Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: Zwischen Ehegatten ist die Verjährung gehemmt, solange die Ehe aufrecht ist. Nach herrschender Rechtsprechung ist unbeachtlich, ob die häusliche Gemeinschaft weiterbesteht bzw die Klagsführung zumutbar ist. Die gegenteilige Entscheidung 8 ObA 250/95 ist vereinzelt geblieben. Entscheidungstexte 10 Ob 59/11s Entscheidungstext OGH 30.08.2011 10 Ob 59/11s ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1. 10. 1987 bis 31. 10. 2000 bei der beklagten Partei, deren alleiniger Geschäftsführer ihr Exgatte war, als Angestellte beschäftigt. Die Ehe zwischen der Klägerin und dem Geschäftsführer der beklagten Partei wurde mit rechtskräftigem Urteil vom 9. 9. 2005 geschieden. Die Klägerin begehrt mit ihrer am 7. 9. 2004 eingebrachten Klage aus dem Dienstverhältnis zur beklagten Partei insgesamt den Betrag von 8.164,03 EUR bestehend aus Abfertigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Verfahrens bilden Schadenersatzansprüche des Klägers als unter Sachwalterschaft stehendem Betroffenen gegenüber sämtlichen fünf Beklagten in ihrer Eigenschaft als vormalige Sachwalter wegen verspäteter Antragstellung auf Gewährung einer Waisenpension nach seinem 1978 verstorbenen Vater. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Mödling vom 8. 3. 1991, 2 SW 4/91-6, wurde der erstbeklagte Rechtsanwalt für den am 3. 11. 1932 geborenen Kläger zunächst zum ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 26. 9. 2000, 12a EVr 7087/99, Hv 3052/00-30, in der Fassung des Urteils des Oberlandesgerichtes Wien vom 23. 3. 2001, 21 Bs 64/01-42, wurde der Beklagte rechtskräftig schuldig erkannt, er habe die Klägerin ua A) vorsätzlich am Körper verletzt, indem er sie 1.) am 19. 6. 1998 an den Oberarmen packte, sie schüttelte und durch die Wohnung zerrte, mit Füßen auf sie eintrat, wodurch sie multiple Hämatome an d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: § 1495 ABGB normiert eine Fortlaufshemmung. Sie hindert also Beginn und Lauf der Verjährung. Vor der Scheidung der Ehe kann die Verjährung gar nicht beginnen. Entscheidungstexte 5 Ob 265/02k Entscheidungstext OGH 03.12.2002 5 Ob 265/02k 2 Ob 64/13w Entscheidungstext OGH 30.07.2013 2 Ob 64/13w nur: § 14... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer einer Liegenschaft mit Haus in Wien. Dort hatte ein Rechtsanwalt aufgrund eines Hauptmietvertrags aus dem Jahr 1977 bestimmte Räume für seine Rechtsanwaltskanzlei gemietet. Dieser Rechtsanwalt wurde am 30. 9. 1998 emeritiert und verhandelte in der Folge mit dem Beklagten, einem Rechtsanwalt, über den Erwerb der Rechtsanwaltskanzlei. Ende Dezember 1998 einigten sich die Verhandlungspartner und errichteten am 2. 1. 1999 einen Übergabevertrag. S... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494ABGB §1495ABGB §1497 IMRG §16 Abs8
Rechtssatz: Für die Präklusionsfrist des §16 Abs8 MRG sind die für Verjährungsbestimmungen geltenden Vorschriften analog heranzuziehen. Entscheidungstexte 5 Ob 79/02g Entscheidungstext OGH 11.06.2002 5 Ob 79/02g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116... mehr lesen...
Norm: ABGB §1494ABGB §1495ABGB §1497 IMRG §12a Abs2
Rechtssatz: Auf die Frist des §12a Abs2 MRG - eine Präklusionsfrist - sind die für die Verjährungsbestimmungen geltenden Vorschriften analog anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 79/02g Entscheidungstext OGH 11.06.2002 5 Ob 79/02g 1 Ob 252/02v Entscheidungstext OGH 26.11.2002... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Liegenschaftseigentümer der Liegenschaft mit der Grundstücksadresse*****. Dr. Karl K***** war aufgrund eines Mietvertrags aus dem Jahr 1977 Hauptmieter der Bestandräumlichkeiten top Nr 17 in diesem Haus, worin er eine Rechtsanwaltskanzlei betrieb. Er emeritierte am 30. 9. 1998 und nahm in Anschluss daran Verhandlungen mit dem Antragsgegner, der Rechtsanwalt ist, hinsichtlich der Übernahme der Rechtsanwaltskanzlei durch diesen auf. Ende Dezember kam... mehr lesen...
Begründung: Mit Schriftsatz vom 3. 7. 1995 (ON 3) beantragte der damals noch anwaltlich vertretene Minderjährige, den Vater rückwirkend ab 1. 1. 1994 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.173 zu verpflichten. Der Vater anerkannte bei seiner Vernehmung am 9. 5. 1996 (ON 16) seine Leistungspflicht ab 1. 5. 1996 für einen Unterhaltsbetrag von S 2.200 und beantragte, das darüber hinausgehende Begehren abzuweisen. Der bei dieser Vernehmung ebenfalls anwesende anwaltliche Vert... mehr lesen...
Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: Für die Verjährungshemmung kommt es nur darauf an, ob die Ehe noch aufrecht ist, nicht aber darauf, ob dem Forderungsberechtigten die Klagsführung zB deshalb zumutbar erscheint, weil er bereits eine Ehescheidungsklage gegen den Verpflichteten eingebracht hat. Entscheidungstexte 8 ObA 67/97d Entscheidungstext OGH 17.04.1997 8 ObA 67/97d ... mehr lesen...
Begründung: Im ersten Rechtsgang hob der Oberste Gerichtshof mit Beschluß vom 23.5.1996, 8 ObA 250/95, die Entscheidung der Vorinstanzen im Umfang der Abweisung eines Betrages von S 1,541.586,-- sA auf und verwies die Rechtssache zur Ergänzung des Verfahrens und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück. Er führte aus, daß die Lohnforderungen der Klägerin gegen ihren Gatten noch aufrecht bestünden und weder verjährt noch verfallen seien; gemäß § 1495 ABGB könne hinsi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: Für die Verjährungshemmung kommt es nicht darauf an, ob die eheliche Gemeinschaft noch aufrecht ist. Mag es auch zu weit gehen, das Ende der Verjährungshemmung stets an die Rechtskraft der Scheidung zu knüpfen, so ist doch einem Ehepartner jedenfalls solange als dieser durch seine Klage das eheliche Verhältnis (zusätzlich) gefährden oder die Klage die von ihm angestrebte Rettung des gefährdeten ehelichen Verhältnis... mehr lesen...
Norm: ABGB §177 BABGB §1480ABGB §1495
Rechtssatz: Mit dem Zeitpunkt, in dem einem Elternteil die alleinige Obsorge über ein minderjähriges Kind zukommt, endet auch die Verjährungshemmung nach § 1495 ABGB gegenüber dem anderen Elternteil. Entscheidungstexte 3 Ob 508/94 Entscheidungstext OGH 19.10.1994 3 Ob 508/94 1 Ob 117/01i Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §144ABGB §1495
Rechtssatz: Die "elterliche Gewalt", auf die § 1495 ABGB in der Eltern - Kind - Beziehung abstellt, existiert nach neuem Familienrecht nicht mehr. Alle Elemente der elterlichen Gewalt sind nun im Begriff "Obsorge" enthalten. Entscheidungstexte 3 Ob 508/94 Entscheidungstext OGH 19.10.1994 3 Ob 508/94 European Ca... mehr lesen...
Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen ist auch dann gehemmt, wenn die Ehegatten schon viele Jahre getrennt leben. Entscheidungstexte 3 Ob 17/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 17/94 Veröff: SZ 67/62 8 ObA 250/95 Entscheidungstext OGH 23.05.1996 8 ObA 250/95 Vgl aber; Beisatz: Bei Aufhebung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §138ABGB §156 AABGB §158ABGB §1295 Ia7ABGB §1495ABGB §1497 IVF
Rechtssatz: An der bereits im Jahr 1977 oder 1978 bestandenen Möglichkeit des Klägers , seine Schadenersatzansprüche gegen die Beklagte ( Mutter ) ( Hier : Ersatz jener Aufwendungen , die er durch die Alimentierung des Kindes und durch das Ehelichkeitsbestreitungsverfahren hatte ) gerichtlich geltend zu machen , ändert sich auch dadurch nichts , daß die Ehelichkeitsvermut... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Brüder. Ihre Eltern waren Eigentümer der Liegenschaft EZ 52 KG Staudach, die sie mit Pachtvertrag vom 1.12.1976 dem Kläger auf unbestimmte Zeit verpachtet hatten. Im Pachtvertrag war vereinbart, daß Ansprüche des Pächters auf Ersatz von Aufwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung in sechs Monaten ab Beendigung des Pachtverhältnisses verjähren. Mit Schreiben vom 15.5.1984 kündigte der Kläger das Pachtverhältnis zum 31.12... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30.Mai 1925 geborene Kläger war bei der beklagten Partei zuletzt als technischer Fachbeamter mit dem Dienstort in Kufstein beschäftigt. Mit Wirkung vom 31.Juli 1982 wurde er in der Gehaltsgruppe VIII in den Ruhestand versetzt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich S 128.150,64 brutto und S 878,75 netto sA sowie die Verurteilung der Beklagten, ihn ab 1.August 1982 in die Gehaltsgruppe IX a einzustufen und ihm ab 1.August 1982 den Ruhebezug auf ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: Die Hemmung der Verjährungsfrist hinsichtlich eines Unterhaltsanspruches kann erst mit der Vollendung des neunzehnten Lebensjahr wegfallen. Entscheidungstexte 2 Ob 501/81 Entscheidungstext OGH 16.06.1981 2 Ob 501/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0034676 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §894ABGB §1495
Rechtssatz: Nach § 894 ABGB wirkt die Hemmung der Verjährung nur subjektiv, das heißt für den einzelnen Gesamtschuldner, nicht aber für die übrigen. Entscheidungstexte 2 Ob 94/78 Entscheidungstext OGH 08.06.1978 2 Ob 94/78 8 Ob 41/88 Entscheidungstext OGH 30.03.1989 8 Ob 41/88 Auch; Beisatz: Die Verjährung is... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z5ABGB §1494ABGB §1495
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist des § 1486 Z 5 ABGB läuft unabhängig davon, ob sich der anspruchsberechtigte Dienstnehmer in einer gewissen wirtschaftlichen Drucksituation befindet. Entscheidungstexte 4 Ob 62/77 Entscheidungstext OGH 13.09.1977 4 Ob 62/77 4 Ob 87/78 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Die Kläger sind die ehelichen Kinder des Beklagten. Sie sind am 8. Jänner 1942 (Erstkläger) und am 15. Juli 1943 (Zweitklägerin) geboren. Die Ehe ihrer Eltern ist mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS. Wien vom 8. September 1948 rechtskräftig nach § 55 EheG. ohne Schuldausspruch geschieden worden. Am 27. September 1948 haben die Eltern der Kläger einen Notariatsakt geschlossen, in dem vereinbart wurde, daß die Kinder in Verpflegung und Erziehung der Mutter bleiben sollten und der Bek... mehr lesen...
Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: Die Hemmung der Verjährung, insbesondere auch von Unterhaltsforderungen, zwischen Kind und einem Elternteil wird durch die Scheidung der Ehe der Eltern und Überlassung des Kindes gemäß § 142 ABGB in Pflege und Erziehung des anderen Elternteiles nicht berührt. Entscheidungstexte 8 Ob 166/63 Entscheidungstext OGH 17.07.1963 8 Ob 166/63 Veröff: SZ 36/101 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1495
Rechtssatz: Für die Dauer der Ehe gilt zwischen den Ehegatten diese Hemmungsvorschrift uneingeschränkt. Entscheidungstexte 3 Ob 58/61 Entscheidungstext OGH 15.02.1961 3 Ob 58/61 3 Ob 17/94 Entscheidungstext OGH 13.04.1994 3 Ob 17/94 Auch; Beisatz: Die Hemmungsregel gilt für alle Forderungen eines Ehegatten gegen de... mehr lesen...
Liegenschaften EZ. 1697 und 2896, Grundbuch L., standen zu je 3/20 Anteilen im Eigentum des Rekurswerbers A. H.; Eigentümer der übrigen Liegenschaftsanteile waren die fünf Geschwister des Rekurswerbers, in deren Eigentum noch weitere Liegenschaften sich befanden. Die Geschwister haben eine Teilung ihres gemeinsamen Besitzes vereinbart und zu diesem Zweck die Teilungsurkunde vom 14. bzw. 27. Mai 1943 errichtet. Auf Antrag der fünf Geschwister wurde zur Errichtung und Durchführung d... mehr lesen...