Norm: ABGB §879 Abs1 IICABGB §1096 A2ABGB §1097MRG §10
Rechtssatz: Ein Verzicht auf den Ersatz von Aufwendungen, soweit nicht § 10 MRG anzuwenden ist, ist grundsätzlich von vornherein zulässig; hinsichtlich notwendigen Aufwands allerdings nur, soweit auch eine von § 1096 ABGB abweichende Instandhaltungsregel vereinbart werden könnte. Entscheidungstexte 2 Ob 40/01y Entscheidungstext ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte vor, aufgrund des Mietvertrages vom 30. 8. 1983 Mieter eines Geschäftslokales in Wien gewesen zu sein. Das Lokal habe sich zum Zeitpunkte der Anmietung in einem völlig desolaten Zustand befunden. Er habe in dem Geschäftslokal ein Dentallabor eingerichtet und im Laufe der Jahre aufwändig investiert. Die Investitionen seien nützliche Verbesserungsarbeiten zum klaren und überwiegenden Vorteil des Vermieters. Hilfsweise könne ein Teil der Invest... mehr lesen...
Norm: MRG §10ABGB §1097ABGB §366
Rechtssatz: Mit allenfalls nur konkludenter Vereinbarung über die Zurücklassung der Investitionen und Gegenstände - so etwa bei Geltendmachung des Ersatzanspruches für Aufwendungen und widerspruchsloser Rücknahme des Bestandobjektes - geht in Ermangelung einer abweichenden Vereinbarung im Zeitpunkt der Wohnungsrückgabe das Eigentum an den Investitionen und Gegenständen über. Für den Eigentumsübergang ist nicht e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Urteil gab das Erstgericht dem Klagebegehren des Rechtsnachfolgers der Mieterin auf Herausgabe der im
Spruch: ersichtlichen Gegenstände statt und verpflichtete die Beklagte zum Kostenersatz. Das Erstgericht traf dazu die auf Seiten 5 - 10 der Urteilsausfertigung wiedergegebenen Feststellungen. In rechtlicher Hinsicht ging das Erstgericht davon aus, dass die in der Klage angeführten Gegenstände jederzeit ohne Zerstörung oder wesentliche ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin war vom 5. 5. 1983 bis zum 28. 3. 1995 (der unstrittig feststehenden Rechtswirksamkeit einer von den Antragsgegnern als Mehrheitseigentümer der Liegenschaft ausgesprochenen Aufkündigung des Mietvertrags nach § 30 Abs 2 Z 4 MRG) Hauptmieterin der Wohnung top 19/19a im Haus *****. Bei Beendigung des Mietverhältnisses war - anders als zu dessen Beginn - bereits Wohnungseigentum an der Liegenschaft begründet. Der Miteigentumsanteil des Erstantragsgeg... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger betreiben das freie Gewerbe der "Erbensuche"; dh sie sind im Rahmen eines in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts betriebenen "Büro für Genealogie" mit Sitz in W***** hauptberuflich - sie sind im Register der Wirtschaftskammer Wien eingetragen - bestrebt, auf Grund allgemein zugänglicher Daten hinsichtlich erblos erklärter, gemäß § 130 AußStrG dem Fiskus zu übergebenden Verlassenschaften erbberechtigte Personen ausfindig zu machen. Haben die Kläger e... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 EABGB §1097
Rechtssatz: Daraus, dass der Mieter den Bestandgegenstand in Kenntnis dessen mangelnder Gebrauchsfähigkeit übernommen hat, folgt zwar der Verlust der Rechte des § 1096 ABGB, nicht aber auch des Rechtes, nach dem Ende des Bestandverhältnisses den Ersatz des Restwertes nützlicher Aufwendungen im Sinne des § 1097 Satz 2 zweiter Fall ABGB zu begehren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde durch einen Bekannten auf das Mietobjekt, welches aus der gesamten klagsgegenständlichen Liegenschaft des Beklagten mit Ausnahme eines Espressos bestand, aufmerksam und besichtigte in weiterer Folge das Objekt, welches er als Mechanikerwerkstatt und Wohnung zu benützen beabsichtigte. Die Schlüssel zum Objekt erhielt er für einige Tage vom Besitzer dieses Espressos, der hiezu vom Beklagten ermächtigt worden war. Bei Besichtigung stellte der Kläger fes... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3 Abs2
Rechtssatz: Gesetzeszweck ist die notwendige Erhaltung des Hauses und der darin befindlichen Mietgegenstände, nicht aber die Veränderung von Mietgegenständen, auch wenn dies der Mieter wünscht und diesem Wunsch vom Vermieter Rechnung getragen wird. Ein Umbau (eine Veränderung) ist keine Erhaltung. Der Klägerin kommt kein Ersatzanspruch für die Umbauarbeiten zu, die in den gemieteten Räumlichkeiten vorgenommen wurden,... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist Eigentümer des Hauses B*****straße ***** in ***** V*****. Das im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene 170 m**2 große Geschäftslokal wurde mit Mietvertrag vom 1. 8. 1991 an Mario N***** vermietet, wobei ein Hauptmietzins von monatlich S 42.000 zuzüglich Umsatzsteuer und Betriebskosten vereinbart wurde. Am 1. 10. 1991 gingen die Mietrechte infolge einer Unternehmensveräußerung auf Sabine N***** und ab 31. 3. 1997 ebenfalls infolge einer Unternehmensv... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: Für Ansprüche, die erst nach Beendigung des Mietverhältnisses entstehen und die überdies nicht in dem typischen Privatrechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter, sondern im öffentlichen Recht wurzeln, gilt die Verfristungsregelung des § 1097 ABGB nicht. Entscheidungstexte 6 Ob 387/97y Entscheidungstext OGH 16.07.1998 6 Ob 387/97y Veröff: SZ 71/... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin der Betriebsliegenschaft 1140 Wien, M*****gasse *****. Sie hatte seit dem Beginn der 60er-Jahre an diesem Standort eine Anlage zur Entfettung von Scheinwerferreflektoren betrieben. Die mittlerweile im Konkurs befindliche N***** AG, vormals F***** Aktiengesellschaft (im folgenden Klägerin genannt) war vom 1.10.1987 bis 31.12.1990 Mieterin dieser Betriebsliegenschaft und führte den Betrieb unter Verwendung derselben Anlage fort. D... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 BABGB §1097MRG §3 Abs2 Z1
Rechtssatz: Wenn der Vermieter eine Schadenszufügung innerhalb des Mietobjektes an Wandmalerei, Tapeten oder Innenfenster zu vertreten hat und diese Oberflächenschäden nicht die Bausubstanz des Hauses betreffen und daher nicht von der Erhaltungspflicht des Vermieters nach § 3 Abs 2 Z 1 MRG umfaßt sind, liegt im Entstehen des Sanierungsaufwandes ein positiver Vermögensschaden des Mieters, dessen Ersatz ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Mieter einer Wohnung in einem Haus der Beklagten. Diese plante einen Ausbau des über dem Mietobjekt liegenden Dachbodens und beauftragte dazu ein Bauunternehmen. Im Zuge des Dachbodenausbaus kam es zu Wasserschäden im Mietobjekt der Kläger an Fenstern, Holzverkleidungen, Tapeten und der Wandmalerei. Die Kläger haben diese Schäden bisher noch nicht beheben lassen. Sie begehren mit ihrer am 13.3.1997 beim Erstgericht eingelangten Klage den Ersatz der S... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach neuerer Rechtsprechung führt die vorbehaltlose Übernahme eines Bestandgegenstandes in Kenntnis der mangelnden Gebrauchsfähigkeit nicht notwendigerweise zum Verlust des Rechts, nach Ende des Bestandverhältnisses den Ersatz des dann noch vorhandenen Wertes nützlicher Aufwendungen im Sinne des § 1097 Satz 2 Fall 2 ABGB zu begehren (JBl 1989, 527 = WoBl 1989/54; s Schwimann/Binder, ABGB**2 VI § 1097 Rz 24). Ein Ersatza... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Mag.Johann H*****, vertreten durch Dr.Herbert Rabitsch, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Ingrid K*****, vertreten durch Dr.Ulrike Bauer, Rechtsanwalt in Wien, wegen S 61.962,72 s.A. i... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: Mieter hat für noch nicht durch ihn beseitigte Beschädigungen an Tapeten und an dem, mit dem Boden verbundenen Fußbodenbelag keinen Geldersatzanspruch gegen den Vermieter. Entscheidungstexte 40 R 139/97f Entscheidungstext LG für ZRS Wien 01.04.1997 40 R 139/97f European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097Milch-GarantiemengenV §11MOG §75b
Rechtssatz: Es besteht keine Verpflichtung des Verpächters, der Übertragung des vom Pächter erworbenen Milchkontingentes (der Referenzmenge) vom gepachteten Betrieb auf den eigenen Betrieb des Pächters zuzustimmen. Der Verpächter ist mangels vertraglicher Bestimmung auch nicht zum Ersatz des Wertes des ihm bei Auflösung des Pachtverhältnisses verbleibenden Kontingentes verpflichtet. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1096 EABGB §1097MRG §3 Abs2MRG §16 Abs1
Rechtssatz: Der Verzicht des Mieters auf Ersatz von Investitionskosten ist insoweit nichtig, als der Mieter Erhaltungsarbeiten nach § 3 Abs 2 MRG durchführte oder sonst der angemessene Mietzins nach § 16 Abs 1 MRG überschritten wird. Entscheidungstexte 1 Ob 589/94 Entscheidungstext OGH 23.11.1994 1 Ob 589/94 V... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: § 1097 ABGB gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die mit der vom Bestandnehmer erst beabsichtigten Durchführung von Arbeiten, die dem Bestandgeber obliegen, voraussichtlich verbunden sein werden. Entscheidungstexte 5 Ob 523/93 Entscheidungstext OGH 27.04.1994 5 Ob 523/93 6 Ob 253/12t Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097
Rechtssatz: Hat sich der Bestandgeber lediglich gerinfügige, räumlich gar nicht abgrenzbare Teile der Liegenschaft vorbehalten, ist das gesamte Gebäude samt seinen Außenflächen dem eigentlichen Bestandobjekt zuzuordnen. Die gesetzliche Anzeigepflicht des Bestandnehmers umfaßt daher selbst bei enger Auslegung des § 1097 ABGB die Schäden an sämtlichen Gebäudeteilen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1097MRG §3MRG §10MRG §37 Abs1 Z2ZPO §228 A1
Rechtssatz: Konkurriert ein Feststellungsantrag mit einem Leistungsbegehren, (hier: die Antragstellerin (Mieterin) begehrte die Feststellung, daß die von ihr in Auftrag gegebene Rauchfangsanierung in ihrer Wohnung eine Erhaltungsarbeit bzw Verbesserungsarbeit im Sinne des § 37 Abs 1 Z 2 MRG darstelle, sowie den Ersatz der hiefür aufgewendeten Kosten), so macht sie einen aus § 1097 ABGB abg... mehr lesen...