Entscheidungsgründe: Die Klägerin schloß am 5. 12. 1995 einen Arbeitsvertrag ab, in welchem als Arbeitgeber aufscheint: "I.V.E. Invest-Entertainment, H***** Heinz *****" und als Beginn des Dienstverhältnisses der 4. 12. 1995 angegeben ist. Am 19. 12. 1995 schlossen Heinz H***** sowie drei andere Personen einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung der "IVE *****gesellschaft mbH". Heinz H***** wurde zum selbständig vertretungsbefugten Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Zu ein... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war der Lebensgefährte der am ***** verstorbenen Ingeborg K*****. Deren testamentarischen Erben Alfred M*****, mj. Stefan Franz Julius S***** und mj. Christina Anna S***** haben im Verlassenschaftsverfahren die bedingte Erbserklärung abgegeben. Eine Einantwortung ist noch nicht erfolgt. Ingeborg K***** war unter anderem bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** V*****, auf der das Restaurant Parkcafe betrieben wurde. Mit se... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A3GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Vorgesellschaft ist die werdende Gesellschaft mbH im Zeitraum zwischen Abschluß des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Firmenbuch. Sie ist - als Gründergemeinschaft - eine Gesellschaft sui generis, auf die das GmbH-Recht anzuwenden ist, soweit es nicht die Eintragung der Gesellschaft voraussetzt oder nicht spezielle Gründungsvorschriften eingreifen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A3GmbHG §2 Abs1
Rechtssatz: Die Vorgesellschaft kann selbst am Rechtsverkehr teilnehmen, also eigene Willenserklärungen abgeben. Entscheidungstexte 1 Ob 188/98y Entscheidungstext OGH 24.11.1998 1 Ob 188/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111556 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Gesellschaft mbH mit Sitz in Wien wurde am 26. März 1994 ins Firmenbuch eingetragen. Ihre Gesellschafter sind die D***** (ein georgisch-österreichisches Gemeinschaftsunternehmen [Joint-Venture] in Tbilissi [Tiflis], registriert beim Ministerium für Wirtschaft und Finanzen der Republik Georgien unter der Reg.Nr. 52 - im folgenden nur Hauptgesellschafterin) mit einer Stammeinlage von 495.000 S und ein Wiener Rechtsanwalt mit einer Stammeinlage von 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 IABGB §1175 AaABGB §1175 DZPO §502 Abs1 H5
Rechtssatz: Ob durch das Zusammenwirken zweier oder mehrerer Personen schlüssig eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts errichtet wurde, kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalles beurteilt werden, wobei keine allzu strengen Maßstäbe an den gemeinschaftlich verfolgten Zweck der Gesellschaft anzulegen sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 AaABGB §1175 D
Rechtssatz: Der Gesellschaftsvertrag ist ein multilateraler Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärung aller Vertragspartner zustandekommt. Als solcher bedarf er grundsätzlich der Zustimmung aller am Vertragsabschluß beteiligten Personen. Die Willenserklärungen werden nicht dem einzelnen Vertragspartner gegenüber abgegeben, sondern richten sich an die Gesamtheit der Vertragsteilnehmer. ... mehr lesen...
Begründung: Im August 1988 kauften Bernhard L***** und der Kläger in den Vereinigten Staaten für eine zumindest teilweise noch anzuwerbende Investorengruppe mehr als 600 Gemälde und Antiquitäten. Zu deren Bezahlung wurde ein Scheck über US-Dollar 260.000 ausgestellt, den Bernhard L***** als "de facto" Geschäftsführer der S***** GmbH (in der Folge nur mehr als S***** GmbH bezeichnet) unterfertigte. Mit Telefax vom 12. 8. 1988 ersuchten er und der Kläger die *****Bank ***** AG in ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Erstgerichtes vom 4.8.1993, das am 6.3.1994 vom Berufungsgericht bestätigt wurde, wurde aufgrund der am 13.11.1991 eingebrachten Klage des Klägers festgestellt, daß die beklagte Partei dem Kläger für sämtliche zukünftige Schäden und Folgen aus der Fehlbehandlung durch Schädigung des nervus radialis bei der Operation vom 6.3.1990 im Landeskrankenhaus S***** zu haften habe. Der Kläger ist Landwirt. Er und seine Ehefrau sind je zur Hälfte Eigentümer... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A5ABGB §1215HGB §142 Abs3EVHGB Art7 Nr15 Abs2
Rechtssatz: Die bei der bürgerlich-rechtlichen Gesellschaft bezüglich der quoad usum eingebrachten Gegenstände bestehende Lücke ist durch analoge Anwendung des Art 7 Nr 15 Abs 2 EVHGB zu schließen. Dies gilt auch dann, wenn Liegenschaftsanteile eingebracht werden, was bedeutet, dass der Eigentümer bei Aufhebung der Gesellschaft wieder verfügungsberechtigt wird und das bis zur Aufheb... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Hälfteeigentümer des landwirtschaftlichen Betriebes mit der Hofstelle in G*****, bestehend aus den Liegenschaften EZ 4 KG H***** mit ca 38,67 ha, EZ 98 und 173 KG O***** mit insgesamt 23,2 ha und EZ 336 KG H***** mit einer forstwirtschaftlich genutzten Fläche von 2,868 ha. Bezüglich der Liegenschaft EZ 336 KG H***** besteht eine grundbücherlich einverleibte besondere Gütergemeinschaft zwischen den Streitteilen. Die Parteien sind weiters je zu 1/6... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Rechtsanwalt DDr.Hubert F***** ist am 24.6.1996 verstorben. Testamentserbin ist seine Ehefrau, welcher mit Beschluß vom 9.8.1996 durch das Verlassenschaftsgericht die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses übertragen wurde. Dr.Christian F*****, der Sohn des Verstorbenen, ist unter derselben Kanzleianschrift als Rechtsanwalt tätig. Zwischen Vater und Sohn war vereinbart worden, daß DDr.Hubert F***** seinem Sohn eine monatliche Pauschale von zuletzt S 6... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte vom Beklagten die Zahlung von S 52.409,12 samt 8 % Zinsen seit 1.4.1995. Sie habe im Auftrag des Beklagten in der Hof- und Stiftsgasse in I***** die Montage und Demontage der Weihnachtsbeleuchtung vorgenommen. Im Zuge dieser Arbeiten seien Schäden der Weihnachtsbeleuchtung zutagegetreten. Die klagende Partei habe den Beklagten hierauf aufmerksam gemacht, worauf dieser den Auftrag erteilt habe, die Schäden zu beheben. Die klagende Partei hab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die nur mehr allein strittige Frage des Vorliegens eines Angestelltenverhältnisses des Klägers zum Beklagten zu Recht verneint, weshalb gemäß § 510 Abs 3 ZPO auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteiles verwiesen werden kann. Die Vorinstanzen haben die nur mehr allein strittige Frage des Vorliegens eines Angestelltenverhältnisses des Klägers zum Beklagten zu Recht verneint, w... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist (war) grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** W*****, Gerichtsbezirk G*****, mit dem als Baufläche gewidmeten Grundstück Nr. *****, auf dem sich das Haus G*****, befindet. In diesem Haus lebte der Kläger mit der Erstbeklagten in Lebensgemeinschaft; die Zweit- und die Drittbeklagte sind die Töchter der Erstbeklagten, die mit ihrer Mutter und dem Kläger das Haus bewohnten. Die Lebensgemeinschaft zwischen dem Kläger und de... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der klagenden Partei wurde dem Beklagtenvertreter am 7.7.1997 zugestellt. Die Rekursbeantwortung wurde - offenkundig unter Einrechnung der Gerichtsferien in die Frist - am 15.9.1997 zur Post gegeben. Gemäß § 39 Abs 4 ASGG sind die Bestimmungen über die Gerichtsferien (§§ 222 bis 225 ZPO) in Arbeits- und Sozialrechtssachen nicht anzuwenden. Die vierwöchige (§ 521a Abs 1 ZPO) Rekursbeantwortungsfrist endete dah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1988 übersiedelte die 1916 geborene Klägerin in eine von ihr erworbene Eigentumswohnung in Schärding und traf dort den Erstbeklagten, der ihr früher einmal als Fahrlehrer behilflich gewesen war. Zwischen der Klägerin, dem Erstbeklagten und dessen Frau, der Zweitbeklagten, entwickelte sich eine Freundschaft. Im Jänner 1991 war die Klägerin in Spitalsbehandlung. Anläßlich eines Besuchs im Krankenhaus schlug die Zweitbeklagte vor, die Klägerin solle zu den Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, ob ein konkludenter Vertragsabschluß oder ein konkludentes Abgehen von einer vereinbarten Form vorliegten, kann immer nur nach den Umständen des Einzelfalles gelöst werden und ist über die dafür maßgeblichen Kriterien hinaus entwickelten Grundsätze keiner generellen, über den konkreten Einzelfall hinaus gültigen Abgrenzung zugänglich. Maßgeblich ist immer, daß kein Zweifel am endgültigen Bindungswillen besteht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.11.1994 wurde über das Vermögen der Christine K***** das Konkursverfahren eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. Die nunmehrige Gemeinschuldnerin ist bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaften EZ 803 und EZ 620 je Grundbuch ***** S***** sowie des darauf errichteten Zweifamilienhauses. Der Beklagte war bis Juli 1994 ihr Lebensgefährte. Im Zuge der Auflösung der Lebensgemeinschaft zog die Gemeinschuldnerin aus dem bis dahin gemeinsam... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1315 I
Rechtssatz: Eine Jagdgesellschaft als Gesellschaft bürgerlichen Rechtes hat für deliktisches Verhalten ihrer Machthaber einzustehen. Ob ein "Jagdleiter" als Machthaber oder leitender Angestellter der Jagdgesellschaft anzusehen und sein Verhalten sohin der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes zuzurechnen ist, hängt davon ab, in welcher Weise der Jagdleiter von den Gesellschaftern bestellt wurde und welche Vorgangswei... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Mitglieder einer Jagdgesellschaft in der Steiermark; der Erstbeklagte ist deren Obmann. Die Jagdgesellschaft führte am 23.10.1994 eine Gesellschaftsjagd auf Niederwild in Form einer Treibjagd durch. Jagdleiter bei dieser Jagd war der Viertbeklagte. Der Erst-, Dritt- und Sechstbeklagte nahmen an der Jagd nicht teil. Im Zuge dieser Treibjagd durchtrieben die Treiber ein ca 30 breites und ca 300 Meter langes rechteckiges Maisfeld vom Westen nach Osten... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 C2fABGB §879 C2gABGB §1175 A1HfD vom 6.6.1838 JGS Nr 277
Rechtssatz: Vereinigen sich Gesellschafter zum Zweck des Erwerbes einer Liegenschaft im Zwangsversteigerungsverfahren mit der Abrede, andere Konkurrenten von der Versteigerung abzuhalten (ACI 528; ähnlich GlU 8952), ist der Gesellschaftsvertrag wegen Verstoßes gegen das Hofdekret ungültig. Entscheidungstexte 10 Ob 523/... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 C2fABGB §879 C2gABGB §1175 A1HfD vom 6.6.1838 JGS Nr 277
Rechtssatz: Daß sich mehrere Personen im Rahmen eines Gesellschaftsvertrages (hier: bürgerlichen Rechts) zum Zweck zusammenschließen, sich an einer öffentlichen Versteigerung zu beteiligen, ist kein Versprechen, bei einer öffentlichen Versteigerung nicht zu erscheinen, sondern gerade das Gegenteil eines solchen. Daß sich die Gesellschafter darauf einigen, daß im Außenverhä... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIABGB §1175 A1
Rechtssatz: Die gemeinsame Zweckverfolgung der Gesellschaft bürgerlichen Rechtes muß erlaubt sein. Bei der diesbezüglichen Prüfung steht regelmäßig nicht der allgemeine Zweck, sondern der konkrete Gegenstand der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Blickpunkt. Der von der Gesellschaft bürgerlichen Rechts verfolgte Zweck darf nicht gegen das Gesetz verstoßen. Ist das der Fall, ist die Rechtsfolge nach dem Normzweck... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zugunsten der Beklagten war auf Grund der Schuld- und Pfandbestellungsurkunden vom 10.11.1985 auf den Peter E***** gehörenden Liegenschaften EZ 447 I KG W***** (mit dem Gasthof K*****) als Haupteinlage und EZ 272 II KG W***** als Nebeneinlage das Pfandrecht für die Forderung von 4,479.456,40 S samt 10 % Zinsen seit 26.6.1985 einverleibt. Diese Liegenschaften sollten in der beim Bezirksgericht K***** für den 25.2.1987 anberaumten Versteigerungstagsatzung zwa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen bestand eine Lebensgemeinschaft. Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 983 ***** mit dem Grundstück 1843/4. Kläger und Beklagte sind je zur Hälfte ideelle Miteigentümer der Liegenschaft EZ 1483 *****, bestehend aus den Grundstücken 1844/5 im Ausmaß von 604 m2 und 1848/5 im Ausmaß von 605 m2. Das Grundstück 1844/5 grenzt zum Teil an das im bücherlichen Eigentum des Klägers stehende Grundstück 1843/4 an. Der Kläger begehrt... mehr lesen...