Norm
ASFINAG-ErmächtigungsG §3Rechtssatz
Die Begründung des Fruchtgenussrechts der ASFINAG bedurfte nach § 3 ASFINAG-ErmächtigungsG eines noch abzuschließenden Titelgeschäfts, nicht aber des sonst erforderlichen Modus der Einverleibung im Grundbuch. Insoweit liegt beim Fruchtgenussrecht der ASFINAG eine vom Regelfall abweichende, gesetzlich angeordnete Durchbrechung des Eintragungsgrundsatzes vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129860Im RIS seit
02.03.2015Zuletzt aktualisiert am
11.05.2016