Norm: ABGB §179ABGB §180 Abs3
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob zwischen den Eltern eine ausreichende Kommunikationsbasis für die Ausübung der gemeinsamen Obsorge besteht, kommt es in erster Linie auf die jeweilige Bereitschaft zum Informationsaustausch und nicht auf die Art der Nachrichtenübermittlung an. Entscheidungstexte 8 Ob 152/17m Entscheidungstext OGH 26.01.2018 8 Ob 152/17... mehr lesen...
Norm: ABGB §179ABGB §180 Abs3
Rechtssatz: Die nachträgliche Änderung einer bestehenden Obsorgeregelung setzt zwar anders als eine Sicherungsverfügung nach § 181 ABGB keine Gefährdung des Kindeswohls voraus. Die Änderung der Verhältnisse muss aber derart gewichtig sein, dass das zu berücksichtigende Postulat der Erziehungskontinuität in den Hintergrund tritt. Entscheidungstexte 8 Ob 152/17m ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179ABGB §180 Abs3AußStrG 2005 §107 Abs3
Rechtssatz: Bevor vom Regelfall der beiderseitigen Obsorge abgewichen werden darf, hat bei ausreichender Aussicht auf Erfolg eine fachkundige Beurteilung dahin zu erfolgen, ob die Anordnung von Maßnahmen iSd § 107 Abs 3 AußStrG eine Verbesserung der Gesprächssituation und die Herstellung einer ausreichenden Kommunikationsbasis erwarten lässt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der am 10. 11. 2004 geborene Florian ist das uneheliche Kind der Roswitha M***** und des Univ. Prof. Wolfgang M*****, der seine Vaterschaft am 17. 11. 2004 anerkannt hat. An diesem Tag stellte die Mutter den Antrag auf Änderung des Familiennamens ihres Sohnes auf „M*****". Die Namensänderung wurde noch am selben Tag bewilligt. Ebenfalls am 17. 11. 2004 schlossen der uneheliche Vater und der Minderjährige, vertreten durch seine Mutter, einen Adoptionsvertrag, wonach der... mehr lesen...
Norm: ABGB §179ABGB §182
Rechtssatz: Die Adoption bringt gegenüber einer gemeinsamen Obsorgeregelung weder Vorteile für das uneheliche Kind noch für dessen Vater. Dies gilt zumindest in jenen Fällen, in denen die Mutter nicht auf ihre familienrechtliche Position gegen ihr uneheliches Kind verzichten will und selbst obsorgeberechtigt ist. In einem solchen Fall der möglichen gemeinsamen Obsorge besteht kein Bedarf, die Adoption eines unehelichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die Erblasserin hatte am 11. 9. 1949 ... mehr lesen...
Begründung: Unter Vorlage eines mit dem leiblichen Vater der Adoptivtochter in Indien am 23. 9. 2003 abgeschlossenen Adoptionsvertrags beantragten die Adoptiveltern mit dem am 6. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Antrag die gerichtliche Bewilligung der "im Adoptionsvertrag vom 23. 9. 2003 vorgenommenen Annahme an Kindes Statt" durch die Antragsteller als Wahleltern gemäß § 180a ABGB. Die Adoptivmutter sei die Schwester der leiblichen Mutter des Kindes. Diese sei am 11. 12. 2... mehr lesen...
Begründung: Mit schriftlichem Adoptionsvertrag vom 3. 6. 2003 erklärten der Erstantragsteller und die mit ihm in aufrechter Ehe verheiratete Zweitantragstellerin, die Drittantragstellerin als Wahlkind an Kindesstatt anzunehmen. Bei der Drittantragstellerin handelt es sich um die Ehegattin des Sohnes der Erst- und Zweitantragsteller; dieser hat seine Zustimmung zur Adoption der Drittantragstellerin durch seine Eltern erteilt. Die Erst- und Zweitantragsteller sind österreichische St... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ABGB §148 Abs1 A. ABGB §166 EABGB §179 ffAußStrG §185dAußStrG §185eAußStrG §185fAußStrG §185gAußStrG §185h
Rechtssatz: Die §§ 185d bis 185h AußStrG eignen sich nur dann nicht für eine unmittelbare Gesetzesanalogie, wenn das Verfahren, in dem die inländischen Rechtswirkungen einer rechtskräftigen ausländischen Adoptionsentscheidung als Vorfrage zu lösen ist, vor dem 1. 3. 2001 eingeleitet wurde. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §179 ffABGB §181 Abs1 Z1AußStrG §185e Abs1 Z1AußStrG §185e Abs1 Z2
Rechtssatz: Die ausländische Adoption eines unehelichen Kindes durch den Ehegatten der Mutter analog §185e Abs1 Z1 AußStrG verstößt gegen Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung, wenn nicht feststeht, dass der uneheliche Vater die Einwilligung in die Adoption aus nicht gerechtfertigten Gründen verweigert und seine mangelnde Zustimmung deshalb gemäß §181 Abs3... mehr lesen...
Begründung: Der am 5. 9. 1998 geborene Minderjährige ist griechischer Staatsangehöriger. Er ist das uneheliche Kind einer Griechin und eines Österreichers. Der uneheliche Vater anerkannte seine Vaterschaft am 14. 9. 1998. Die obsorgeberechtigte Mutter "stimmte dem Anerkenntnis zu". Sie ist nunmehr mit einem anderen Österreicher verheiratet und lebt mit ihrem Ehegatten in Graz. Am 26. 6. 2001 beantragte der Vater u. a. die Einräumung eines Besuchsrechts an jedem ersten und dritten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179ABGB §180a Abs1
Rechtssatz: Das Gesetz schließt eine Adoption unter Verwandten nicht ausdrücklich aus; unzulässig wäre die Adoption nur dann, wenn die durch die Adoption angestrebte Rechtsstellung des Kindes ohnehin schon besteht. Entscheidungstexte 5 Ob 139/03g Entscheidungstext OGH 17.06.2003 5 Ob 139/03g Veröff: SZ 2003/68 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179ABGB §180a Abs1IPRG §26 Abs1
Rechtssatz: Eine Adoption zwischen Geschwistern beziehungsweise Schwägern ist nicht schon wegen dieses Verhältnisses unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 139/03g Entscheidungstext OGH 17.06.2003 5 Ob 139/03g Veröff: SZ 2003/68 10 Ob 7/04h Entscheidungstext OGH 16.03.2004 10 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller beantragten die gerichtliche Bewilligung der Adoption des Erstantragstellers als Wahlkind durch die Zweitantragstellerin als Wahlmutter und den Drittantragsteller als Wahlvater. Die Wahleltern sind österreichische Staatsbürger, das Wahlkind ist kroatischer Staatsbürger. Im Antrag wurde vorgebracht, Wahlvater und Wahlkind seien Brüder; die gemeinsamen Eltern lebten in Bosnien; die Wahleltern würden das Wahlkind schon seit Jahren finanziell unterstützen... mehr lesen...
Norm: ABGB §179 Info
Rechtssatz: Informationen zu § 179 ABGB Annahme an Kindesstatt, Zulässigkeit Verweisungen: 1) Die Entscheidungen wurden nach den Vorschriften des neuen Gesetzes unter Berücksichtigung der oben aufgezählten Materien eingeordnet. 2) Durch die neue Rechtslage überholte Entscheidungen wurden ausgeschieden; Entscheidungen, die allenfalls noch verwendet werden können, wurden in die neuen Materien eingeordnet, wobei der Hinweis a... mehr lesen...
Norm: ABGB §179 ff
Rechtssatz: Dem bei Steininger (JBl 1963,555f) anklingenden Gedanken, ein Dritter könne die relative Unwirksamkeit einer Adoption dann geltend machen, wenn sie in sittenwidriger Weise ausschließlich vorgenommen worden wäre, um ihn zu schädigen, ist grundsätzlich nicht näherzutreten. Entscheidungstexte 3 Ob 546/84 Entscheidungstext OGH 10.10.1984 3 Ob 546/84 ... mehr lesen...
Mit Adoptionsvertrag vom 20. Oktober 1980 nahmen die Ehegatten Hans-Jürgen D als Wahlvater und Anna D als Wahlmutter den mj. Helmut D an Kindes Statt an. Der mj. Helmut D ist der uneheliche Sohn der Wahlmutter. Der Wahlvater ist Deutscher, die Wahlmutter und das Wahlkind sind österreichische Staatsbürger. Das Erstgericht wies den Antrag, den Adoptionsvertrag bezüglich der Adoption durch die Kindesmutter zu genehmigen, mit der Begründung: ab, daß die Adoption eines Kindes durch die ei... mehr lesen...
Norm: ABGB §144ABGB §170 CABGB §179ABGB §198 Abs2 C
Rechtssatz: Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten der ehelichen Eltern sind umfassender als jene der unehelichen Mutter. Da der Gesetzgeber durch die Adoption nicht nur die leibliche, sondern auch die eheliche Abstammung fingiert, ist die Adoption durch die uneheliche Mutter nicht überflüssig. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179
Rechtssatz: Gemeinschaftliche Adoption eines unehelichen Kindes durch die Kindesmutter und deren Ehemann ist zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 542/81 Entscheidungstext OGH 14.07.1981 4 Ob 542/81 Veröff: SZ 54/106 = JBl 1982,208 = NZ 1982,141 = ÖA 1983,49 6 Ob 179/05z Entscheidungstext OGH 15.12.2005 6 Ob ... mehr lesen...
Dr Wolfgang L, geboren am 27. 5. 1913, und Lilli L, geborene N, geboren am 24. 5. 1910, schlossen am 30. 11. 1940 vor dem Standesamt München - III die Ehe. Der Ehe entstammen die im Jahre 1942 geborene Brigitta L und die im Jahre 1943 geborene Ulrike L. Brigitta L ist verheiratet und lebt in Amerika; Ulrike L hält sich aus beruflichen Gründen in der Schweiz auf. Die Ehe zwischen Dr Wolfgang L und Lilli L besteht noch aufrecht, doch ist seit 8 Jahren die Wohn-, Wirtschafts- und Gesch... mehr lesen...
Norm: ABGB §179 ffABGB §182ABGB §1295 Ia5ABGB §1327 C2ABGB §1327 f
Rechtssatz: Der Schadenersatzanspruch von Unfallwaisen wegen Entziehung des Unterhalts wird nicht dadurch gemindert, dass die Unfallwaisen an Kindes Statt angenommen werden. Entscheidungstexte IVZR 28/69 Entscheidungstext BGH 22.09.1970 IVZR 28/69 Veröff: VersR 1970,1051 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179ABGB §180a
Rechtssatz: Das Begehren, die Annahme an Kindesstatt nur durch einen der beiden im Adoptionsvertrag genannten Adoptiveltern zu genehmigen, kann nicht im Rahmen eines Rechtsmittelantrages gestellt werden, weil dieses Begehren eine Abänderung des vorgelegten Adoptionsvertrages voraussetzt. Entscheidungstexte 8 Ob 133/65 Entscheidungstext OGH 04.05.1965 8 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Die Rechtsansicht der Unterinstanzen, daß eine Adoption des Enkels durch seine Großmutter (außereheliches Kind der ehelichen Tochter) zulässig sei, ist nicht offenbar gesetzwidrig. Es liegt auch kein Verstoß gegen ein Grundprinzip der österreichischen Rechtsordnung vor. Entscheidungstexte 1 Ob 193/63 Entscheidungstext OGH 17.01.1964 1 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §179
Rechtssatz: Klage auf Nichtigerklärung eines gegen den § 179 ABGB (alt) verstoßenden Adoptionsvertrages. Zur aktiven Klagslegitimation. Entscheidungstexte 1 Ob 152/62 Entscheidungstext OGH 11.07.1962 1 Ob 152/62 Veröff: EvBl 1962/411 S 520 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048879 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §179ABGB §879 Abs1
Rechtssatz: Ein vor dem Inkrafttreten des AdoptionsG abgeschlossener Adoptionsvertrag ist nichtig, wenn der Adoptivvater im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eigene Kinder gehabt und dies verschwiegen hat. Entscheidungstexte 6 Ob 106/62 Entscheidungstext OGH 02.05.1962 6 Ob 106/62 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §179AußStrG §16 BIII2b
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Bestätigung eines Adoptionsvertrages zwischen Geschwistern. Entscheidungstexte 5 Ob 332/60 Entscheidungstext OGH 29.09.1960 5 Ob 332/60 5 Ob 139/03g Entscheidungstext OGH 17.06.2003 5 Ob 139/03g Auch; Beisatz: Eine Adoption zwischen Geschwi... mehr lesen...
Norm: ABGB §179
Rechtssatz: Daß der Wahlvater bereits ein Wahlkind angenommen hat, hindert nicht die Annahme weiterer Wahlkinder. Entscheidungstexte 1 Ob 108/56 Entscheidungstext OGH 22.02.1956 1 Ob 108/56 Veröff: EvBl 1956/211 S 408 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0048868 Dokument... mehr lesen...
Das Erstgericht bestätigte den zwischen den Geschwistern Stefan und Marie Sch. als Wahleltern und dem Wahlkinde Pauline Sch. mit Zustimmung des ehelichen Vaters Karl Sch. abgeschlossenen Adoptionsvertrag vom 25. September 1952. Das Rekursgericht versagte über Rekurs des Amtes der oberösterreichischen Landesregierung als Personenstandsbehörde dem Adoptionsvertrag die gerichtliche Bestätigung, weil ein Kind als gemeinschaftliches Kind nur von einem Ehepaar, nicht aber von Geschwistern a... mehr lesen...
Norm: ABGB §179
Rechtssatz: Eine gleichzeitige Annahme an Kindesstatt durch mehrere, nicht miteinander verheiratete Personen ist unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 269/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 269/53 Veröff: SZ 26/106 = EvBl 1953/266 S 352 3 Ob 751/54 Entscheidungstext OGH 10.11.1954 3 Ob 751/54 ... mehr lesen...
Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Tulln wurde der Adoptionsvertrag, durch welchen Albin M. die mj. Kinder seiner Ehefrau Hildegard M., verwitweten T., Gertraude und Karl T., an Kindes Statt angenommen hatte, genehmigt und verfügt, daß diese Kinder nunmehr den Doppelnamen T.-M. zu führen haben. Nach einigen Monaten beantragten Albin und Hildegard M. beim Bezirksgericht Tulln eine Abänderung des gerichtlich genehmigten Adoptionsvertrages dahin, daß die beiden mj. Adoptivkinder nunmehr n... mehr lesen...