RS OGH 1984/12/19 3Ob113/84

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.12.1984
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Norm

ABGB §427
ABGB §452 A

Rechtssatz

Nicht von jedem Warenlager kann behauptet werden, daß es nicht körperlich von Hand übergeben werden könne. Wenn ein Warenlager nur aus relativ wenigen Gegenständen besteht, können diese Gegenstände an sich ohne Schwierigkeit körperlich übergeben werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0011173

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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