Norm
ABGB §144Rechtssatz
Die "elterliche Gewalt", auf die § 1495 ABGB in der Eltern - Kind - Beziehung abstellt, existiert nach neuem Familienrecht nicht mehr. Alle Elemente der elterlichen Gewalt sind nun im Begriff "Obsorge" enthalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0021944Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.07.2020