Norm
ABGB §451 ERechtssatz
Der Simultanpfandgläubiger kann die Haftung eines seiner Schuldner auf die eines Bürgen beschränken und damit einem nachstehenden Berechtigten die Möglichkeit der Einräumung einer Ersatzhypothek nehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0003450Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011