RS OGH 2000/8/30 6Ob190/00k, 2Ob12/10v

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Veröffentlicht am 30.08.2000
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Norm

ABGB §1435

Rechtssatz

Der Bereicherte hat keinen Anspruch auf Doppelzahlung. Durch die (berechtigte) Nichtanerkennung der schuldbefreienden Wirkung ist die Rechtsgrundlage für das Behalten der Zahlung weggefallen und damit ein aufrechenbarer Bereicherungsanspruch entstanden.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 190/00k
    Entscheidungstext OGH 30.08.2000 6 Ob 190/00k
  • 2 Ob 12/10v
    Entscheidungstext OGH 27.01.2011 2 Ob 12/10v
    Auch; nur: Durch die (berechtigte) Nichtanerkennung der schuldbefreienden Wirkung ist die Rechtsgrundlage für das Behalten der Zahlung weggefallen und damit ein aufrechenbarer Bereicherungsanspruch entstanden. (T1); Veröff: SZ 2011/9

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114087

Im RIS seit

29.09.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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