Begründung: Mehrheitsgesellschafter des klagenden Gratis-Anzeigenzeitungs-Unternehmens in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft ist die M***** Gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden Hauptgesellschafterin). Der "(Allein)Geschäftsführer" der klagenden Partei vereinbarte im Zusammenhang mit einem am 3.Juli 1990 vom Vorstand der beklagten Partei „genehmigten“ Kontokorrentkredit über 6 Mio S mit dem zuständigen Angestellten der beklagten Bank einen Zinssatz von 9 % p.a., gebun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435BStG §20 Abs4
Rechtssatz: Nach Vollzug der Enteignung kann eine Rückzahlung der vom Bund aufgrund des verwaltungsbehördlichen vollstreckbaren Bescheides des Landeshauptmannes gezahlten Entschädigungssumme auch dann nicht begehrt werden, wenn der Bescheid durch (nachfolgende) Anrufung des Gerichtes außer Kraft getreten ist. Erst durch die rechtskräftige Entscheidung entsteht ein Rückforderungsanspruch eines allenfalls zu viel gez... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit rechtskräftigem Bescheid des Landeshauptmanns für Niederösterreich (als Bundesstraßenbehörde) vom 28.8.1980, II/2-E-2/30, wurden zum Zwecke des Ausbaues einer Bundesstraße Teilflächen der im Alleineigentum der inzwischen verstorbenen Barbara B***** gestandenen Liegenschaft samt dem Objekt W*****straße 16, die Aloisia und Karl P***** mit Einantwortungsurkunde vom 24.6.1982 eingeantwortet wurde, dauer- und lastenfrei zugunsten der Republik Österreich ente... mehr lesen...
Norm: ABGB §1435
Rechtssatz: Ein Lebensgefährte, der für die Innenausgestaltung der im Haus des Vaters seiner Lebensgefährtin befindlichen Wohnung Aufwendungen macht, um sodann während der Lebensgemeinschaft in dieser Wohnung mit der Lebensgefährtin zu wohnen, hat nach Beendigung der Lebensgemeinschaft gegenüber dem Hauseigentümer (= Vater der Lebensgefährtin) Anspruch auf Ersatz des diesem noch verbliebenen Restnutzens aus den Aufwendungen für... mehr lesen...
Norm: ABGB §877ABGB §932 IIIeABGB §1052 B2ABGB §1435
Rechtssatz: Aus § 1435 ABGB, der bei der Auflösung des Vertrages durch Wandlung nach § 932 ABGB unmittelbar anzuwenden ist, ergibt sich, dass durch den Rücktritt vom Vertrag beiderseitige Kondiktionsansprüche entstehen, soweit von beiden Seiten bereits Leistungen erbracht wurden. Die beiderseitigen Leistungen sind in analoger Anwendung des § 877 ABGB Zug um Zug zurückzuerstatten. Aus der Anwe... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 IIIeABGB §1435ABGB §1478
Rechtssatz: Von den Gewährleistungsrechten selbst (hier: der Wandlung) sind die durch deren erfolgreiche Geltendmachung erst ausgelösten (entsprechenden) bereicherungsrechtlichen Rückabwicklungsansprüche zu unterscheiden. Nach Fristablauf kann der Gewährleistungsberechtigte nicht mehr aktiv Gewährleistungsansprüche geltend machen. Der Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreisteiles nach Vertragsaufhebung is... mehr lesen...