Begründung: Der Kläger ist seit 1974 Eigentümer eines Grundstücks im Ausmaß von 1.303 m², auf dem er einen Bungalow errichtete, den er 1976 bezog. Sein Bungalow ist Teil der K*****siedlung, bei der es sich um ein bewaldetes Gebiet mit ländlichem Charakter handelt. Das Haus des Klägers steht am Südhang der K*****siedlung und grenzt - so wie andere Häuser dieser Siedlung - an die südlich befindliche Liegenschaft des Beklagten an; auf dem Grundstück des Klägers stehen Bäume und Sträuch... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Georg M*****, vertreten durch Dr. Franz Gütlbauer, Dr. Siegfried Sieghartsleitner und Dr. Michael Pichlmair, Rechtsanwälte in Wels, gegen die beklagte Partei Herbert O*****, vertreten durch Themmer, Toth & Partner, Rechtsanwälte Gm... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verfügungsberechtigte über das Einkaufszentrum „E*****“ in *****. Mit Bestandvertrag vom 19. 7. 1995 bzw 31. 8. 1995 hat die Klägerin der H***** GmbH & Co KG als Rechtsvorgängerin der H***** Aktiengesellschaft & Co KG in diesem Einkaufszentrum das Geschäftslokal Top 79 im Obergeschoss mit einer Gesamtfläche von ca 2.230 m² in Bestand gegeben. Punkt 3.3. des Bestandvertrags lautet: Die Bestandgeberin kann das Bestandverhältnis aus „wichtigen Grün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schrieb 1998 einen zweistufigen internationalen Realisierungswettbewerb für die städtebauliche Konzeption eines Flughafens in Form einer Auslobung aus. Die Auslobungsunterlagen wiesen darauf hin, dass die künftige Leistung des aufgrund des Wettbewerbs und des nachfolgenden Vergabeverfahrens ausgewählten Auftragnehmers bestimmten Kriterien genügen müsse, diese Leistungen im Anschluss an den Wettbewerb an einen der Teilnehmer der zweiten Stufe zu ver... mehr lesen...
Begründung: Die Revision ist unzulässig. Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts hängt die Entscheidung nicht von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO ab. Rechtliche Beurteilung 1. Die Beurteilung konkludenter Willenserklärungen (hier: die Beendigung eines Vertragsverhältnisses) ist regelmäßig einzelfallbezogen (RIS-Justiz RS0109021 [T5, T6]; RS0014150 [T8]; RS0014158... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag. E***** B*****, vertreten durch Dr. Michael Schneditz-Bolfras und andere Rechtsanwälte in Gmunden, gegen die beklagte Partei A***** M*****, vertreten durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Teilurteil des Berufungsgerichts vom 15. März 2004, GZ 4 R 9/04d-83, wurde die Beklagte schuldig erkannt, es zu unterlassen, in ihrem Firmenwortlaut den Begriff „M*****" oder irgendeinen ähnlichen Namen, in welcher Schreibweise auch immer, zu verwenden; weiters, es zu unterlassen, die Bezeichnung „M*****" in welcher Form auch immer im geschäftlichen Verkehr zu verwenden und Dienstleistungen unter dieser Bezeichnung anzubieten. Dieser Verurte... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Transportunternehmen und hat ihren Sitz in Italien. Sie ließ im Zeitraum vom 1. 2. 2001 bis 31. 12. 2003 mit ihren Lkws, die jeweils mehr als drei Achsen und mehr als 3,5 t höchstzulässiges Gesamtgewicht aufweisen, die Gesamtstrecke der Brenner-Autobahn befahren. Sie bezahlte dafür die jeweils von der Beklagten berechneten Mautgebühren einschließlich Umsatzsteuer. Auf der von Innsbruck zum Brennerpass parallel führenden Bundesstraße besteht ei... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 9. 2. 2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger zunächst 350.000 EUR sA. Er habe 1988 mit dem Glücksspiel begonnen und seither regelmäßig die Betriebsstätten der Beklagten aufgesucht. Bereits ab dem Jahr 1990 sei sein Spielverhalten pathologisch gewesen. In den letzten drei Jahren vor Klageeinbringung habe er Spielverluste in Höhe von 1.036.000 EUR erlitten. Davon machte der Kläger unter dem Vorbehalt der Ausdehnung auf vor dem 11. 2. 2003 l... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin betriebene Verteiler(strom)netz erstreckt sich über Wien und Teilgebiete von Niederösterreich und Burgenland. Die Klägerin gewährt der Beklagten Netzzugang, der Netzanschluss befindet sich in Niederösterreich. Die Beklagte bezieht über das Verteilernetz der Klägerin von einem Dritten (bis zum 21. 12. 2003 E***** GesmbH, ein mit der Klägerin verbundenes Unternehmen, ab 1. 1. 2004 K*****) Strom. „Die Stromlieferungen an sie erfolgen auch über Wiener ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Gesellschafter der T***** GmbH (in der Folge: T*****), wobei er anfänglich 50 %, später dann 100 %, der Geschäftsanteile hielt. Geschäftsführer dieser Gesellschaft war ein Mag. Z*****. Harald H***** war seit 1996 Firmenkundenbetreuer bei der Rechtsvorgängerin der Klägerin. Der Beklagte kannte ihn aus seinem privaten Umfeld. Am 18. 3. 1998 trat der Beklagte an Herrn H***** heran, um die Finanzierung einer Geschäftsidee zu ermöglichen. Die T***** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Elektrizitätsunternehmen haben in der Vergangenheit im Vertrauen auf das Fortbestehen des regulierten Markts oder aufgrund auferlegter Verpflichtungen (zB Ausbau der Wasserkraft oder Einsatz bestimmter Energieträger) Kraftwerksanlagen errichtet und Rechtsgeschäfte abgeschlossen, die im liberalisierten Markt nicht mehr rentabel sind (Stranded Costs, Stranded Investments). Art 24 der EB-RL (RL 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 5. 5. 2006 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrt der Kläger von der Beklagten die Bezahlung von 250.000 EUR sA. Er habe im Casino der Beklagten in Wien im Jahr 2004 innerhalb eines Jahres zumindest 310.000 EUR beim Glücksspiel verloren. Aus verschiedenen Umständen hätten die Mitarbeiter der Beklagten erkennen müssen, dass der Kläger an unkontrollierter Spielsucht leide, dennoch sei die Beklagte ihren Verpflichtungen gemäß § 25 Abs 3 GSpG nicht nachgekomm... mehr lesen...
Norm: ABGB §364 Abs2 AABGB §1479
Rechtssatz: Nachbarrechtliche Ansprüche nach § 364 Abs 2 ABGB sind - als Anwendungsfälle der negatorischen Eigentumsklage - grundsätzlich nicht verjährbar. Entscheidungstexte 1 Ob 47/08f Entscheidungstext OGH 21.10.2008 1 Ob 47/08f 6 Ob 75/11i Entscheidungstext OGH 16.06.2011 6 Ob 75/11i ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Miteigentümer eines - in Hanglage - unterhalb jenem der Beklagten gelegenen Grundstücks. Sie begehrten, die Beklagten schuldig zu erkennen, dafür Sorge zu tragen, dass die Meteorwässer nicht von deren Grundstück auf den Grund der Kläger abgeleitet werden. Durch die bautechnische Ausgestaltung der Auffahrt der Beklagten und durch das Fehlen jeglicher Abflussvorkehrungen am Beginn des Einfahrtsbereichs gelange Regenwasser ungehindert über die öf... mehr lesen...
Begründung: Im Ehelichkeitsbestreitungsverfahren AZ 3 C 49/03v des Bezirksgerichts Innsbruck (1. Vorverfahren) wurde festgestellt, dass ein am 21. September 1969 geborenes, näher genanntes Mädchen kein eheliches Kind des ehelichen Scheinvaters ist; das Urteil erwuchs am 6. Februar 2004 in Rechtskraft. Im Folgeprozess AZ 27 C 30/04b des Bezirksgerichts Innsbruck (2. Vorverfahren) wurde festgestellt, dass der nunmehrige Kläger der biologische Vater des Kindes ist; dieses Urteil erw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die nach § 92 Abs 3 BWG eingerichtete Sicherungseinrichtung für den Fachverband der Banken und Bankiers. Im Fall der Eröffnung des Konkurses über ein Kreditinstitut ist sie verpflichtet, die Anleger dieses Instituts bis zu einem festgelegten Höchstbetrag zu entschädigen. Über das Vermögen einer Bank wurde im Jahr 1995 der Konkurs eröffnet. Die Klägerin war verpflichtet, an die Anleger eine Entschädigungszahlung in Höhe von jeweils bis zu 14.534,57 EUR (... mehr lesen...
Begründung: Zur Liegenschaft EZ ***** GB ***** gehören (ua) die Grundstücke Nr 686 (KG *****) sowie Nr 447 und 448 (je KG *****). Ob dieser Liegenschaft war und ist zu TZ 14790/1991 sub C-LNR 9a das „Vorkaufsrecht hins Gst 686 KG ***** Gst 447 448 gem Pkt III Zif 2 Übereinkommen 1991-10-19 für S***** Andrä Dr. Geb *****" einverleibt. Zur Liegenschaft EZ ***** GB ***** gehören (ua) die Grundstücke Nr 686 (KG *****) sowie Nr 447 und 448 (je KG *****). Ob dieser Liegenschaft war und... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zur Frage, ob vom EuGH ü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte bezog von der Klägerin über mehrere Jahre hindurch Fleischwaren. Ein mit dem Abwiegen und dem Herrichten der bestellten Fleischwaren für die jeweiligen Käufer betrauter Mitarbeiter führte planmäßig und gezielt über einen beträchtlichen Zeitraum Manipulationen beim Wiegevorgang durch, was dazu führte, dass - unter anderem - an die Beklagte Fleischlieferungen abgefertigt wurden, für die auf den Rechnungen und Lieferscheinen ein deutlich zu niedriges... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 23. 1. 2003, 3 C 83/02a-8, wurde festgestellt, dass der Kläger nicht der Vater des von seiner - am 17. 12. 2001 verstorbenen - Ehegattin Gertraud E***** am 5. 4. 1968 ehelich geborenen Peter E***** ist. Mit weiterem Urteil des Bezirksgerichts Grieskirchen vom 27. 11. 2004, 1 C 32/03p-23, wurde rechtskräftig festgestellt, dass der Beklagte als Vater des dortigen Klägers Peter E***** anzusehen ist. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. 9. 2000 geborene Clemens P***** ist der außereheliche Sohn des Beklagten und der Monika P*****. Am 27. 10. 2000 anerkannte der Kläger die Vaterschaft hinsichtlich des Minderjährigen und verpflichtete sich gleichzeitig zu einer monatlichen Unterhaltsleistung in Höhe von 203,48 EUR. Mit Beschluss des Bezirksgerichts Pregarten vom 21. 4. 2006 (rechtskräftig seit 24. 5. 2006) wurde das Vaterschaftsanerkenntnis - über Antrag des Klägers vom 18. 10. 2005 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1485ABGB §1488ABGB §1497 IABGB §1502
Rechtssatz: Ernsthafte Vergleichsverhandlungen über das Bestehen einer Grunddienstbarkeit stehen als Ablaufhemmung einer Rechtsverjährung entgegen, wenn das behauptete Recht nach deren Scheitern innerhalb angemessener Frist klageweise geltend gemacht wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Verjährung infolge bloßen Nichtgebrauchs des Rechts (§§ 1479, 1485 ABGB) oder u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der 3.922 m2 großen Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 2453/5, landwirtschaftlich genutzt, und dem Grundstück .252, auf dem sich ein Wohnhaus mit der Adresse G***** 11 befindet. Die drei Beklagten sind zu gleichen Teilen Miteigentümer der 406 m2 großen Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 2453/7 (Weg). Die Lage dieser vom Rechtsstreit betroffenen Grundstücke ergibt sich aus der Map... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §1479MRG §30 Abs2 Z6 E
Rechtssatz: Eine bestimmte hohe Qualität oder Intensität der Ausübung der persönlichen Dienstbarkeit des Wohnungsgebrauchs innerhalb der Verjährungsfrist ist zur Vermeidung der Verjährung des Rechts nicht erforderlich. Daher wird ein Wohnungsgebrauchsrecht immer dann ausgeübt, wenn der Berechtigte die Wohnräume im Rahmen seiner jeweiligen Bedürfnisse benützt. Eine Beurteilung der Rechtsausübung in an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der sich ein Haus befindet. Für die Beklagte, die Cousine der Klägerin, ist auf dieser Liegenschaft bezüglich der „Wohnung über dem Stall und dem Schuppen bestehend aus Zimmer, Küche, Kabinett" ein Wohnrecht grundbücherlich einverleibt. Seit ihrer Heirat im Jahr 1970 hat die Beklagte diese Wohnung zusammen mit ihrem Mann und ihren Kindern hauptsächlich als Wochenendwohnung benutzt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Johanna R*****, vertreten durch Dr. Stephan Petzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Lino L*****, vertreten durch Dr. Ulrike Christin... mehr lesen...
Begründung: Die I***** GmbH beauftragte die L***** GmbH, deren Haftpflichtversicherer die A***** AG ist, mit der Herstellung einer Kühlanlage. Als Subunternehmerin beauftragte die L***** GmbH die R***** GmbH, deren Haftpflichtversicherer die Klägerin ist. Weiters beauftragte die I***** GmbH die Beklagte mit der Errichtung einer Alarmanlage, die auch den Alarm bei Kühlgeräteausfall über die Telefonleitung an ein Überwachungsunternehmen geben sollte. Diese Anlage war am 6. 12. 1997 be... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellt Lodenstoffe her und vertreibt sie weltweit. In Fachkreisen sind sowohl ihr Name als auch die von ihr verwendeten Artikelnummern und Farbnummern bekannt. Am 14. 2. 1999 kam es auf dem Betriebsgelände der klagenden Partei zu einem Großbrand, von dem die Produktionshalle und die Lagerhalle betroffen waren. Zum Teil wurden die dort befindlichen Stoffballen durch das Feuer direkt beschädigt; ein größerer Teil war zwar optisch nicht beeinträchtigt,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 AABGB §1479
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist eines Anspruchs nach § 1042 ABGB folgt aus Gründen des Schuldnerschutzes der des getilgten Anspruchs. Der Ersatzanspruch nach § 1042 ABGB unterliegt daher keiner längeren Verjährung als der ihm zugrunde liegende Schadenersatzanspruch. Entscheidungstexte 4 Ob 15/05t Entscheidungstext OGH 05.04.2005 4 Ob 15/05t Veröff: SZ... mehr lesen...