Norm
ABGB §294 DRechtssatz
Handelt es sich bei dem Bauwerk nicht um ein selbständiges Gebäude, sondern bloß um Gebäudeteile, kann schon begrifflich von einem nicht Zugehör der Liegenschaft werdenden Superädifikat, an dem besonderes Eigentum erworben werden könnte, keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0009906Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2022