Norm
ABGB §1151 IERechtssatz
Konnte eine Arbeitnehmerin auf Grund nicht Gegenstand von besonderen Vereinbarungen bildender zufälliger Momente (die Arbeitsstätte befand sich in ihrem Wohnhaus) sowie infolge besonderem Entgegenkommens des Arbeitgebers ihre Tochter auch während der Arbeitszeit betreuen, berechtigt sie dieser Umstand nicht, einen Wechsel ihres Arbeitsortes infolge Verlegung des Betriebsstandortes zu verweigern, zumal der Arbeitgeber ihr auch ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt hatte und eine Anreisezeit von zweimal je fünfzehn Minuten pro Tag zumutbar gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107930Dokumentnummer
JJR_19970611_OGH0002_009OBA00121_97B0000_001