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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1392;Rechtssatz
Ausführungen zur Ermittlung, wer zum Zeitpunk des Todes des Erblassers Gläubiger derjenigen Geldforderungen war, die in den vom Finanzamt in das aktive Nachlaßvermögen einbezogenen Sparbüchern verkörpert waren, sowie zur Rechtsnatur von Sparbüchern. (hier: Der AbgPfl bringt vor, ein unbekannter Dritter habe sich die Sparbücher widerrechtlich angeeignet und die Guthaben behoben, die Sparbücher seien gar nicht Gegenstand des Erwerbes von Todes wegen gewesen. In dem vom Gerichtskommissar errichteten Inventar sind diese Sparbücher nicht enthalten).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998160024.X01Im RIS seit
20.11.2000