RS OGH 1981/7/14 4Ob542/81, 6Ob179/05z

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Veröffentlicht am 14.07.1981
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Norm

ABGB §179

Rechtssatz

Gemeinschaftliche Adoption eines unehelichen Kindes durch die Kindesmutter und deren Ehemann ist zulässig.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 542/81
    Entscheidungstext OGH 14.07.1981 4 Ob 542/81
    Veröff: SZ 54/106 = JBl 1982,208 = NZ 1982,141 = ÖA 1983,49
  • 6 Ob 179/05z
    Entscheidungstext OGH 15.12.2005 6 Ob 179/05z
    Vgl auch; Beisatz: Die Adoption bringt gegenüber einer gemeinsamen Obsorgeregelung weder Vorteile für das uneheliche Kind noch für dessen Vater. Dies gilt zumindest in jenen Fällen, in denen die Mutter nicht auf ihre familienrechtliche Position gegen ihr uneheliches Kind verzichten will und selbst obsorgeberechtigt ist. In einem solchen Fall der möglichen gemeinsamen Obsorge besteht kein Bedarf, die Adoption eines unehelichen Kindes durch seinen Vater für zulässig anzusehen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0048877

Dokumentnummer

JJR_19810714_OGH0002_0040OB00542_8100000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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