Norm
ABGB §427Rechtssatz
Nicht von jedem Warenlager kann behauptet werden, daß es nicht körperlich von Hand übergeben werden könne. Wenn ein Warenlager nur aus relativ wenigen Gegenständen besteht, können diese Gegenstände an sich ohne Schwierigkeit körperlich übergeben werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011173Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2011