Norm
ABGB §1175 A3Rechtssatz
Die Vorgesellschaft ist die werdende Gesellschaft mbH im Zeitraum zwischen Abschluß des Gesellschaftsvertrags und Eintragung im Firmenbuch. Sie ist - als Gründergemeinschaft - eine Gesellschaft sui generis, auf die das GmbH-Recht anzuwenden ist, soweit es nicht die Eintragung der Gesellschaft voraussetzt oder nicht spezielle Gründungsvorschriften eingreifen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0111555Im RIS seit
24.12.1998Zuletzt aktualisiert am
24.04.2013