), die erfüllt sein muß, damit die Jubiläums... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde und dem vom Beschwerdeführer vorgelegten angefochtenen Bescheid geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund; er war vor seiner mit 31. Dezember 1993 gemäß § 14 Abs. 1 Z. 1 BDG 1979 erfolgten Ruhestandsversetzung im Bereich der Post- und Telegraphendirektion Tirol tätig. Die Dienstbehörde erster Instanz wies den Antrag des Beschwerdeführers ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §43 Abs2;GehG 1956 §20c Abs1;GehG 1956 §20c Abs3;StGB §223 Abs2;StGB §313;
Rechtssatz: Aus § 20c Abs 1 GehG ergibt sich eindeutig, daß als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung 40 Jahre treue Dienste gefordert sind. Die Regelung des § 20 c Abs 3 GehG stellt nur eine Begünstigung für j... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bauinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Landeshauptstadt Linz. Der Magistrat der Landeshauptstadt Linz - Personalamt - gab im Namen des Bürgermeisters folgende mit 27. September 1990 datierte Erledigung heraus: "Anläßlich der Vollendung Ihres fünfundzwanzigsten, im öffentlichen Dienst zurückgelegten Dienstjahres spreche ich Ihnen im Namen der Stadtverwaltung sowie auch in meinem eigenen Namen Dank und Anerkennung aus. ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §13a Abs1;GehG 1956 §20c Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 86/12/0124 E 23. April 1990 RS 3
(hier Rückforderung einer Jubiläumszuwendung) Stammrechtssatz Erfolgt die Leistung deshalb, weil die Anwendung der
Norm: , auf Grund derer die Leistung erfolgt, auf einem Irrtum der auszahlenden Stelle beruht, den der Leistungsempfänger weder erkennt noch (zB durch Verletzung de... mehr lesen...
Index: L22004 Landesbedienstete OberösterreichL24004 Gemeindebedienstete Oberösterreich63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c Abs1 impl;GehG/Statutargemeindebeamten OÖ 1956 §30 Abs3 idF 1969/029;JubiläumszuwendungsV Linz 1971 §1 Abs1 idF VO 10.11.1977;LBGErg OÖ 19te §20c;
Rechtssatz: Eine disziplinäre Bestrafung des Beamten wegen eines geringfügigen im außerdienstlichen Bereich begangenen Diebstahls reicht nicht... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0168 E 17. Februar 1986 VwSlg 12024 A/1968 RS 1 Stammrechtssatz Für die Höhe der Jubiläumszuwendung ist nicht der Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgebend, sondern der Zeitpunkt, in dem die gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist (Hinweis E 19.9.1979, 1772/78, und 19.9.1979, 2475/79). ... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz
Norm: GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/12/0168 E 17. Februar 1986 VwSlg 12024 A/1968 RS 1 Stammrechtssatz Für die Höhe der Jubiläumszuwendung ist nicht der Zeitpunkt der Bescheiderlassung maßgebend, sondern der Zeitpunkt, in dem die gesetzliche Voraussetzung erfüllt ist (Hinweis E 19.9.1979, 1772/78, und 19.9.1979, 2475/79). ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/02 Gehaltsgesetz
Norm: AVG §32 Abs2;GehG 1956 §20c Abs1 idF 1977/662. 1984/548;
Rechtssatz: Scheidet der Beamte mit Ablauf des 31.12.1984 aus dem Dienststand aus, so ist dieser Vorgang nicht dem mit 1.1.1985, 0.00 Uhr, begründenden Zeitraum zuzuordnen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1986120215.X02 Im RIS ... mehr lesen...