Norm
ABGB §179Rechtssatz
Das Begehren, die Annahme an Kindesstatt nur durch einen der beiden im Adoptionsvertrag genannten Adoptiveltern zu genehmigen, kann nicht im Rahmen eines Rechtsmittelantrages gestellt werden, weil dieses Begehren eine Abänderung des vorgelegten Adoptionsvertrages voraussetzt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0048882Dokumentnummer
JJR_19650504_OGH0002_0080OB00133_6500000_001