RS Vwgh 1998/9/28 98/16/0024

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.09.1998
beobachten
merken

Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §1392;
ErbStG §12 Abs1 Z1;
ErbStG §15 Abs1 Z17;
ErbStG §18;

Rechtssatz

Ausführungen zur Ermittlung, wer zum Zeitpunk des Todes des Erblassers Gläubiger derjenigen Geldforderungen war, die in den vom Finanzamt in das aktive Nachlaßvermögen einbezogenen Sparbüchern verkörpert waren, sowie zur Rechtsnatur von Sparbüchern. (hier: Der AbgPfl bringt vor, ein unbekannter Dritter habe sich die Sparbücher widerrechtlich angeeignet und die Guthaben behoben, die Sparbücher seien gar nicht Gegenstand des Erwerbes von Todes wegen gewesen. In dem vom Gerichtskommissar errichteten Inventar sind diese Sparbücher nicht enthalten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160024.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten