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L22004 Landesbedienstete OberösterreichNorm
GehG 1956 §20c Abs1 impl;Rechtssatz
Eine disziplinäre Bestrafung des Beamten wegen eines geringfügigen im außerdienstlichen Bereich begangenen Diebstahls reicht nicht aus, um das Vorliegen des Tatbestandsmerkmales der Leistung treuer Dienste zu verneinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120145.X02Im RIS seit
19.09.2006Zuletzt aktualisiert am
18.03.2015