RS OGH 2003/6/17 5Ob139/03g, 10Ob7/04h, 6Ob179/05z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.06.2003
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Norm

ABGB §179
ABGB §180a Abs1
IPRG §26 Abs1

Rechtssatz

Eine Adoption zwischen Geschwistern beziehungsweise Schwägern ist nicht schon wegen dieses Verhältnisses unzulässig.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 139/03g
    Entscheidungstext OGH 17.06.2003 5 Ob 139/03g
    Veröff: SZ 2003/68
  • 10 Ob 7/04h
    Entscheidungstext OGH 16.03.2004 10 Ob 7/04h
    Vgl; Beisatz: Adoption der Schwiegertochter (rumänische Staatsbürgerin) nicht grundsätzlich ausgeschlossen. (T1)
  • 6 Ob 179/05z
    Entscheidungstext OGH 15.12.2005 6 Ob 179/05z
    Vgl auch; Beisatz: Die Adoption bringt gegenüber einer gemeinsamen Obsorgeregelung weder Vorteile für das uneheliche Kind noch für dessen Vater. Dies gilt zumindest in jenen Fällen, in denen die Mutter nicht auf ihre familienrechtliche Position gegen ihr uneheliches Kind verzichten will und selbst obsorgeberechtigt ist. In einem solchen Fall der möglichen gemeinsamen Obsorge besteht kein Bedarf, die Adoption eines unehelichen Kindes durch seinen Vater für zulässig anzusehen. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0118007

Dokumentnummer

JJR_20030617_OGH0002_0050OB00139_03G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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