Mit der vorliegenden, selbstverfassten Eingabe vom 4. März 2022 erhebt die Einschreiterin der Sache nach eine Klage gegen den Bund gemäß Art137 B-VG sowie einen Antrag auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung sowie des Außerstreitgesetzes wegen behaupteter Verfassungswidrigkeit gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG. Mit Verfügung vom 10. März 2022 – zugestellt am 12. März 2022 – forderte der Verfassungsgerichtshof den für die ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Norm: B-VG Art137, Art140 Abs1 Z1 litdABGBZPOAußStrGVfGG §7 Abs2
Leitsatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags mangels Genehmigung durch den Erwachsenenvertreter
Rechtssatz: Zurückweisung einer Klage gegen den Bund sowie eines Individualantrags auf Aufhebung näher bezeichneter Bestimmungen des Allgemeinen Bürgerlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Der Beschwerdeführer - er ist praktischer Arzt - hat mit der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse einen Einzelvertrag gemäß §343 ASVG abgeschlossen. In den Abrechnungszeiträumen IV. Quartal 1987 bis I. Quartal 1990 hat die Niederösterreichische Gebietskrankenkasse die vom Beschwerdeführer geltend gemachte Honorierung von näher bezeichneten Leistungen abgelehnt. Mit Antrag vom 18. September 1990 an die Paritätische Schiedskommission begeh... mehr lesen...
Index: 66 Sozialversicherung66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktASVG §341ABGB §1333ABGB §1334
Leitsatz: Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Zinsenbegehrens
bezüglich des Honoraranspruchs eines Arztes gegenüber der
Gebietskrankenkasse aufgrund eines Einzelvertrages; Anwendbarkeit
der Bestimmungen des bürgerlichen Rechts über die Verzinsung
Rechtssatz: ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß er mit dem im Instanzenzug ergangenen Straferkenntnis der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. März 1990, Z11-75 Li 3-89, wegen Verwaltungsübertretung nach §99 Abs1 lita iVm §5 Abs1 StVO 1960 zur Zahlung einer Geldstrafe von S 18.000,-- sowie zum Ersatz der Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens erster und zweiter Instanz von je S 1.800,-- und zum Ersatz de... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ZinsenABGB §1334
Leitsatz: Stattgebung eines Zinsenbegehrens für einen zu Unrecht bezahlten und
verspätet rückerstatteten Strafbetrag nach Aufhebung des
Strafbescheides durch den Verwaltungsgerichtshof
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung die sinngemäße Anwendbarke... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG am 25. November 1989 erhobenen Klage bringt der Kläger vor, daß ihm mit einem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 29. Mai 1989 eine Geldstrafe von S 3.000,-- und Kostenbeiträge in Höhe von je S 300,-- für die Verfahren erster und zweiter Instanz auferlegt worden seien. Er habe diesen Betrag am 1. September 1989 zur Einzahlung gebracht. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / Verzug ABGB §1334 B-VG Art137 / sonstige Klagen
Leitsatz: Verfrühte Klagsführung mangels Setzung angemessener Nachfrist;
Kostenersatzforderung jedoch berechtigt; taugliche Mahnung;
Rückzahlungsverpflichtung der Behörde nach aufhebendem Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes
Rechtssatz: Die urspr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. In der auf Art137 B-VG gestützten, gegen das Land Niederösterreich gerichteten Klage vom 14. Dezember 1988 bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß er mit Straferkenntnis vom 10. Oktober 1985 wegen Verstoßes gegen §5 Abs4 lita StVO zu einer Geldstrafe von S 8.000,-- verurteilt worden sei. Der gegen diesen Bescheid erhobenen Berufung sei mit Berufungsbescheid vom 7. März 1986 keine Folge gegeben worden. Der Kläger habe daher die Geldstrafe zuzüglich Verf... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / VerzugB-VG Art137 / ZinsenABGB §1334
Leitsatz: Klage auf Rückzahlung einer bereits bezahlten Geldstrafe nach
Aufhebung des Bescheides durch den VwGH; auf Zahlung von Zinsen
eingeschränktes Klagebegehren ab objektivem Zahlungsverzug
gerechtfertigt
Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof hat in ständi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG am 14. August 1985 erhobenen Klage brachte der Kläger im wesentlichen vor, daß die Wr. Landesregierung mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 23. Mai 1980 über ihn wegen einer Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von 200 S verhängt und ihm Kostenbeiträge von 40 S für die Verfahren erster und zweiter Instanz auferlegt habe; er habe die Geldstrafe und den Kostenbeitrag am 23. Juli 1980 eingezahlt. Obwohl d... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / sonszige zulässige KlagenABGB §1334VfGG §41ZPO §41 Abs2
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Rückzahlung einer für eine Verwaltungsübertretung verhängten und bereits bezahlten Geldstrafe sowie eines geleisteten Kostenbeitrages nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VfGH; Beginn de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. In der unter Berufung auf Art137 B-VG erhobenen Klage bringt der Kläger im wesentlichen vor, daß die Wr. Landesregierung mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 24. August 1977 über ihn wegen einer Verwaltungsübertretung eine Geldstrafe von 500 S verhängt und ihm einen Verfahrenskostenbeitrag von 100 S auferlegt habe; er habe die Geldstrafe und den Kostenbeitrag am 29. September 1977 bezahlt. Obwohl der VwGH mit dem dem beklagten Land Wien am 18.... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / sonstige KlagenB-VG Art137 / ZinsenABGB §1334
Rechtssatz: Art137 B-VG; Klage auf Erstattung eines Strafbetrages samt Verfahrenskosten und Verzugszinsen nach Aufhebung des Strafbescheides durch den VwGH Entscheidungstexte A 8/78 Entscheidungstext VfGH Erkenn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I.1. Der Kläger bringt vor, er habe Ende Dezember 1976 in seinem Bankinstitut erfahren, daß Teile seiner Bezüge gepfändet worden seien. Das Zentralbesoldungsamt habe ihm auf schriftliche Anfrage mitgeteilt, daß auf Grund einer Gehaltsexekution durch den Magistrat der Stadt Wien ein Betrag von S 1.820,90 einbehalten worden sei. Das Schreiben des Zentralbesoldungsamtes lasse "die Vermutung naheliegend erscheinen", daß es sich bei der Handlung des Magistrats der ... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/01 Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 (B-VG)
Norm: B-VG Art137 / ZinsenB-VG Art137 / ord RechtswegB-VG Art137 / sonstige zulässige KlagenABGB §1333ABGB §1334AHGVfGG §41
Rechtssatz: Art137 B-VG, Klage auf Zurückzahlung eines im Exekutivweg hereingebrachten Geldbetrages samt Zinsen Entscheidungstexte A 2/77 Entscheidungstext... mehr lesen...