RS OGH 1994/1/12 3Ob144/93

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Veröffentlicht am 12.01.1994
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Norm

ABGB §297 B
ABGB §418
ABGB §435

Rechtssatz

Wird ein Bauwerk, das nicht schon nach seinem äußeren Erscheinungsbild als Superädifikat zu qualifizieren ist, ohne Bestehen eines Rechtsverhältnisses zwischen Grundeigentümer und Erbauer errichtet, sind die Vorschriften der §§ 297, 418 ABGB anzuwenden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0015106

Dokumentnummer

JJR_19940112_OGH0002_0030OB00144_9300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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