Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den erst in der Berufung erhobenen Einwand, der Kläger könne Verfügungen über das verfahrensgegenständliche Fremdwährungs(US $-)Konto nur mittels Vorlage des (in Händen der Beklagten befindlichen!) "Wertpapierbuches" tätigen, sodass die Klage auf Auszahlung des Kontobetrages schon deshalb scheitern müsse, zutreffend als unzulässige Neuerung unbeachtet gelassen. In diesem Zusammenhang ist auch aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vor Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der beklagten Partei hatten die Arbeiter in einer Betriebsversammlung vom 30. 1. 1998, in welcher sie über die unausweichlich bevorstehende Konkursantragstellung informiert worden waren, auf Grund des fristlosen Verstreichens einer bereits gesetzten Nachfrist zur Bezahlung ausständiger Gehälter den Austritt erklärt. Mit Beschluss des Landesgerichtes Wels vom 3. 2. 1998, 20 S 75/98z-3, wurde über Antrag der Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde mit Teilurteil vom 25. 1. 1985 gemäß § 55 Abs 3 EheG geschieden. Mit Endurteil vom 9. 3. 1987 wurde der Antrag der nunmehrigen Beklagten, auszusprechen, dass den nunmehrigen Kläger das alleinige Verschulden an der Zerrüttung der Ehe treffe, abgewiesen. Die Ehe der Streitteile wurde mit Teilurteil vom 25. 1. 1985 gemäß Paragraph 55, Absatz 3, EheG geschieden. Mit Endurteil vom 9. 3. 1987 wurde der Antrag der nunmehrigen Beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist einer der Anbieter für Mobiltelefonleistungen in Österreich. Den Kunden der Beklagten, unter anderem Helga P***** (in der Folge: Zedentin) stand bisher die Möglichkeit offen, ihre Telefonrechnungen ohne Zahlung einer Bearbeitungsgebühr mittels Banküberweisung (Zahlschein) zu begleichen. Im Februar 1998 versandte die Beklagte ihren Kunden ein Schreiben mit auszugsweise folgendem Inhalt: "
Betreff: Einzugsermächtigung und Sammelrechnung - Neuerun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat das Klagebegehren, die Beklagten seien schuldig, den Klägerinnen Zutritt zu bestimmten Dachbodenräumen zu gewähren oder herzustellen, oder einen gleichwertigen Ersatzraum zur Verfügung zu stellen und in jedem Falle zwei passende Schlüssel auszufolgen (Punkt I.1.), in eventu einen Betrag von S 100.000,- s. A. für den Verlust ihres Benützungsrechts zu bezahlen (Punkt I.2.) "zurück- bzw abgewiesen". Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung führte es au... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde von der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Beklagten, der P***** AG, am 7. 1. 1974 als Hilfsarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet und am 14. 1. 1998 von der beklagten Partei abgemeldet, wobei als Abmeldungsgrund Kündigung durch den Dienstgeber aufscheint. Am 19. 12. 1994 wurde zwischen der P***** AG nachstehende Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die die folgenden wesentlichen Inhalte aufweist: "Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 4 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger kam 6. 7. 1997 als Lenker und Halter eines PKW im Zuge eines beabsichtigten Überholmanövers von der Fahrbahn und stieß gegen das Eisengestänge eines außerhalb des (aus seiner Sicht gesehen) linken Fahrbahnrandes befindlichen Ortsschildes. Dadurch entstand ihm ein Schaden in der Höhe von S 108.756. Der Kläger begehrt den Ersatz dieses Betrages mit der
Begründung: , der Erstbeklagte habe - ohne den von hinten kommenden Verkehr zu beachten - ein vor ihm fa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist seit 28. 2. 1979 Hausbesorgerin des Hauses *****straße ***** und als solche auch zur Betreuung der mit Gas betriebenen Warmwasser- und Zentralheizungsanlage verpflichtet. Die gegenständliche Heizanlage ist eine Gas-Wärmezentrale vom Fabrikat Hydrotherm/Stiebel Eltron, Type Multitemp S, bestehend aus Feuerungs- und Dampfkesselanlage. In technischer Hinsicht besteht die Feuerungsanlage aus vier Feuerstätten mit je einem eigenen Verbindungsstüc... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ aufgrund der von der klagenden Partei eingebrachten Mahnklage, in der für den Beklagten eine Adresse im Sprengel des Erstgerichtes angegeben war, antragsgemäß am 15. 12. 1997 einen bedingten Zahlungsbefehl. Dieser konnte am 18. 12. 1997 dem Beklagten nicht zugestellt werden, weil dieser verzogen war. Mit Antrag vom 9. 3. 1998 beantragte die klagende Partei die neuerliche Zustellung des Zahlungsbefehls an eine Adresse des Beklagten in der Bund... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 21. 6. 1993, 28 Cg 276/92-8, wurde eine Klage des nunmehrigen Klägers gegen den nunmehrigen Beklagten "zurückgewiesen", weil das Klagebegehren, der Beklagte sei schuldig, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes ob der Liegenschaft EZ 2329 KG ***** S***** zugunsten des Klägers einzuwilligen, "weder exekutierbar noch grundbuchsfähig" sei. Der nunmehrige Kläger brachte weiters gegen den nunmehrigen Beklagten eine Klage auf Ausfolgung... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den entscheidungswesentlichen Sachverhalt wie folgt zusammengefasst: "Im Firmenbuch beim Landesgericht Klagenfurt ist zu FN 101758w die A***** Gesellschaft mbH mit Sitz in A***** (künftig Tochtergesellschaft genannt) eingetragen. Das Stammkapital von ATS 25,000.000 wurde zur Gänze von der N***** Gesellschaft mbH (künftig Muttergesellschaft genannt) übernommen und geleistet. In diese hatte die vormalige Alleingesellschafterin, die Österreichisc... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Landesgerichtes Salzburg ist die O***** GmbH mit dem Sitz in S***** eingetragen (FN 36762m). Das voll bar eingezahlte Stammkapital von 500.000 S wird von folgenden Gesellschaftern gehalten: KommRat Viktor L***** 125.000 S, S***** AG 255.000 S und I*****gesellschaft mbH 120.000 S. Die Generalversammlung vom 17. 3. 1999 beschloss die Anpassung des Gesellschaftsvertrages im Sinn der Bestimmungen des 1. Euro-Justiz-Begleitgesetzes (1. EURO-JuBeG) und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Geschäftsbeziehung des Klägers, eines in Deutschland ansässigen Arztes ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, und der in Graz ansässig gewesenen Bank für H***** (im folgenden kurz: B*****) entwickelte sich nach den Feststellungen der Vorinstanzen chronologisch wie folgt: Am 14. 12. 1993 ersuchte der Kläger mit seiner Ehefrau (auch diese ist kroatische Staatsbürgerin) bei der B***** um Eröffnung eines Giro(Fremd)kontos lautend auf "05... mehr lesen...
Begründung: Die Ö***** F***** S***** GesmbH besitzt eine Gewerbeberechtigung für das industriemäßige Gewerbe der fabrikmäßigen Erzeugung von Isotopen sowie von technischen Geräten auf dem Gebiet der Atomenergie. Für die Antragsgegnerin gilt der Kollektivvertrag für Angestellte der Industrie (Rahmenkollektivvertrag) vom 1. 11. 1991. Dieser wurde zwischen dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten und der Wirtschaftskammer Österreich abgeschlossen.... mehr lesen...
Begründung: Die Ö***** hatte 1987 268.000 Stück auf Inhaber lautende Partizipationsscheine mit einem Nominale von je 500 S ausgegeben, deren Inhaber Anspruch auf 6 % Gewinnanteil und einen erfolgsabhängigen Gewinnbonus haben. Die Partizipationsscheine werden an der Börse gehandelt. Zum 31. 12. 1997 betrug das Partizipationskapital 134,000.000 S. Am 7. 5. 1997 wurde die Ö***** auf Grund Art 1 des Bundesgesetzes BGBl 1996/742 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. Diese ist im... mehr lesen...
Begründung: Der Zweck des beklagten Vereins besteht in der Pflege und der Förderung des Bodybuilding in Österreich. Nach der Satzung sind nur die Landesverbände Mitglieder des Vereins. § 7 der Satzung kennt aber auch den Begriff der "Verbandsperson", zu denen ua die Landesverbände und ihre Vorstandsmitglieder, Bodybuildingstudios und Fitnesszentren, Trainer, Übungsleiter, Betreuer der Vereine bzw Studios, Wertungsrichter, Kampfrichter, Wettkampfleiter und sonstige Funktionäre g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte bei der beklagten Partei für die Zeit von 1. 12. 1988 bis 1. 12. 1998 eine Haushaltsversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Haushaltsversicherung, Fassung 1984 (ABH 1984) zugrundelagen. Nach deren Art 1 A) d) zählen vollbrachter oder versuchter Einbruchsdiebstahl, einfacher Diebstahl und Beraubung zu den versicherten Gefahren. Art 5 AHB 1984 lautet auszugsweise: Die Klägerin hatte bei der beklagten Partei für d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 10. 4. 1990 bei der beklagten Partei beschäftigt. Der Familienwohnsitz des Klägers befindet sich in 7232 Kobersdorf. Sein Sohn mietete in 1140 Wien, ***** eine Wohnung. Er und der Kläger wohnten in dieser Wohnung und trugen die Kosten gemeinsam, wobei der Kläger auch an dieser Adresse gemeldet war, sein Hauptwohnsitz jedoch Kobersdorf blieb. Mit Juni 1998 kündigte der Sohn des Klägers diese Wohnung in Wien, wobei auch der Kläger ab diesem... mehr lesen...
Begründung: Am 5. 4. 1998 ereignete sich auf einem Kundenparkplatz in Salzburg ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit einem Go-Kart sowie die Erstbeklagte mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Der im Privateigentum stehende Parkplatz ist sowohl bei der Einfahrt als auch der Ausfahrt durch Schranken abgetrennt. Bei der Einfahrt sind eine Tafel mit der Aufschrift "Privatparkplatz - nur für Kunden während der Einkaufszeit - es gilt ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §7DO.A §51 Abs1
Rechtssatz: Tatsächliche Änderungen im Normbereich (hier: die Auflösung septischer Stationen), die zur Zeit der Entstehung der
Norm: (hier: Abschluss des Kollektivvertrages) noch gar nicht bedacht worden sein konnten, sind nach dem historischen und noch immer aktuellen Normzweck zu beurteilen (Gefahrenzulage nach der DO.A dient der Abgeltung der nach wie vor aktuellen erhöhten Gesundheitsgefährdung bei der Betre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: § 51 Abs 1 Z 1 lit b der DO.A (Dienstordnung A für Angestellte der Sozialversicherungsträger Österreichs) lautet auszugsweise wie folgt: Paragraph 51, Absatz eins, Ziffer eins, Litera b, der DO.A (Dienstordnung A für Angestellte der Sozialversicherungsträger Österreichs) lautet auszugsweise wie folgt: Gefahrenzulage Zur Abgeltung einer durch Einwirkungen im Sinne des § 40 Abs 3, 5 und 6 ASchG hervorgerufenen Gesundheitsgefährdung gebührt eine Gefahren... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Geschäftsführer der klagenden Partei, Dipl. Ing. Wolfgang L*****, entwickelte in den Jahren 1993 und 1994 eine Maschine für die Großbohrtechnik im Bereich des Horizontal-Spülbohrverfahrens. Diese Maschine wurde von der Firma F*****, an der Dipl. Ing. L***** als Gesellschafter beteiligt und deren Geschäftsführer er war, zur Ausführung größerer Projekte angemietet. Dipl. Ing. L***** bemühte sich um einen Versicherungsschutz für dieses neue Arbeitsgebiet, d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Fliesenleger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen ist der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe anzuwenden. Der Kläger verrichtete im Zeitraum vom Juli 1997 bis Oktober 1997 im Akkord an diversen Baustellen Schlütterarbeiten im Umfang von 147,68 lfm und Silikonarbeiten im Umfang von 1.577,34 lfm. Bei den dauerelastischen Dehnfugen (Silikonarbeiten) wurden keine Voranstriche a... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte vor, als Verbraucherin am 22. 12. 1998 in den Geschäftsräumen eines vermittelnden Reisebüros in Innsbruck einen Schiurlaub für zwei Erwachsene und ein Kind vom 6. bis 13. 2. 1999 in Krimml gebucht und bezahlt zu haben, wobei Veranstalter dieser Reise die in Deutschland ansässige beklagte Partei gewesen sei. Entgegen den getroffenen Vereinbarungen sowie den im Katalog der beklagten Partei als Vertragsgrundlage herangezogenen Beschreibungen ... mehr lesen...
Begründung: Das gegenständliche Mietzinsüberprüfungsverfahren, das den Zinszahlungszeitraum 1. 12. 1992 bis 31. 10. 1997 betrifft, wurde am 10. 10. 1997 bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Stadt Wien eingeleitet und ist gemäß § 40 Abs 1 MRG gerichtsanhängig geworden. Das gegenständliche Mietzinsüberprüfungsverfahren, das den Zinszahlungszeitraum 1. 12. 1992 bis 31. 10. 1997 betrifft, wurde am 10. 10. 1997 bei der zuständigen Schlichtungsstelle der Stadt Wien eingeleitet ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstklägerin schloß im Sommer 1989 die Handelsschule ab und war dann bis November 1992 bei verschiedenen Unternehmen als Angestellte tätig. Am 15. 3. 1993 wurde die Erstklägerin von der Beklagten als Buchhalterin angestellt. Im Dienstvertrag wurde unter anderem die Anwendung des Gehaltsschemas laut Kollektivvertrag vereinbart, ohne daß die Einstufung in eine bestimmte Gehaltsgruppe festgelegt wurde. Als Anfangsgehalt erhielt die Erstklägerin monatlich S ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 12. Jänner 1998 bewilligte das Erstgericht der führenden betreibenden Partei aufgrund der vollstreckbaren Urteile des Landesgerichts Innsbruck vom 7. April und 15. Oktober 1997 sowie des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 4. September 1997 wider den Verpflichteten zur Hereinbringung von 400.000 S sA unter anderem die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaften EZ 95 und EZ 414 eines Osttiroler Grundbuchs. Gleichzeitig wurde die Anmerkung der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein eingetragener Verein. Mitglieder sind vor allem die gewerblichen Genossenschaften nach dem System Schulze-Delitzsch und aus diesem durch Umgründungen hervorgegangene Aktiengesellschaften. Die Verbandsmitglieder bilden zur Wahrnehmung der besonderen Belange im Verband einerseits die Gruppe Kredit, anderseits die Gruppe Ware und Dienstleistungen. Die Zugehörigkeit zur jeweiligen Gruppe richtet sich nach dem Unternehmensgegenstand d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zunächst vom 1. 4. 1992 bis 30. 6. 1992 im Rahmen eines befristeten Angestelltenvertrages als Innendienstangestellter der beklagten Partei tätig. Vom 1. 7. 1992 bis 6. 7. 1992 wurde er zum ordentlichen Präsenzdienst einberufen, sodann aber wegen Untauglichkeit entlassen. Am 13. 7. 1992 setzte er sein Dienstverhältnis bei der beklagten Partei fort und zwar zunächst im Rahmen eines bis 30. 9. 1992 befristeten Dienstverhältnisses. Im Anschluß da... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Er- und Ablebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen. Der Versicherungsbeginn war am 1. 3. 1989, die Versicherung endet am 1. 3. 2003. Für den Fall der Berufsunfähigkeit wurden eine jährliche Barrente von S 96.000 sowie Prämienbefreiung vereinbart. Der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung liegen die Besonderen Bedingungen der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zugrunde, deren für den vor... mehr lesen...