Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 2 Stammrechtssatz Im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insb der Bund als Abgabengläub... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war seit Gründung der B-GmbH im Jahr 1988 deren Geschäftsführer. Mit Beschluss des Landesgerichtes Steyr vom 26. März 1996 wurde über das Vermögen der B-GmbH das Ausgleichsverfahren, mit Beschluss vom 15. Oktober 1996 der Anschlusskonkurs eröffnet. Mit Haftungsbescheid vom 18. Juni 1996 wurde der Beschwerdeführer für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der B-GmbH im Ausmaß von insgesamt S 3,425.661,-- (Umsatzsteuer für Oktober 1995 bis Jänner 1996, Körperschaftsteue... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0041 E 21. Dezember 1999 RS 2(hier ohne zweiten Satz) Stammrechtssatz Im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insb d... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 16. November 1995 der Konkurs eröffnet worden ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 iVm § 80 BAO zur Haftung für von der S-GmbH abzuführende Lohnsteuer für August und September 1995 (552.311 S und 316.386 S) herangezogen. In der Bescheidbegründung wird im Wesentlichen ausgeführt, dem Besch... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)24/01 Strafgesetzbuch32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;StGB §159;
Rechtssatz: Wie der VwGH im Erkenntnis vom 21. Dezember 1999, 99/14/0041, zu Recht erkannt hat, stellt der Abschluss eines Mantelzessionsvertrages dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer damit rechnen muss, durch die Zessio... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat am 17. Oktober 1992 im Rahmen eines von "Radio CD" durchgeführten Gewinnspieles den von der H Fertighaus GmbH zur Verfügung gestellten Hauptpreis gewonnen. Die H Fertighaus GmbH stellte in weiterer Folge dem Beschwerdeführer einen Gutschein aus, der ihn oder eine von ihm namhaft gemachte Person berechtigte, gegen Vorlage dieses Gutscheines Waren und Leistungen aus dem Programm der H Fertighaus GmbH im Bruttoverkaufswert von S 1,500.000,-- zu beziehen. Mit... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern33 Bewertungsrecht
Norm: ABGB §1392;ABGB §938;BewG 1955 §10;ErbStG §12 Abs1 Z2;ErbStG §18;ErbStG §19 Abs1;
Rechtssatz: Eine Schenkung gilt an dem Tag als ausgeführt, an dem die Bereicherung im Vermögen des Beschenkten tatsächlich eintritt und der Beschenkte in den Besitz des Geschenkes kommt. Bei der mit Gutschein einer Fertigteilhaus GmbH ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 9 Abs. 1 BAO zur Haftung für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der E-GmbH im Ausmaß von 1,163.786 S (Umsatzsteuer September bis November 1993 von ca. 1,1 Mio. S, Vermögensteuer Oktober bis Dezember 1993, Säumniszuschläge) herangezogen. Der Beschwerdeführer sei von der Gründung der GmbH bis zur Eröffnung des Konkurses über ihr Vermögen (am 2. August 1994) ihr Geschäftsführer gewesen. Da der Konkurs m... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Im Abschluss eines Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, andererseits andere andrängende Gläubiger - insb der Bund als Abgabengläubiger - benachteiligt werden, kann eine dem Geschäftsführer vorzuwerfende ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Mai 1991 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse die Beschwerdeführerin als Geschäftsführerin der Everclean Gebäudereinigung GmbH in Mödling gemäß § 67 Abs. 10 ASVG zur Bezahlung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge samt Nebengebühren im Betrag von S 1,510.589,47 zuzüglich Verzugszinsen. Nach der Begründung: seien bei der Beitragsschuldnerin sämtliche Einbringungsmaßnahmen erfolglos geblieben. Der am 7. Jänner 1991 beim Handelsgericht Wien eingebra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ABGB §1392;ASVG §67 Abs10;BAO §80 impl;BAO §9 impl; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/02/20 95/08/0180 4 Stammrechtssatz Wird von einem zur Vertretung nach außen Berufenen eine diesen treffende Verpflichtung an dritte (das heißt nicht zur Vertretung nach ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist eingeantwortete Alleinerbin ihres am 3. August 1990 verstorbenen Vaters. Mit einem vom Gerichtskommissar an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien (im folgenden kurz: Finanzamt) am 10. Dezember 1991 gerichtetes Schreiben der Zentralsparkasse und Kommerzialbank Aktiengesellschaft Wien vom 5. Dezember 1991 gab das genannte Kreditinstitut "aufgrund des § 25 (1) des Erbschafts- und Schenkungsgesetzes 1955 den Barwert bekannt, den die Realisie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/06 Verkehrsteuern
Norm: ABGB §1392;ErbStG §12 Abs1 Z1;ErbStG §15 Abs1 Z17;ErbStG §18;
Rechtssatz: Ausführungen zur Ermittlung, wer zum Zeitpunk des Todes des Erblassers Gläubiger derjenigen Geldforderungen war, die in den vom Finanzamt in das aktive Nachlaßvermögen einbezogenen Sparbüchern verkörpert waren, sowie zur Rechtsnatur von Sparbüchern. (hier: Der ... mehr lesen...
Mit Gesellschaftsvertrag vom 23. Juni 1978 gründete Dkfm. Helmut H. gemeinsam mit seinen Kindern aus erster Ehe Peter H. und Rosemarie G. sowie der bei ihm angestellten Arbeitnehmerin Regina A. die beschwerdeführende GmbH (idF Beschwerdeführerin), deren Stammkapital 100.000 S betrug, das zu einem Viertel einbezahlt wurde. Dkfm. Helmut H. war stets alleiniger Geschäftsführer der Beschwerdeführerin. Von der Beschwerdeführerin wurden niemals Gewinne ausgeschüttet. Am 23. Juni 1978 bz... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)21/03 GesmbH-Recht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1392;ABGB §862;BAO §167 Abs2;BAO §23;BAO §24 Abs1 litc;GewStG §7 Z6;GmbHG §76; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/04/20 93/14/0007 3
VwSlg 6766 F/1993
(hier: Bereits bei Vorliegen einer verdeckten Treuhand ist der
Anbotsempfänger iSd § 7 Z 6 GewStG an der Gmb... mehr lesen...
Das Finanzamt zog den Beschwerdeführer als Geschäftsführer der F-GmbH mit Bescheid vom 27. Februar 1995 zur Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der GmbH im Ausmaß von 583.639 S (Umsatzsteuervorauszahlungen für September und Oktober 1994, Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für November 1994 und entsprechende Säumniszuschläge und Pfändungsgebühren sowie Körperschaftsteuervorauszahlung für Jänner bis März 1995) zur Haftung heran. Nach den Festste... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Eine Benachteiligung des Abgabengläubigers liegt vor, wenn Schuldtilgungen, erfolgen sie auch in Form der Abtretung von Forderungen, nur hinsichtlich anderer als Abgabeschulden durchgeführt werden. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der A-GmbH & Co KG (im folgenden KG). Hinsichtlich der KG - wie auch der Komplementär-GmbH - wurde am 28. Februar 1986 das Ausgleichsverfahren und in der Folge - der Ausgleich konnte nicht erfüllt werden - am 23. April 1987 das Konkursverfahren eröffnet. Mit Bescheid vom 22. September 1992 wurde der Beschwerdeführer vom Finanzamt gemäß § 9 Abs. 1 BAO als Haftungspflichtiger für diverse Abgabenschulden der KG (u.a. Umsa... mehr lesen...
Der am 22. Dezember 1994 über das Vermögen der A-KG eröffnete Konkurs wurde mit Beschluß des Landesgerichtes St. Pölten vom 9. November 1995 nach Vollzug der Schlußverteilung gemäß § 139 Abs. 1 KO aufgehoben. Geschäftsführende Komplementärin der KG ist eine GmbH, deren Geschäftsführer die Beschwerdeführerin ist. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin im Instanzenzug als Haftungspflichtiger gemäß § 9 Abs. 1 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der A-KG im ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der A-GmbH. Mit Bescheid vom 13. Juli 1988 setzte das Finanzamt gegenüber der A-GmbH die Umsatzsteuer 1986 mit 2,790.300 S fest. Die A-GmbH ist Komplementär-GmbH der A-GmbH & Co KG. Hinsichtlich der A-GmbH - wie auch der KG - wurde am 28. Februar 1986 das Ausgleichsverfahren und in der Folge - der Ausgleich konnte nicht erfüllt werden - am 23. April 1987 das Konkursverfahren eröffnet. Mit Bescheid vom 22. September 1987 wurde der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 91/14/0255 2 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Abschluß eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, anderseits ander... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/23 95/15/0120 3 Stammrechtssatz Der Abschluß des Zessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen mußte, durch die Zession der GmbH ihre l... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 91/14/0255 2 (hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Abschluß eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, anderseits ander... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1997/01/23 95/15/0120 3 Stammrechtssatz Der Abschluß des Zessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen mußte, durch die Zession der GmbH ihre l... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der Abschluß eines Zessionsvertrages ist dem Vertreter der Körperschaft dann vorzuwerfen, wenn er es unterlassen hat - insbesondere durch entsprechende Vertragsgestaltung - vorzusorgen, daß auch im Falle einer Änderung der Verhältnisse, wenn diese bei Aufwendu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1392;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/02/28 91/14/0255 2
(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Im Abschluß eines (globalen) Mantelzessionsvertrages, durch den einerseits die Bank als andrängender Gläubiger begünstigt, anderseits andere andrängende Gläubiger - insb... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Abschluß des Zessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen mußte, durch die Zession der GmbH ihre liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als Bankschulden, insbesondere Abgabenschulden, zu entziehen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0193). Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Dr. S.) der Sohn des Beschwerdeführers als atypisch stiller Gesellschafter und die C Vermietungs-GmbH (in der Folge: GmbH) als Unternehmerin schlossen am 3. Oktober 1991 einen Gesellschaftsvertrag mit auszugsweise folgendem Inhalt: "I. Gegenstand der Beteiligung, Einlagepflicht, Gesellschafterdarlehen, Nachschuß 1. (Dr. S.) beteiligt sich am Unternehmen der (GmbH) als atypisch stiller Gesellschafter. (Dr. S.) verpflichtet sich dementsprechend zur ... mehr lesen...