Norm
ABGB §297 BRechtssatz
Sind Bauwerke durch ihre Aufführung bereits Bestandteil des Grundstückes geworden, können sie später auch nicht einvernehmlich zu sonderrechtsfähigen Superädifikaten gemacht werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0012258Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.05.2019