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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §20c Abs1 idF 1984/548;Rechtssatz
Das Gesetz verlangt als Voraussetzung für die Gewährung einer Jubiläumszuwendung neben der Vollendung bestimmter Dienstzeiten die Leistung "treuer Dienste". Die Leistung treuer Dienste gehört zu den allgemeinen Dienstpflichten des Beamten (§ 43 Abs. 1 BDG 1979). Bei der Untersuchung, ob der Beamte solche treuen Dienste erbracht hat, sind der gesamte in Betracht kommende Zeitraum und nicht nur Teile davon zu überprüfen und allenfalls gegeneinander abzuwägen (vgl. das Erkenntnis vom 11. Oktober 1973, 410/73).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997120407.X01Im RIS seit
19.09.2002