Begründung: Die Beklagte schloss mit der Rechtsvorgängerin der Klägerin einen Versicherungsvertrag ab, mit dem unter anderem Sturmschäden an einem Betriebsgebäude versichert sind. Der sogenannte Mastervertrag vom 1. 1. 2000 enthält unter Punkt 6.18 eine mit "Erweiterte Anerkennung" überschriebene Klausel: "Der Versicherer erkennt an, dass ihm alle Umstände bekannt geworden sind, die im Zeitpunkt der Antragstellung gegeben und für die Übernahme der Gefahr erheblich waren. Dies gilt j... mehr lesen...
Begründung: Dem Kläger steht zur Versorgung seiner Liegenschaft das Recht zum Wasserbezug aus dem auf einem Grundstück seines Bruders, des Beklagten, befindlichen Brunnen zu. Im September 1994 begann der Beklagte damit, auf seinem Grundstück zwei Fischteiche auszubaggern. Durch die dadurch bewirkte Hangrutschung riss vorerst die vom Brunnen zum Wohnhaus des Klägers führende Wasserleitung und in der Folge wurde auch der Brunnen selbst beschädigt. In dem deswegen vom Kläger mit Klag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Kfz-Betrieb der Klägerin ist es zu zwei Schadensfällen gekommen, deren Deckung die beklagte Haftpflichtversicherung verweigert: Beim Ölfilteraustausch an einem LKW-Motor hat ein Mitarbeiter der Klägerin den Ölfilter nicht ordnungsgemäß befestigt (nicht fest genug angezogen), was in weiterer Folge zu einem Motorschaden in Höhe von S 139.144,81 (darin S 330 für Ölfilter und Entsorgung [unstrittig laut Beilage ./G]) geführt hat. Weiters hat ein Mitarbeiter im Ra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 1. 5. 1999 in Kraft getretene 48. Nachtrag zu dem hier anzuwendenden 1. Kollektivvertrag für die bei der Austro Control GmbH beschäftigten Bediensteten lautet auszugsweise, wie folgt: „Leistungsprämie: Den Bediensteten, die sich am 1. Mai 1999 in einem Dienstverhältnis zur Austro Control GmbH befanden, wird eine Leistungsprämie in Höhe von 95 % des am 1. Mai 1999 gebührenden Gehaltes gewährt. Die Leistungsprämien sind einmalige Zahlungen und stellen kein ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin erteilte dem Spenglereibetrieb Romana J***** 1999 den Auftrag, Dachdecker- und Spenglerarbeiten an ihrem Haus in G***** durchzuführen. Die Arbeiten wurden durchgeführt; sie sind aber mangelhaft. Der Beklagte war von 1997 bis Ende Jänner 2002 gewerberechtlicher Geschäftsführer des Spenglereibetriebs. Über das Vermögen der Romana J***** wurde mit Beschluss des Landesgerichts Wiener Neustadt vom 14. Juli 2000, 11 S 175/00x, das Konkursverfahren eröff... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis einschließlich November 1998 Obmann des Arbeitbetriebsrats der beklagten Partei; seitdem ist er einfaches Mitglied des Arbeiterbetriebsrates. Bis einschließlich November 1998 bezog er monatlich S 33.369,80 brutto; darin war ein Überstundenpauschale von S 5.269 brutto enthalten. Im Herbst 1995 begann die beklagte Partei, die Löhne der Arbeiter mittels Änderungsvereinbarungen zu kürzen, wobei bei Nichtabschluss dieser Änderungsvereinbarungen Kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist eine Institution der österreichischen Pferdezuchtverbände zur Förderung des Pferdewesens. Sie führt ua die in den Tierzuchtgesetzen der Länder (so etwa im oö Tierzuchtgesetz 1995) für Zuchttiere vorgesehenen Leistungsprüfungen durch. Zur Zucht bestimmte Hengste werden für ganz Österreich (nur) bei der klagenden Partei der "Hengstleistungsprüfung" unterzogen, die 100 Tage dauert. Während dieser Zeit wird das Pferd bei der klagenden Partei ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die am 4. 4. 1973 geborene Klägerin wurde im Februar 1999 bei einem Verkehrsunfall in Thailand schwer verletzt. Nach mehreren Spitalaufenthalten befindet sie sich seit 28. 9. 2000 im Geriatriezentrum Am Wienerwald in Pflege; zuvor hatte sie im gemeinsamen Haushalt mit den Eltern gelebt. Die Klägerin hat in den Jahren 1999 bis 2001 folgende monatliche Nettopension bezogen: S 3.372,90 (1999), S 3.423,50 (2000) und S 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 13. 10. 1969 als Angestellter bei der beklagten Partei beschäftigt, bis er - nach einem seit 11. 3. 2000 andauernden Krankenstand - mit Ablauf des 31. 1. 2001 als Folge einer krankheitsbedingten Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wurde. Auf das zwischen den Streitteilen begründete Dienstverhältnis sind die Bestimmungen der DO.A anzuwenden. Ab 1994 war der Kläger überwiegend im Außendienst eingesetzt, vor dem 10. 3. 1997 zuletzt mit de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war von Oktober 1996 bis 11. 9. 2000 bei der beklagten Partei als Elektriker beschäftigt; das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung. Auf das vorliegende Arbeitsverhältnis ist der Kollektivvertrag für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe anzuwenden. Mit der
Begründung: , unberechtigt entlassen worden zu sein, begehrt der Kläger den Zuspruch von S 44.625,60 an Abfertigung sowie S 25.745,53 an Kündigungsentschädigung. Die beklagte Partei beantra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Österreich, die Beklagte eine in Italien ansässige societa a responsibilitata limitata (srl). Anfang Dezember 1997 fand eine Besprechung zwischen dem Geschäftsführer der Klägerin und deren Einkaufssachbearbeiterin einerseits und den Ehegatten V***** und einer Mitarbeiterin in der Exportabteilung der Firma M***** statt. Diese Firma vertritt die Interessen der Beklagten in Österreich und in Deutsch... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 4. 8. 2000 den Antrag der am 23. 7. 1945 geborenen Klägerin vom 15. 5. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 8. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, dass Erwerbsunfähigkeit nicht vorliege. Ab dem Stichtag 1. 7. 2000 sei die vorzeitige Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit gemäß § 274 Abs 2 BSVG nicht mehr vorgesehen. Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 4. 8. 2000 den Antra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bzw deren Rechtsvorgängerin, die L*****bank ***** (in der Folge der Einfachheit halber ebenfalls kurz Beklagte genannt) gewährte der S***** GmbH Darlehen, für die ua Roland Anton S***** als (Wechsel-)Bürge und Zahler bzw Garant haftete. Dieser schloss mit der Klägerin (neben einer Unfallversicherung und zwei weiteren Lebensversicherungen) am 12. 5. 1987 eine Er- und Ablebensversicherung ab. Die Versicherungssumme betrug S 500.000,--; Versicherungsb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtskraftwirkung eines Urteiles erstreckt sich grundsätzlich nur auf den
Spruch: . Die
Gründe: der Entscheidung bleiben von der Bindungswirkung gewöhnlich ausgegrenzt. Dies gilt gerade auch für jene Tatsachenfeststellungen, die sich auf den geltend gemachten rechtserzeugenden Sachverhalt beziehen (RIS-Justiz RS0041357). Die in der älteren Rechtsprechung vertretene Ansicht, dass selbst mangels Identität des Begehrens das U... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, es fehle eine Rechtsprechung zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine "genehmigungspflichtige 'dauerhafte' Änderung des gesamten 'Tarifgefüges' eines marktbeherrschenden Anbieters für Sprachtelefonie über ein festes Netz im Sinne des § 18 Abs 7 TKG vorliegt". Sie verweist darauf, dass sich auch der Verwaltungsgerichtshof bisher nicht mit der Frage befasst habe, ab wann eine Tarifänderung "dauerhaft" sei und wan... mehr lesen...
Begründung: Ein dreiköpfiges Schiedsgericht wies mit seinem am 15. Dezember 1994 in Zürich gefällten "endgültigen" in englischer Sprache ausgefertigten Schiedsspruch die Hauptbegehren der dort klagenden und nun betreibenden - gemeinnützigen, nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware errichteten - Partei gegen die dort beklagten und nun verpflichteten Parteien ab (im englischen Original Claimant´s principal claims are dismissed; Punkt 1.), gab deren Widerklage statt (im englische... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist Rechtsträgerin mehrerer Unfallkrankenhäuser und Rehabilitationszentren. Die klagenden Parteien sind als Mitarbeiter des Pflegedienstes in diesen Einrichtungen beschäftigt. Auf ihre Dienstverhältnisse ist die "Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs" (DO.A) anzuwenden. § 51 der DO.A lautet auszugsweise wie folgt: Paragraph 51, der DO.A lautet auszugsweise wie folgt: "1) Gefahrenzulage Zur Abgeltung ein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei eine Unfallversicherung mit einer Versicherungssumme von S 2,000.000 abgeschlossen, die auch dauernde Invalidität umfasst. Laut Versicherungsvertrag ist ab einem Invaliditätsgrad von 50 % für den 50 % übersteigenden Teil die dreifache Leistung zu erbringen; bei Invalidität im Ausmaß von 80 % ergibt sich daher ein Anspruch von 140 % der Versicherungssumme, ds S 2,800.000. Dem Versicherungsvertrag lagen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betreibt im Mühlviertel in Oberösterreich auf einer ihm gehörigen Liegenschaft unter der Adresse V***** 12 eine Land- sowie (räumlich und örtlich getrennt) unter der Adresse V***** 33 eine Gastwirtschaft mit mehreren Ferienwohnungen unter der Bezeichnung "Familien- und Sportpension" bzw "Sportpension R*****". Zu Polizzenummer 29/425.591 hatte er bei der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei eine "Landwirtschaftsvielschutzversicherung" abgeschlossen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem in das Urteil aufgenommenen Beschluss wies das Erstgericht zwei Schriftsätze der Beklagten, die erst nach Schluss der Verhandlung gemäß § 193 Abs 3 ZPO eingebracht worden waren, teilweise (ON 13) bzw ganz (ON 14) zurück, weil sie über die der Beklagten vom Erstgericht eingeräumte Urkundenerklärung hinausgingen, indem sie neues Tatsachenvorbringen und Beweisanträge enthielten, und der Schriftsatz ON 14 überdies verspätet war. Das Berufungsgericht gab dem... mehr lesen...
Begründung: Die bei der beklagten Partei unfallversicherte Klägerin rutschte am 21. 1. 1999 auf dem Glatteis aus und verletzte sich; die Versicherungssumme betrug im Unfallszeitpunkt S 583.000,--. Dem Versicherungsvertrag lagen die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung (AUVB 1989/SS300) zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten: Art 14 Artikel 14, Fälligkeit der Leistung des Versicherers 1.) Der Versicherer ist verpflichtet, innerhalb eines Monats, bei Ansprü... mehr lesen...
Begründung: Die am 12. 9. 1945 geborene Klägerin stellte am 3. 8. 2000 (und 23. 8. 2000) bei der beklagten Partei zum Stichtag 1. 10. 2000 den Antrag auf Gewährung der vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit. Mit Bescheid vom 22. 9. 2000 lehnte die beklagte Partei den "Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension" mangels Vorliegens von Erwerbsunfähigkeit ab. Im Rahmen der Bescheidbegründung wurde der Klägerin mitgeteilt, ihrem Antrag auf vorzeitige Alterspension wegen Erwerb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es auf diese zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Den Revisionsausführungen ist zu entgegnen: Soweit sich die Revisionsausführungen mit der angeblich unkritischen Übernahme der im Feststellungsverfahren nach § 5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.) Zur Parteienberichtigung: Die Spaltung der beklagten Partei wirkt ipso iure als Gesamtrechtsnachfolge (§§ 1, 14 SpaltG), sodass gemäß § 235 Abs 5 ZPO vorzugehen war. Die Spaltung der beklagten Partei wirkt ipso iure als Gesamtrechtsnachfolge (Paragraphen eins,, 14 SpaltG), sodass gemäß Paragraph 235, Absatz 5, ZPO vorzugehen war. 2.) Zur Revision: Bereits am 27. 10. 1978 war zwischen der Geschäftsführung der beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltspflicht des Vaters für Carola, Tanja und Katrin von bisher monatlich S 3.800, S 3.800 und S 3.300 ab dem 1. 1. 2001 auf S 4.100, S 4.100 und S 3.400 pro Monat; das Erhöhungsmehrbegehren von S 900, S 900 und S 1.100 pro Monat wies es ab. Es stellte im Wesentlichen fest, die Kinder befänden sich in Pflege und Erziehung der Mutter. Das Durchschnittseinkommen des Vaters betrage einschließlich anteiliger Sonderzahlungen rund S 25.700; wei... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 30. 11. 2000 den Antrag der am 21. 9. 1945 geborenen Klägerin vom 23. 11. 2000 auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspensin wegen Erwerbsunfähigkeit zum Stichtag 1. 12. 2000 mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 273 Abs 2 BSVG idF des Sozialversicherungs-Änderungsgesetzes (SVÄG) 2000, BGBl I Nr 43/2000) mit Ablauf des 30. 6. 2000 außer Kraft getreten, sodass ein Leistungsanspruch zum Stichtag 1. 12. 2000 nicht meh... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hat mit Bescheiden vom 8. 11. 2000 (Erstklägerin), 30. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 27. 12. 2000 (Drittklägerin) die Anträge der im Zeitpunkt der Antragstellung im 56. bzw. 57. Lebensjahr stehenden Klägerinnen vom 2. 11. 2000 (Erstklägerin), 23. 11. 2000 (Zweitklägerin) und 19. 12. 2000 (Drittklägerin) auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension wegen Erwerbsunfähigkeit mit der
Begründung: abgelehnt, § 122c BSVG sei gemäß § 274 Abs 2 BSVG idF des So... mehr lesen...
Begründung: Der in Innsbruck wohnhafte Kläger begehrt von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Deutschland hat, S 7.468,-- sA mit der
Begründung: , er habe als Verbraucher eine von der beklagten Partei angebotene Urlaubsreise mit seiner Ehegattin nach Mauritius gebucht, bezahlt und konsumiert. Wegen verschiedener Unterbringungsmängel begehre er eine 10 %ige Preisminderung in Höhe des Klagsbetrages. Die Buchung sei in einem Innsbrucker Reisebüro erfolgt, dessen sich die beklagt... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die Schließung einer planwidrigen und daher ungewollten Gesetzeslücke durch Analogie ist im Verfahrensrecht im gleichen Umfang wie im materiellen Recht möglich. Entscheidungstexte Rkv 1/01 Entscheidungstext OGH 28.11.2001 Rkv 1/01 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:RS011599... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...