Norm
ABGB §1495Rechtssatz
Die Verjährung von Unterhaltsansprüchen ist auch dann gehemmt, wenn die Ehegatten schon viele Jahre getrennt leben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0034678Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.10.2011