Norm: ABGB §449ABGB §451 CABGB §1366ABGB §1422GBG §14 Abs2
Rechtssatz: Der durch eine Höchstbetragshypothek gesicherte Pfandgläubiger hat gegenüber dem Drittpfandbesteller bei Geltendmachung der Pfandhaftung zu behaupten und zu beweisen, daß die geltend gemachte Forderung aus dem durch die Höchstbetragshypothek besicherten Rechtsverhältnis stammt und aus dem der Höchstbetragshypothekbestellung zugrundeliegenden Grundschuldverhältnis aushaftet. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Johann Sch***** verstarb am 16.9.1987 unter Hinterlassung eines Kodizills, in dem er 10/16-stel Anteile an einer Liegenschaft einer Nichte vermachte. Seine Verlassenschaft wurde mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Baden zu 1 A 739/87-17 vom 17.3.1988 seiner Nichte, der Nebenintervenientin auf seiten der beklagten Partei, aufgrund des Gesetzes eingeantwortet. Der Kläger hat sich um Johann Sch***** in den letzten Jahren dessen Lebe... mehr lesen...
Begründung: In der EZ ***** des Grundbuches ***** E***** ist unter CLNR 6 a ein Höchstbetragspfandrecht der S*****bank für eine Forderung von höchstens S 1,120.000,-- eingetragen. Am 16.Mai 1991 beantragte die S*****bank unter Vorlage einer Erklärung vom 13.Mai 1991, mit der sie die fragliche Pfandforderung bzw. die hiefür einverleibte Hypothek als Deckung für ihre Gläubiger aus Pfand- und Kommunalbriefen bestellte, die Anmerkung des Kautionsbandes iSd EV dRGBl 1938 I 1574 (TZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 AABGB §451 EKO §12 Abs1KO §31 Abs1 Z2 Fall1
Rechtssatz: Nach § 31 Abs 1 Z 2 erster Fall kann das Verfügungsgeschäft angefochten werden, wenn der Anfechtungsgegner in Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit des späteren Gemeinschuldners eine Sicherstellung oder Befriedigung innerhalb der kritischen Frist des Abs 4 erlangt hat. Maßgebend ist der Erwerbszeitpunkt; bei Bestellung eines Faustpfandes ist die Sicherheit erst dann erworben, we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 17.1.1990 wurde über das Vermögen des Gemeinschuldners A***** K***** (in der Folge nur Gemeinschuldner genannt) der Konkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Das Konkursverfahren ist weiter anhängig. Der Gemeinschuldner betrieb bis etwa Ende September 1989 ein sogenanntes Fitneßstudio. Mit Mietvertrag vom 20.6.1985 nahm er Geschäftsräume von E***** S***** in Bestand. Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis hinsichtlich der Geschäftsräum... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Erlassung des folgenden Grundbuchsbeschlusses: "Ob den der A*****gesellschaft mbH zur Gänze zugeschriebenen Liegenschaft EZ ***** KG ***** ist in C-LNr ***** aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 19.7.1989 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,300.000,-- (in Worten: Schilling eine Million dreihunderttausend) für die Bank ***** Aktiengesellschaft einverleibt. Aufgrund der zu Wien am 5.12.1990 von der Bank ***** AG ausgestellte... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 CABGB §1392 EKO §5 Abs1KO §10
Rechtssatz: Die Verständigung des Drittschuldners von der vor Konkurseröffnung vereinbarten Verpfändung oder Sicherungsabtretung kann auch während des anhängigen Konkurses mit Wirksamkeit für die Zeit nach seiner Aufhebung (und damit rangwahrend) erfolgen. Im Zeitpunkt der rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses treten die Wirkungen der Drittschuldnerverständigung ein, ohne daß es einer nochmaligen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kreditverträgen vom 22.12.1983, 11.11.1987 und 25.11.1987 räumte die klagende Kreditunternehmung S***** W***** Kredite in der Höhe von S 170.000, S 200.000 und S 780.000 ein. Zur Sicherstellung dieser Kredite verpfändete der Kreditnehmer der klagenden Partei am 25.11.1987 den pfändbaren Teil seiner bestehenden und künftig zustehenden Gehaltsansprüche gegen seinen Dienstgeber. Dieser wurde hievon zunächst nicht verständigt. Am 11.4.1988 wurde über das Vermö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei betreibt zu E 5014/86 des Erstgerichtes als Zessionarin der Volksbank Z***** die Zwangsversteigerung der dem Verpflichteten Johann F***** gehörigen Liegenschaften EZ 28, 31, 54 und 83 der KG K*****. Im Lastenblatt dieser Liegenschaften ist jeweils im ersten Rang eine Hypothek für den Kredithöchstbetrag von S 625.000,-- zugunsten der Volksbank Z***** simultan einverleibt, wobei die EZ 31 Haupteinlage ist. In den beiden nächstfolgenden Pfandrän... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §469ABGB §451GBG §94 A
Rechtssatz: Unter "Betrag" ist der Gesamtrahmen der alten Forderung zu verstehen, sodaß innerhalb desselben eine andere Aufteilung der neuen Forderung zulässig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 26/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 5 Ob 26/90 EvBl 1990/140 S 738 = JBl 1990,792 = ÖBA 1990,1014 = SZ 63/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §449ABGB §451ABGB §469GBG §14GBG §17
Rechtssatz: In den Gesamtrahmen, mit dessen voller Ausnützung die Nachhypothekare rechnen müssen, fallen auch die drei Jahre rückständigen verbücherten vertraglichen Zinsen (§14 Abs 1, 17 GBG) und die Nebengebührensicherstellung. Entscheidungstexte 5 Ob 26/90 Entscheidungstext OGH 24.04.1990 5 Ob 26/90 EvBl 1990/140 S 7... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht faßte über Antrag der Antragstellerin nachstehenden Beschluß: "I. Im Lastenblatt der Liegenschaft EZ 1281 KG Grinzing haftet ob den dem Franz K***, geboren 6.8.1940, gehörigen 481/2762-Anteilen (B-LNr. 16), mit welchen Wohnungseigentum an der Wohnung 6 im Haus 3 untrennbar verbunden ist, zu TZ 1071/78 (C-LNr. 9) das Pfandrecht für die Darlehensforderung im Betrag von S 2,000.000,-- samt 9,75 % Zinsen, 12 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und einer Nebengebüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Großmutter mütterlicherseits der Brüder Dr.Kurt W*** und Franz W*** war eine Schwester der Mutter der Klägerin. Dr.Ulrich W***, Dominik W*** und Mag.Lorenz W*** sind die Kinder der Eheleute Dr.Kurt und Elisabeth W***. Brigitte W***, Karin M*** und Ute H*** sind die Kinder der Eheleute Franz und Josefine W***. Am 4.6.1986 bevollmächtigte die Klägerin Dr.Kurt W***, sie in allen Angelegenheiten ihrer Vermögensverwaltung zu vertreten. Mit 13 Schenkungsverträge... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 EABGB §880 a B
Rechtssatz: Die Äußerung des aus der Bankgarantie Berechtigten, daß er keinen Abruf aus dieser Garantie mehr machen werde, stellt eine Verzichtserklärung auf die Bankgarantie dar, die in ihrer Wirkung der Rückgabe des Garantiebriefes gleichzusehen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 583/88 Entscheidungstext OGH 24.11.1988 8 Ob 583/88 ÖBA 1989,818 ( P. Bydli... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte ob Helga H*** gehörenden Liegenschaften die Einverleibung von Simultanpfandrechten für Forderungen der Erst- bis Achtantragsteller gegen Franz H*** und die Anmerkung der Verpflichtung der genannten Liegenschaftseigentümerin gegenüber diesen Antragstellern zur Löschung von Pfandrechten. Gleichlautende Anträge der Acht- und Elftantragsteller (hinsichtlich einer Forderung von 200.000 S gegen Franz H***) sowie der Neunt- und Zehntantragsteller wi... mehr lesen...
Begründung: Auf den um das Meistbot von zusammen S 940.000,-- versteigerten Liegenschaftsanteilen der Verpflichteten ist in CLNR 7 im Rang CLNR 1 auf Grund des Schuldscheines und der Pfandurkunde vom 15. November 1984 das Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 1,200.000,-- für Die Erste Österreichische Spar-Casse-Bank eingetragen. Diese Pfandgläubigerin meldete im Range des Pfandrechts eine Forderung in der Höhe von S 429.416,72 zuzüglich der für die Beteiligung an der Meistbotsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Schwestern. Ihre am 6. Dezember 1979 verstorbene Mutter Maria K*** war Eigentümerin der Liegenschaft EZ 498 II KG Jenbach, zu der das Grundstück 369/1 gehört. Erbin war die Beklagte, die Klägerin wurde auf den Pflichtteil gesetzt. Mit ihrer zu 15 Cg 450/85 des Erstgerichtes eingebrachten Klage stellte die Klägerin das Begehren auf Einwilligung der Beklagten auf lastenfreie Abschreibung einer Teilfläche von 1160 m2 gemäß einer Planurkunde, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 CABGB §457ABGB §896ABGB §1359ABGB §1360EO §222 Abs4 aEO §222 Abs4 CGBG §15 Abs2
Rechtssatz: Der Simultanpfandgläubiger und sein Nachhypothekar stehen zueinander in keinem Rückgriff oder Schadenersatz auslösenden Verpflichtungsverhältnis. Insbesondere besteht keine dem § 1360 ABGB ähnliche Rechtsbeziehung (Ablehnung von Hoyer, JBl 1987, 773 f und ÖBA 1987, 275). Ein Simultanpfandgläubiger kann daher, soweit nicht eine im allgemei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Leopold B*** und seine Gattin Eva B*** waren je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 410 KG Neustift am Walde, Leopold B*** war außerdem Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 385 KG Gablitz. Beide Liegenschaften waren zugunsten der beklagten Partei mit Simultanhypotheken in der Höhe von S 1,000.000 samt Anhang, S 690.000 Höchstbetrag, S 600.000 Höchstbetrag und S 1,5 Mill. samt Anhang belastet. Auf der Liegenschaft EZ 385 KG Gablitz gingen den genannten vi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gerlinde T*** (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 1132 KG Wetzelsdorf, in deren Lastenblatt unter anderem das Pfandrecht für eine Forderung der V***- und F*** der Stadt Graz Gesellschaft mbH bis zum Höchstbetrag von S 3,400.000 einverleibt ist. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde zu 20 S 49/85 des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte hatte bereits im Jahre 1982 gemeinsam mit ihrem Ehemann die Absicht verfolgt, ihrer Tochter aus dem Gutsbestand ihrer bäuerlichen Liegenschaft eine zur Errichtung eines Wohnhauses taugliche Teilfläche zu schenken. Die Erstbeklagte und ihr Ehemann hatten damals eine etwa 600 m2 große, an die Landesstraße anliegende, aber außerhalb des Baugebietes nach dem Flächenwidmungsplan gelegene Fläche ausgewählt und vermessen lassen. Da diese Fläche in ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 CABGB §451 EGBG §14GBG §94 AGBG §94 C
Rechtssatz: Im Falle einer Höchstbetragshypothek kann sich der Gläubiger zur Dartuung seiner Forderung nicht auf die Grundbuchseintragung oder auf gutgläubigen Erwerb berufen, sondern muss ihr Entstehen nachweisen. Entscheidungstexte 5 Ob 83/87 Entscheidungstext OGH 06.10.1987 5 Ob 83/87 NZ 1988,54 ( Hofmeister, 56 ) ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungsurkunde vom 11. Februar 1987, der beglaubigten Vollmacht vom 19. Mai 1986 und des erstgerichtlichen Beschlusses vom 21. Mai 1986, TZ 1267/86, ob der Alfons K*** und Katharina K*** allein gehörenden Liegenschaft EZ 55 KG Tannberg 1. im Range der in COZ 21 angemerkten Rangordnung die Einverleibung des Pfandrechtes für den Kredithöchstbetrag von 600.000 S zu seinen Gunsten und 2. im laufenden Rang die Ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §451 EABGB §457EO §222 a
Rechtssatz: Der Simultanpfandgläubiger kann die Haftung eines seiner Schuldner auf die eines Bürgen beschränken und damit einem nachstehenden Berechtigten die Möglichkeit der Einräumung einer Ersatzhypothek nehmen. Entscheidungstexte 1 Ob 634/86 Entscheidungstext OGH 22.10.1986 1 Ob 634/86 BankArch 1987,271 (krit Hoyer) = RdW 1987,195 = JBl 1987... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte war bis 1976 Eigentümerin der Liegenschaften EZ 218 II KG Gerlos, GASTHOF "G*** HOF", und EZ 301 II KG Gerlos, HOTEL UND PENSION "M*** T***". Sie nahm in den Jahren 1972/73 bei der Sparkasse Schwaz zwei Darlehen zu je S 2 Mio. auf, die in der EZ 218 II KG Gerlos als Haupteinlage (COZ 13 und 45) und in der EZ 301 II KG Gerlos als Nebeneinlage (COZ 1 und 2) simultanpfandrechtlich sichergestellt wurden. Mit Übergabsvertrag vom 3.9.1976 übergab die Beklagte die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §431ABGB §440ABGB §451ABGB §466
Rechtssatz: Der intabulierte Pfandgläubiger ist gegen den Löschungsanspruch des außerbücherlichen Erwerbers nicht nur dann geschützt, wenn er im Vertrauen auf den Buchstand gehandelt hat, sondern auch in dem Fall, daß er von der Einräumung außerbücherlicher Rechte an einen Dritten Kenntnis hatte, jedenfalls dann geschützt, wenn er nicht im arglistigen Zusammenwirken mit dem Vertragspartner bewußt zum N... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 27.Juni 1978 erwarben die Kläger von Antonia A*** aus dem Gutsbestand der EZ 43 KG Kraig die Grundstücke 1010/1, 1012/1 und 1014 um den Kaufpreis von S 450.000,--. Antonia A*** verpflichtete sich zur lastenfreien Übergabe dieser Grundstücke. Mit Bescheid der Grundverkehrskommission bei der Bezirkshauptmannschaft St.Veit an der Glan vom 27.März 1979 wurde dem Vertrag die grundverkehrsbehördliche Genehmigung erteilt. Mit Bescheid der Bezirkshaupt... mehr lesen...
Begründung: Im Lastenblatt der W***** Z***** und der M***** Z***** je zur Hälfte gehörenden Liegenschaft EZ ***** KG M***** ist unter OZ 2 lit. a aufgrund der Pfandurkunde vom 11. 10. 1973 das Pfandrecht im Höchstbetrag von 500.000 S zugunsten der C*****-B***** einverleibt. Am 15. 3. 1985 stellte die C*****-B***** folgende Übertragungserklärung aus: "I. Im Lastenblatt der dem Wa***** Z*****, geboren ***** und der M***** Z*****, geboren ***** je zur Hälfte gehörigen Liegenschaft EZ *... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen begehrten die Zahlung von S 491.256,91 s.A. und brachten vor, die Beklagte habe Hermann W*** ein Darlehen von S 1,800.000,- gewährt. Die Klägerinnen hätten am 29.6.1976 eine "Schuldund Pfandbestellungsurkunde" in der Meinung unterschrieben, sich als Bürginnen zu verpflichten. Nach dem Wortlaut der Urkunde hätten sie jedoch eine Haftung als Mitschuldner des Hermann W*** übernommen. Da Hermann W*** in der Folge zahlungsunfähig geworden sei, hätte... mehr lesen...