Norm
ABGB §144Rechtssatz
Die aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten der ehelichen Eltern sind umfassender als jene der unehelichen Mutter. Da der Gesetzgeber durch die Adoption nicht nur die leibliche, sondern auch die eheliche Abstammung fingiert, ist die Adoption durch die uneheliche Mutter nicht überflüssig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0047909Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.08.2020