Norm
ABGB §1175 AaRechtssatz
Der Gesellschaftsvertrag ist ein multilateraler Vertrag, der durch übereinstimmende Willenserklärung aller Vertragspartner zustandekommt. Als solcher bedarf er grundsätzlich der Zustimmung aller am Vertragsabschluß beteiligten Personen. Die Willenserklärungen werden nicht dem einzelnen Vertragspartner gegenüber abgegeben, sondern richten sich an die Gesamtheit der Vertragsteilnehmer.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110697Dokumentnummer
JJR_19980813_OGH0002_0020OB00197_98D0000_001