Norm
ABGB §364bRechtssatz
Zweck der Bestimmung ist ganz allgemein die Sicherung der Festigkeit und Standsicherheit des Nachbargrundstücks gegen Vorkehrungen, die einen Eingriff in die natürliche bodenphysikalische Beschaffenheit des Nachbargrundstücks bewirken. Als solcher Eingriff ist es anzusehen, wenn durch Veränderungen der Bodenbeschaffenheit durch den Oberlieger die Strömungsverhältnisse im Boden zum Nachteil des Unterliegers verändert werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0010703Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.07.2021