Norm
ABGB §179Rechtssatz
Ein vor dem Inkrafttreten des AdoptionsG abgeschlossener Adoptionsvertrag ist nichtig, wenn der Adoptivvater im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses eigene Kinder gehabt und dies verschwiegen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0048859Dokumentnummer
JJR_19620502_OGH0002_0060OB00106_6200000_003