Norm: ABGB §1479ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 1486 Z 1 ABGB sieht im Unterschied zu § 1486 Z 6 ABGB für Gegenforderungen der Vertragspartner des Hausverwalters wegen deren Vorschüsse an der Hausverwalter die kurze Verjährungsfrist nicht vor. Der Anspruch von Miteigentümern und Wohnungseigentümern auf Rückzahlung von Vorschüssen an den Hausverwalter für dessen Honoraransprüche und Auslagenersatzansprüche unterliegt daher der dre... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479
Rechtssatz: Der Anspruch von Miteigentümern und Wohnungseigentümern auf Rückzahlung von Vorschüssen an den Hausverwalter für dessen Honoraransprüche und Auslagenersatzansprüche unterliegt der dreißigjährigen Verjährungsfrist. Entscheidungstexte 5 Ob 142/92 Entscheidungstext OGH 19.01.1993 5 Ob 142/92 European Case... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind bzw waren am 1.1.1987 Wohnungseigentümer der Wohnungseigentumsanlage *****, die bis Oktober 1986 vom Immobilienbüro T***** *****R***** KG verwaltet wurde. Kurt R***** wurde im Herbst 1986 wegen Verdachtes einer Reihe strafbarer Handlungen in Verbindung mit seiner Immobilienverwaltertätigkeit verhaftet. Da zu dieser Zeit von der bisherigen Hausverwaltung keinerlei die gegenständliche Wohnungseigentumsanlage betreffenden Guthaben vorhanden w... mehr lesen...
Begründung: Der beklagte ideelle Verein mit sozialer Ausrichtung war gemäß § 24 Abs. 1 BewHG mit der Besorgung der Bewährungshilfe im Sprengel des Landesgerichtes für Strafsachen Graz betraut. Die Klägerin, die vom 15. April 1957 bis zu ihrer fristlosen Entlassung am 24.Februar 1983 - obgleich nicht Vorstandsmitglied und damit Vereinsorgan iS von § 7 der Statuten - Geschäftsführerin der beklagten Partei und als Leiterin der Geschäftsstelle der Bewährungshilfe Steiermark angestel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt aus dem Titel der Regressforderung die Zahlung eines Betrages von S 255.803,53 s.A. mit folgendem Vorbringen: Die W*****g.m.b.H. sei Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** gewesen, habe ob dieser Liegenschaft eine Appartmentanlage errichtet und an den einzelnen Wohnungen Wohnungseigentum begründet. Mit Kaufvertrag vom 22. November 1977 habe Gisela W***** einen Miteigentumsanteil verbunden mit Wohnungseigentum an der Wohnung top Nr. *****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Wurz als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Warta, Dr. Egermann, Dr. Niederreiter und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ruth F*****, vertreten durch Dr. Michael Kaufmann, Rechtsanwalt in Dornbirn, wider die beklagte Partei Margarethe R*****, vertreten durch Dr. Franz Bernhard, Rechtsanwalt in Bregenz, wegen Feststell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verkaufte dem Beklagten am 29.9.1983 einen Kawasaki Radlader, KSS 85 Z, fabriksneu, mit Sicherheitskabine, zum Preis von S 1,550.000 zuzüglich 18 % Umsatzsteuer in Höhe von S 279.000 = zusammen S 1,829.000. Die Umsatzsteuer sollte in zwei gleichen Raten von je S 139.500 am 29.10. und 29.11.1983 und der weitere Kaufpreis inklusive Zinsen über eine Finanzierungsbank in 60 Monatsraten gezahlt werden. Der Beklagte übernahm das Gerät sofort und setzte es... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten, deutsche Staatsbürger, erwarben mit von einem Kitzbüheler Rechtsanwalt verfaßten Kaufvertrag vom 15. September 1972 vom deutschen Staatsbürger Johann Franz Xaver H***** (im folgenden Verkäufer) 1) die Liegenschaft EZl ***** KG St. Johann in Tirol, bestehend aus der Gp ***** mit einem darauf befindlichem Bungalow in St. Johann in Tirol, ***** 2) die Bp ***** der Liegenschaft EZl ***** KG St. Johann in Tirol mit der Garage ***** und 3) einen ideellen Miteige... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 6. 8. 1982 namens des Beklagten beim Landesgericht Innsbruck zu 10 Cg 485/82 eine mit S 800.000,- bewertete Klage ein, mit der die Verurteilung der Marktgemeinde Fieberbrunn, ab sofort den Betrieb des Moorstrandbades am Lauchsee in Fieberbrunn auf den Grundstücken 177 und 178/2 zu unterlassen, begehrt wurde; damit verband er den Antrag, zur Sicherung dieses Anspruches werde der beklagten Partei mit sofortiger Wirkung untersagt, diese Grundstücke z... mehr lesen...
Norm: ABGB §1393 CaABGB §1479
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse an der Feststellung des Mietrechtes besteht so lange, als der Vermieter das Recht bestreitet; da der Feststellungsanspruch prozessualer Natur ist, unterliegt er auch nicht der Verjährung. Entscheidungstexte 4 Ob 548/90 Entscheidungstext OGH 11.09.1990 4 Ob 548/90 Veröff: WoBl 1991,57 (Würth) = JBl 1991,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund des mit der vormaligen Eigentümerin des Hauses Wien 16., Brüßlgasse 28, geschlossenen Mietvertrages vom 12. Oktober 1954 war der praktische Arzt Dr. Vladimir S*** Mieter der Wohnung top.Nr. 8-9 in diesem Haus; er benützte den Mietgegenstand in der im Vertrag bedungenen Weise als Wohnung und Ordination. Punkt 11 Abs 2 des Mietvertrages lautete: "Die Hausinhabung räumt dem Mieter das Recht ein, sich bei einer wohnungsmäßigen Veränderung den Mietrechtsn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1.12.1979 bis 15.7.1988 als kaufmännischer Angestellter beschäftigt. Mit Kaufvertrag vom 13.11.1985 kaufte der Kläger die seit 1983 von ihm als Dienstwohnung bewohnte Eigentumswohnung der Beklagten in Breitenfurt, Josef Edlingergasse 8 und 10, Top Nr.2, EZ 2163 KG Breitenfurt. Am 15.7.1988 erklärte der Kläger wegen Vorenthaltens von Gehaltszahlungen seinen vorzeitigen Austritt. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war früher Gastwirtin. Sie hat im Dezember 1984 den Gasthauspachtvertrag beendet und ihre Gewerbeberechtigung zurückgelegt. Am 4./11. September 1981 hatten die Streitteile das Lieferungsübereinkommen Beilage 1 geschlossen, mit welchem sich die Beklagte zur Abnahme von Bier der klagenden Partei auf die Dauer von 10 Jahren verpflichtet hatte. In diesem Lieferungsübereinkommen hatte die klagende Partei sich nicht nur zur Bierlieferung verpflichtet, s... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war an dem Handelsgewerbe der Gemeinschuldnerin als stiller Gesellschafter beteiligt. Der Kläger behauptet, der Beklagte habe im Geschäftsjahr 1977 S 961.464,-- im Geschäftsjahr 1978 S 105.750,-- im Geschäftsjahr 1979 S 565.750,-- und im Geschäftsjahr 1980 S 70.000,-- zusammen: S 1,702.964,-- akonto seines Gewinnes entnommen. Die Geschäftsjahre 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 33 Grundbuch Neulengbach, bestehend aus dem Grundstück 38 Baufläche Haus Neulengbach 32, zugunsten dieser Liegenschaft ist auf Grund der Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Neulengbach vom 15. Dezember 1940, A 264/38-9, die Dienstbarkeit des Geh-, Fahr- und Viehtriebsrechtes über das Grundstück 122/1 Garten einverleibt, das zum Gutsbestand der Liegenschaft EZ 34 Grundbuch Neulengbach gehört. Diese ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund eines Rückstandsausweises der Klägerin vom 29.9.1981 besteht für den Zeitraum Dezember 1980 bis April 1981 ein offener Rückstand an Sozialversicherungsbeiträgen samt Nebengebühren zu Lasten der F*** Handelsgesellschaft mbH in der Höhe von S 307.619,92. Der Beklagte, damals Geschäftsführer der F*** Handelsgesellschaft mbH, ist mit der Klägerin gegenüber abgegebener schriftlicher Erklärung vom 1.10.1980 der Schuld der F*** Handelsgesellschaft mbH an Sozi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Den beiden Klägern gelang es, im Wege von erfolgreich geführten Rückstellungsprozessen nach 1947 die vormals arisierten Liegenschaften in Wien 2., Schiffgasse 8 und 10, wieder in ihr Eigentum zurückzuerlangen. Da sich dort bereits in früheren Zeiten ein bekanntes religiöses Zentrum befunden hatte, setzten sich die beiden Kläger nunmehr zum Ziel, die grundlegenden Voraussetzungen für die Religionsausübung der orthodoxen Juden in Wien wieder neu zu schaffen. Daz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1484
Rechtssatz: Auf Rechte, die nur selten ausgeübt werden können, ist § 1479 ABGB nicht anzuwenden. Sie verjähren daher nicht schon wegen Nichtgebrauchs oder Stillschweigens innerhalb der Verjährungszeit, sondern erst, wenn drei Gelegenheiten zur Ausübung versäumt wurden. Entscheidungstexte 10 Ob 512/88 Entscheidungstext OGH 10.05.1988 10 Ob 512/88 Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 236 der Katastralgemeinde Mariazell, zu der das Grundstück 109/1 gehört, der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 334 derselben Katastralgemeinde, in der das Grundstück 109/2 enthalten war; dieses Grundstück wurde in der Folge Teil eines anderen Grundstücks mit der Benützungsart Baufläche. Mit Kaufvertrag vom 30. Jänner 1927 verpflichteten sich die damaligen Eigentümer der nunmehr dem Kläger gehörenden Liege... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 1035 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/1, der Beklagte ist bücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 3158 KG Götzis mit dem Grundstück 2.877/2. Nach den Klagsbehauptungen wurde anläßlich eines Grundstücktausches vom Voreigentümer des Grundstückes 2.877/2 entlang dessen westlicher Grenze auf einem 3 m breiten Grundstreifen zugunsten des Grundstückes 2.788/1 die Dienstbarkeit des unbeschränkten und unentgel... mehr lesen...