Entscheidungsgründe: Der Gemeinschuldner betätigte sich seit 1985 im Geschäftsbereich der Veranlagung von Kundengeldern für diverse Vermögensobjekte. Interessierte Anleger wurden von - auf Provisionsbasis für den Gemeinschuldner tätigen - Vermittlern oder ihm selbst angeworben. Ihnen wurde nicht nur eine Steuerersparnis im Wege der Verlustabschreibung in Aussicht gestellt, es wurden ihnen auch entsprechende Gewinne aus der Veranlagung zugesichert. Der weitaus überwiegenden Anzah... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Qualifikation eines Vertrages hängt zwar nicht vom Willen der vertragsschließenden Parteien und von der von ihnen allenfalls gewählten Bezeichnung ab, sondern in erster Linie vom Inhalt ihrer ausdrücklich oder schlüssig getroffenen Vereinbarungen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie sich der rechtlichen Tragweite ihres Verhaltens bewusst waren (RIS-Justiz RS0014509). Für das Zustandekommen einer Gesells... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob durch das Zusammenwirken von Ehegatten bei Erbauung eines Hauses - sei es auch formlos (RIS-Justiz RS0022396) - eine Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechtes zustande gekommen ist, kann immer nur nach den Gesamtumständen des Falles beurteilt werden (RIS-Justiz RS0022347, insbes SZ 59/161, SZ 40/123). Es müssen insbes Umstände vorliegen, die keine Zweifel an der Absicht, einen Gesellschaftsvertrag abzuschließen, übrig... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei war eine von zwei Gesellschafterinnen einer als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gegründeten Arbeitsgemeinschaft (im Folgenden kurz: ARGE). Gesellschaftszweck waren Bauarbeiten im Auftrag der beklagten Partei. Die Auflösung der Gesellschaft, der Ausschluss und das Ausscheiden von Gesellschaftern wurden im Gesellschaftsvertrag vom 2. 9. 1991 unter anderem wie folgt geregelt: "18. 4. Wird über das Vermögen einer Partnerfirma der Konkurs eröffnet, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 ff A5ABGB §1336 Abs1 D
Rechtssatz: Zur Erlaubtheit von Vereinbarungen über Konventionalstrafen im Gesellschaftsverhältnis, die als Verfallstatbestand die Konkurseröffnung über das Vermögen von Gesellschaftern vorsehen. Entscheidungstexte 1 Ob 170/00g Entscheidungstext OGH 19.12.2000 1 Ob 170/00g European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 ff A5ABGB §1336 Abs1 D
Rechtssatz: Es ist legitim, wenn sich die Gesellschafter einer ARGE in Zeiten, in denen sich noch keiner von ihnen in einer prekären, die Gefahr einer Insolvenz heraufbeschwörenden wirtschaftlichen Lage befand, gegen den Wegfall des Erfüllungsdrucks auf einen schließlich insolvent gewordenen Partner und gegen die damit verknüpften nachteiligen Auswirkungen dessen Konkurses auf ihr Vermögen schuldrechtlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der Beklagten S 408.547,82 brutto sA (Lohn für die Zeit vom 1. 7. 1995 bis 24. 1. 1997, 936 Überstunden, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration sowie Urlaubsentschädigung). Er sei vom 1. 7. 1995 bis 24. 1. 1997 bei der Beklagten - seiner damaligen Lebensgefährtin - als Würstelverkäufer beschäftigt gewesen, wobei er von Montag bis Donnerstag je 11 Stunden und an Freitagen 8 Stunden gearbeitet habe. Das Dienstverhältnis sei durch Di... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Bediensteter der I***** (nach Verschmelzung nun: I***** und S***** GmbH - im Folgenden nur - Unternehmen). Dort wurde 1945 eine Personalvertretung errichtet und eine sogenannte Sterbekasse eingerichtet, die zunächst aus der Personalvertretungsumlage gespeist wurde. Nunmehr wird die Sterbekasse aus einem Teil der von den aktiven Dienstnehmern geleisteten Betriebsratsumlage und aus Einzahlungen der Pensionisten sowie der Lebenspartner von aktiven und pen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1
Rechtssatz: Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist keine juristische Person, sie ist im Zivilprozess nicht parteifähig, sodass Parteien des Rechtsstreites die Gesellschafter als Einzelpersonen sind. Dies kann bedeuten, dass die beklagte Mitgesellschafterin sowohl auf Klageseite als auch auf Beklagtenseite auftreten muss. Die Notwendigkeit der actio pro socio bei einer derartigen Konstellation liegt daher auf der Hand. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1175 A5ABGB §1148ABGB §1149ABGB §1188
Rechtssatz: Die actio pro socio findet auch für Sozialansprüche einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung. Ein Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Ansprüche der Gesellschaft gegen einen einzelnen Gesellschafter mit actio pro socio im eigenen Namen geltend machen und - mangels eigener Rechtspersönlichkeit der GesbR - Leistung an alle Gesellschafter verlang... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zu insgesamt 238/790stel, die Beklagte zu 46/790stel Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft in L*****. An der darauf errichteten Wohnanlage wurde noch vor Klageeinbringung - den Miteigentumsanteilen entsprechend - Wohnungseigentum begründet. 1994 hatten alle Miteigentümer der Liegenschaft einen Vertrag zur gemeinsamen Errichtung eines Bauwerkes abgeschlossen, wonach sie eine Bauherrengemeinschaft bildeten und sich jeder Vertragspartner verpflichtet... mehr lesen...
Begründung: Die am 8. 10. 1998 verstorbene Rosa B***** (im Folgenden Erblasserin) war ua Eigentümerin von vier landwirtschaftlich genutzten Liegenschaften. Sie hatte am 14. 10. 1996 ihrem Großneffen Franz H***** mit notariellem Übergabsvertrag auf den Todesfall diese Liegenschaften zugewendet und auch bereits eine Aufsandungserklärung abgegeben. Franz H***** ist am 29. 1. 1998 vorverstorben. Sein Nachlass wurde seiner Witwe Elvira H***** eingeantwortet. Mit Testament vom 6. 3.... mehr lesen...
Begründung: Die nun durch den klagenden Masseverwalter vertretene Gemeinschuldnerin und die vier beklagten Formkaufleute hatten sich zur Errichtung diverser haustechnischer Anlagen des Wiener Allgemeinen Krankenhauses (AKH) zur Arbeitsgemeinschaft Heizung Lüftung Klima Neubau Allgemeines Krankenhaus Wien (im folgenden nur ARGE) zusammengeschlossen. Die ARGE hatte ihre Tätigkeit in den 70er Jahren aufgenommen und das letzte Gewerk 1991 übergeben. Anlässlich der Sitzung des Firmenra... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Ehefrau Katharina B***** sind die je zur Hälfte eingeantworteten Erben ihres am 19. 6. 1997 als PKW-Lenker tödlich verunglückten Sohnes Peter B*****. Dieser hatte für das von ihm gelenkte Fahrzeug bei der beklagten Partei eine Kfz-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1994) zugrundeliegen. Nach deren Art 5.3 geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Versicheru... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A2
Rechtssatz: Zwischen dem Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Gesellschaft kann ein Bestandvertrag zustande kommen. Ein Bestandvertrag liegt insbesondere dann vor, wenn ein fixes gewinnunabhängiges Entgelt vereinbart wurde und der gemeinsame Nutzen nicht gerade durch die Überlassung der Räume gefördert werden soll, so dass diese nicht der Hauptinhalt des Gesellschaftsverhältnisses ist. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren vom 29. 6. 1963 bis 31. 1. 1997 miteinander verheiratet; ihre Ehe wurde aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch M***** mit dem Haus S*****, B*****straße 8, das (neben anderen Vermögenswerten) Gegenstand des zwischen den Streitteilen anhängigen Aufteilungsverfahrens ist. Im Parterre dieses Hauses befindet sich ein Geschäftslokal, in dem die Beklagte einen Kosmetiksalon betr... mehr lesen...
Begründung: Ing. Paul T*****, der Gatte der Antragstellerin und Vater der Antragsgegnerin verstarb am 27. 5. 1982 und setzte die Antragstellerin als Alleinerbin seines Vermögens ein. Seiner Tochter, der Antragsgegnerin, bestimmte er als Vermächtnis "das dem verpachteten Betrieb Gaststätte B***** gewidmete Anlage- und Umlaufvermögen". Dieser Gastgewerbebetrieb wurde unter der Etablismentbezeichnung "*****" bzw "*****" im Haus B***** damals von einem Pächter betrieben. Die Antrags... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und Widerbeklagte (in der Folge: Kläger) begehrt von der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagte) S 87.500,- brutto (Entgeltansprüche und anteilige Sonderzahlungen für die Zeit vom 1. 8. 1996 bis zum 31. 1. 1997) abzüglich erhaltener S 19.886,40 netto. Er sei seit 1. 8. 1996 aufgrund eines Dienstvertrages als gewerberechtlicher Geschäftsführer für die Beklagte tätig gewesen. Am 4. 12. 1996 sei er unbegründet entlassen worden. Die Bek... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien lebten in jahrelanger Lebensgemeinschaft und wohnten in einem Haus, das der Kläger am 18. 5. 1988 erworben hatte. Der Kaufpreis wurde dadurch aufgebracht, daß beide Parteien einen Kredit aufnahmen. Am 6.10. 1988 veräußerte der Kläger die angekaufte Liegenschaft mit einem Übergabsvertrag an die Beklagte. Gleichzeitig wurde vereinbart, daß für den Kläger und Übergeber ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht begründet wird. Im Sommer 1996 wurde die Leben... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien lebten in jahrelanger Lebensgemeinschaft und wohnten in einem Haus, das der Kläger am 18. 5. 1988 erworben hatte. Der Kaufpreis wurde dadurch aufgebracht, daß beide Parteien einen Kredit aufnahmen. Am 6.10. 1988 veräußerte der Kläger die angekaufte Liegenschaft mit einem Übergabsvertrag an die Beklagte. Gleichzeitig wurde vereinbart, daß für den Kläger und Übergeber ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht begründet wird. Im Sommer 1996 wurde die Leben... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den vom Erstgericht getroffenen, vom Berufungsgericht nach Behandlung der diesbezüglichen Beweis- und Mängelrüge übernommenen Feststellungen des Erstgerichtes war die Beklagte Eigentümerin des an verschiedene Veranstalter vermieteten Festzeltes samt Zubehör. Sie wurde bei Abschluß der festgestellten Vereinbarungen mit der Klägerin von ihren Mann vertreten, der die Verträge im Namen der Beklagten schloß. Die Nettomie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Leistungen des Klägers nicht im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses, sondern als unentgeltliche Betätigung im Rahmen einer Lebensgemeinschaft erbracht worden sind. Es reicht insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtslage zutreffend erkannt und auch die zu § 1152 ABGB ergangene Rechtsprechung (SZ 60/163 uva) beachtet (AS 203 oben). Demgegenüber läßt der Revisionswerber in seinen theoretischen Erwägungen den Sachverhalt unberücksichtigt, daß einerseits konkrete Geschäftsführerleistungen nicht festgestellt werden konnten, weil die beklagte Gesellschaft als reine "Besitzgesellschaft" besondere Tätigke... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist, da keine Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO zur Lösung ansteht, unzulässig. Zur Klarstellung erscheint es angebracht, folgendes noch näher auszuführen: Die Revision ist, da keine Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO zur Lösung ansteht, unzulässig. Zur Klarstellung erscheint es angebracht, folgendes noch näher auszuführen: Nach den Feststellungen der Tatsacheninstanzen führ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Fest steht, daß der Kläger mit dem Geschäftsführer der nunmehrigen Gemeinschuldnerin vereinbart hatte, er (der Kläger) werde pro forma bei der Gebietskrankenkasse mit dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt angemeldet und solle nach außen als gewerberechtlicher Geschäftsführer fungieren, wofür er S 4.000,-- monatlich erhalte. Daß der Kläger tatsächlich Pflichten bei der späteren Gemeinschuldnerin haben und erfüllen sol... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Gesellschafterin der beklagten Partei mit einer Stammeinlage von S 130.000. Das Stammkapital der beklagten Partei beträgt S 500.000. Die beklagte Partei ist zu 1229/2080 Miteigentümerin der Liegenschaft EZ ***** der KatGem W*****. Die restlichen 851/2080-Anteile stehen im Miteigentum von insgesamt 166 Personen. Die beklagte Partei ist Fruchtnießerin betreffend diese Anteile. Auf dieser Liegenschaft sowie auf weiteren Liegenschaften wurde ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist keine juristische Person und nicht parteifähig (SZ 51/3; SZ 53/2; SZ 59/161; SZ 62/71; SZ 63/179). Nach ständiger Rechtsprechung kann der in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu berücksichtigende (SZ 49/17; SZ 62/1 ua) Mangel der Parteifähigkeit durch eine bloße Änderung der Parteibezeichnung (§ 235 Abs 5 ZPO) - auch von Amts wegen durch das Rechtsmittelgericht (ÖBl 1975,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 1. 6. 1995 wurde der Kläger von der Erstbeklagten bei der Kärnter Gebietskrankenkasse als Angestellter mit einem monatlichen Bruttolohn von S 5000,- und einer Arbeitszeit von 20 Wochenstunden angemeldet. Die Zweit- und die Drittbeklagte sind persönlich haftende Gesellschafter der Erstbeklagten. Der Kläger begehrt von den Beklagten S 120.222 netto sA. In seiner Klage brachte er vor, bei der Erstbeklagten von Juni 1995 bis Juni 1997 (25 Monate) als gewe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 D
Rechtssatz: Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist nicht Angelegenheit eines einzelnen Gesellschafters, sondern fällt in den Kompetenzbereich der gemeinsamen Vertretung aller Gesellschafter oder bedarf einer sonstigen einvernehmlichen Handlung der Gesellschafter beziehungsweise ist bei Vollmachtsüberschreitung durch einen Gesellschafter eine nachträgliche Genehmigung der übrigen erfor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durch die Zweitbeklagte bejaht und Verfall bzw Verjährung der geltend gemachten Ansprüche verneint. Insoweit reicht es daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durc... mehr lesen...