Begründung: Die Erstbeklagte und der Zweitbeklagte (ihr Sohn) sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sich ein Haus befindet. Der Kläger begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand S 500.000 sA und brachte im Wesentlichen vor, er habe mit der Beklagten in Lebensgemeinschaft gelebt und im Hinblick auf die Vereinbarung, mit ihr in ihrem Haus zusammenzuleben, erhebliche Investitionen und Arbeitsleistungen für dieses Haus erbracht. Eine - größtenteils aber äuß... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 1435 ABGB und insbesondere mit der Entscheidung 1 Ob 703/88, SZ 62/5 = JBl 1989, 590 = RZ 1989, 113/38, auf die sich die Revisionswerberin stützen will, im Einklang. Danach sind außergewöhnliche Zuwendungen, die in der erkennbaren Erwartung des Fortbestehens (oder der Aufnahme) einer Lebensgemeinschaft oder - wie h... mehr lesen...
Begründung: Die Österr. Postsparkasse gab 1987 268.000 auf Inhaber lautende, an der Börse gehandelte Partizipationsscheine mit einem Nominale von je 500 S aus, deren Inhaber Anspruch auf 6 % Gewinnanteil und einen erfolgsabhängigen Gewinnbonus haben. Am 7. Mai 1997 wurde die Österr. Postsparkasse in eine Aktiengesellschaft - die nunmehrige Antragsgegnerin - umgewandelt, die seit 14. Mai 1997 im Firmenbuch mit dem Sitz in Wien und einem Grundkapital von 1,762,6 Mio S eingetragen ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1497 ABGB wird die Verjährung durch Klageeinbringung und gehörige Fortsetzung der Klage unterbrochen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen für die Unterlassung der zur Fortsetzung des Verfahrens notwendigen Schritte insbesondere bei mehr als dreimonatigem Ruhen beachtliche und stichhältige
Gründe: gegeben sein. Vermag der Kläger solche
Gründe: nicht darzutun, so genügt, besonders wenn die Verjährungsfrist bereits ... mehr lesen...
Begründung: I. Zum Sachverhalt: römisch eins. Zum Sachverhalt: Die Antragsteller sind Inhaber von Partizipationsscheinen der Bank Austria AG. Diese hatte in ihrer ordentlichen Hauptversammlung vom 26. 5. 2000 den Beschluss gefasst, das gesamte Partizipationskapital gemäß § 102a Bankwesengesetz (BWG) einzuziehen. Die Bekanntmachung erfolgte am 2./3. Juni 2000 im Amtsblatt der Wiener Zeitung. Die Partizipanten haben gemäß § 102a Abs 4 BWG einen Anspruch auf Barabfindung zum d... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen bestand von 1989 bis Juni 1996 eine Lebensgemeinschaft. Während der Dauer haben die Lebensgefährten auf der der Beklagten gehörigen Liegenschaft in EZ 1***** Altlengbach gemeinsam ein unfertig gebliebenes Wohnhaus errichtet. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Zahlung von S 500.000. Die Lebensgemeinschaft sei zerbrochen, weil er erfahren habe, dass die Beklagte ein intimes Verhältnis zu einem anderen Mann habe. Er habe für den Bau Gel... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist nur mehr das Begehren des Klägers auf Zahlung einer Ausgleichszulage ab 1. 5. 1999. Das Erstgericht hat dieses Begehren mit der
Begründung: abgewiesen, dass die im gemeinsamen Haushalt lebende Ehegattin des Klägers ein monatliches Nettoeinkommen von ca S 12.000 bezieht, welches die Höhe des maßgebenden Familienrichtsatzes nach § 150 Abs 1 lit a sublit aa GSVG von S 11.574 (Wert für das Jahr 1999) bzw S 11.859 (Wert fü... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht kam - wie schon das Erstgericht - durch Auslegung eines zwischen den Streitteilen am 9. 11. 1992 abgeschlossenen Vertrages (samt Zusatzvereinbarung vom 11. 12. 1992) zum Ergebnis, dass die schriftliche vertragliche Regelung, wonach der Beklagte dem Kläger im Falle des Verkaufs einer Eigentumswohnung 30 % des erzielten Kaufpreises zu bezahlen habe, nicht für jede Veräußerung der Wohnung, insbesondere... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gemäß § 93 Abs 1 BWG müssen Kreditinstitute, die sicherungspflichtige Einlagen entgegennehmen, der Sicherungseinrichtung im Rahmen ihres Fachverbandes angehören. Jeder Fachverband muss nach § 93 Abs 3 BWG eine Einlagensicherungseinrichtung unterhalten, die alle ihm angehörenden Kreditinstitute mit der Berechtigung zur Entgegennahme sicherungspflichtiger Einlagen aufzunehmen hat, wobei diese Einrichtungen in der Form von Haftungsgesellschaften als juristisch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Außer Streit steht, dass die Klägerin als Kellnerin bei der beklagten Partei beschäftigt war, dass das Arbeitsverhältnis auf unbefristete Zeit abgeschlossen war und der Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe zur Anwendung zu kommen hat; weiters, dass die Klägerin am 9. 8. 1999 ihre Schwangerschaft und einen Krankenstand bekanntgab und sich bis einschließlich 25. 8. 1999 im Krankenstand befand; weiters, dass die Klägerin für Tätigkeiten vor d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung der Vorinstanzen, dass der Kläger erwerbsunfähig sei, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO), wobei jedoch unter Bedachtnahme auf den angefochtenen Bescheid der beklagten Partei vom 8. 3. 1999 durch eine Maßgabebestätigung klarzustellen ist, dass es sich dabei um eine Erwerbsunfähigkeit im Sinne des § 122c BSVG handelt. Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes e... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den Feststellungen wurde zwischen der Klägerin und dem Erblasser kein ausdrücklicher Arbeitsvertrag geschlossen. Für einen allenfalls schlüssig vereinbarten, entgeltlichen Arbeitsvertrag kommt es aber nicht auf das Motiv des Leistenden, sondern auf den nach außen hin übereinstimmenden Parteiwillen an (vgl RIS-Justiz RS0021813, EvBl 1980/37 zu §§ 1435 iVm 1152 ABGB). Soweit das Berufungsgericht im Hinblick auf das p... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Außergewöhnliche Zuwendungen eines Lebensgefährten, zB für den Erwerb einer Wohnung, die erkennbar in der Erwartung des Fortbestehens der Lebensgemeinschaft gemacht wurden, sind bei Zweckverfehlung rückforderbar. Der Geschäftszweck fällt aber nur bezüglich eines die Auflösung der Lebensgemeinschaft überdauernden Nutzens weg. Werden die zur gemeinsamen Verwendung angeschafften Sachen von den Lebensgefährten zunächst jahre... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 14. 9. 1992 haben die Beklagten eine Liegenschaft sowie Anteile an einer weiteren Liegenschaft an die Klägerin sowie deren Ehegatten je zur Hälfte zu einem Gesamtkaufpreis von S 2,390.000 veräußert. Dieser Kaufvertrag wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 14. 10. 1994, 16 Cg 251/93d-23, aufgehoben. Die Klägerin und ihr Ehegatte wurden schuldig erkannt, Zug um Zug gegen Bezahlung von S 1,165.545 die Immobilie zu räumen und von allen F... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Ärztin und Psychotherapeutin. Im Jahr 1998 war sie sowohl im Angestelltenverhältnis als auch selbständig in ihrer Praxis tätig. Ab April 1998 konnte sie infolge eines Krankenstandes keiner selbständigen Erwerbstätigkeit mehr nachgehen. Nach der Geburt ihres Kindes am 29. 7. 1998 nahm die Klägerin die selbständige Erwerbstätigkeit am 20. 10. 1998 wieder auf und führte sie bis Jahresende und darüber hinaus weiter. Bezogen auf das gesamte Jah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind seit 23. 9. 1971 miteinander verheiratet und haben vier gemeinsame Kinder, als jüngstes die am 15. 2. 1989 geborene Stefanie. Der Kläger war im Zeitpunkt ihrer Geburt noch selbst verheiratet (seit 1996 ist er Witwer) und hat ebenfalls vier Kinder. Als in Tirol tätiger Landmaschinenhändler lernte er auch mehrfach Frauen näher kennen, darunter die um rund 20 Jahre jüngere Erstbeklagte, mit der er ab Sommer 1988 bis Mai 1992 ein durchgehendes i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte war bis 1988, die Klägerin seit 1988 mit einem Mann verheiratet, der seit 19. 3. 1997 abgängig war und am 1. 5. 1997 tot in der Donau aufgefunden wurde. Die Klägerin begehrte den Zuspruch von 401.070,36 S sA und brachte vor, ihr Ehemann habe am 17. 3. 1997 aus einem Bankschließfach, dessen gemeinsame Mieter die Ehegatten gewesen seien, acht mit dem Losungswort "Jungfrau" gesicherte Inhabersparbücher entnommen, wovon zwei mit einem Einlagensta... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Der Bereicherte hat keinen Anspruch auf Doppelzahlung. Durch die (berechtigte) Nichtanerkennung der schuldbefreienden Wirkung ist die Rechtsgrundlage für das Behalten der Zahlung weggefallen und damit ein aufrechenbarer Bereicherungsanspruch entstanden. Entscheidungstexte 6 Ob 190/00k Entscheidungstext OGH 30.08.2000 6 Ob 190/00k ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte wurde im März 1998 Präsident des Eishockeyvereins E*****, dessen Schulden damals so hoch waren, dass ein Spielbetrieb für die Saison 1998/99 keinesfalls gesichert war. Vor diesem Hintergrund hatte der Beklagte die Idee, einen neuen Verein zu gründen, um mit diesem die Spielsaison 1998/99 in der ersten Eishockeyliga bestreiten zu können. An der Vorstandssitzung des E***** am 19. 5. 1998 nahm der gesamte Vorstand, bestehend aus dem ehemaligen Präs... mehr lesen...
Begründung: Der - während des Revisionsverfahrens verstorbene - Kläger begehrt, gestützt auf § 1435 ABGB, von seiner früheren Lebensgefährtin nach Auflösung der Lebensgemeinschaft 250.000 S. Die Beklagte habe ihn zum Auszug aus der Wohnung aufgefordert. Während der Dauer des eheähnlichen Verhältnisses habe der Kläger in Erwartung der Eheschließung unentgeltlich eine Vielzahl von Arbeiten verrichtet und Anschaffungen getätigt, um die Wohnung der Beklagten zu verbessern (Renovier... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 12. 8. 1991 bei einem Verkehrsunfall, der von einem Versicherungsnehmer der beklagten Partei allein verschuldet wurde, verletzt. Mit der am 10. 2. 1993 gegen den Lenker und Halter des Gegenfahrzeuges sowie die beklagte Partei als dessen Haftpflichtversicherer beim Landesgericht Klagenfurt zu 29 Cg 18/93k eingebrachten Klage machte der Kläger ua seinen Verdienstentgang mit S 114.890,96 geltend, wobei er selbst das von ihm in der Zeit vom 1. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts liegen hier die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts liegen hier die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht vor: Soweit der Kläger seinen Anspruch auf die B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Bezirksgerichtes vom 27. 1. 1997 wurde über das Vermögen des Gemeinschuldners das Konkurs- und Schuldenregulierungsverfahren eröffnet, das Verfahren als geringfügig bezeichnet und vorerst keine die Eigenverwaltung beschränkende Regelung getroffen. Mit Beschluss vom 2. 7. 1997 bestellte das Konkursgericht den Kläger zum Masseverwalter und beschränkte dessen Geschäftskreis auf die Geltendmachung der Ansprüche der Masse gegenüber d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Werden Leistungen in Erwartung einer späteren letzwilligen Zuwendung (hier der Hofübergabe) erbracht, tritt die Fälligkeit des bei Nichterfüllung dieser Erwartung bestehenden Entlohnungsanspruchs nach § 1152 ABGB ein, sobald objektiv hinreichende Anhaltspunkte dafür gegeben sind, dass mit der Erfüllung der Zusage oder Erwartung nicht mehr gerechnet werden kann. Das ist nicht erst dann der Fall, wenn die Erfüllung der Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist zu 3/4, die Zweitklägerin zu 1/4 Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich das Haus M*****straße 22 befindet. Sie übertrugen die Hausverwaltung für dieses Haus an Günther M***** und erteilten ihm am 2. 4. 1980 eine schriftliche Vollmacht unter anderem des Inhalts, "Geld und Geldeswert in Empfang zu nehmen und darüber in meinem (unserem) Namen rechtsgültig zu quittieren und überhaupt die Haus- und Vermögensverwaltung betreffenden Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung der eingewendeten Gegenforderung handelt es sich um einen Einzelfall, den das Berufungsgericht im Rahmen der oberstgerichtlichen Rechtsprechung gelöst hat, sodass keine erhebliche Rechtsfrage zu klären ist. Der - jedenfalls zum Schluss des erstinstanzlichen Verfahrens anwaltlich vertretene - Beklagte hat der Mietzinsklage nur Mietzinsreduktion für eine weit zurückliegende Zeit infolge damaliger Unbrau... mehr lesen...
Begründung: Die nunmehrige Gemeinschuldnerin beauftragte im Jahre 1993 als Bauträgerin die Klägerin auf Grundlage eines Kostenvoranschlags mündlich, sämtliche Sanitär- und Heizungsinstallationen in einem Altbau durchzuführen, an dessen Wohnungen nach der Generalsanierung Wohnungseigentum begründet werden sollte. Zu Weihnachten 1993 waren die Arbeiten der Klägerin an je vier Wohnungen im ersten und zweiten Stock sowie einer Wohnung im dritten Stock abgeschlossen. Noch nicht ferti... mehr lesen...
Norm: ABGB §1155ABGB §1435ASGG §61
Rechtssatz: Durch Wegfall des fiktiv fortbestandenen Arbeitsverhältnisses nach Abänderung des der Kündigungsanfechtungsklage stattgebenden ersten Urteiles ist die Anwendbarkeit des § 1155 ABGB nicht mehr gegeben, so dass eine bereicherungsrechtliche Rückabwicklung vorzunehmen ist. Danach ist die Rückstellung des Entgelts einschließlich der Nutzung geschuldet, weil der rechtliche Grund, das Entgelt zu behalten,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 7. 1. 1969 bis 30. 6. 1994 als technischer Angestellter in der Abteilung "technische Arbeitsvorbereitung" mit einem Monatsgehalt von ca S 43.000 brutto bei der beklagten Partei beschäftigt. Nach einer 1994 durchgeführten Umstrukturierung gab es den vom Kläger bisher eingenommenen Arbeitsplatz mit dem gleichen Tätigkeitsinhalt nicht mehr. Am 30. 1. 1994 wurde der Kläger zum 30. 6. 1994 gekündigt und nach Auflösung seiner Abteilung dienstfre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tocher des am 9. 7. 1996 (in Wels) verstorbenen Franz B*****. Zwischen der Beklagten und Franz B***** bestand bis zu dessen Tod eine Lebensgemeinschaft. Sein Nachlaß, der nach dem Hauptinventar mit S 8.036,07 überschuldet war, wurde der Klägerin mit Beschluß des Bezirksgerichtes Wels vom 23. 11. 1996 eingeantwortet. Die Beklagte war seit 30. 9. 1993 auf dem Pensionskonto Franz B*****s zeichnungsberechtigt. Seit diesem Zeitpunkt wurden au... mehr lesen...