Norm
ABGB §1097Rechtssatz
Es besteht keine Verpflichtung des Verpächters, der Übertragung des vom Pächter erworbenen Milchkontingentes (der Referenzmenge) vom gepachteten Betrieb auf den eigenen Betrieb des Pächters zuzustimmen. Der Verpächter ist mangels vertraglicher Bestimmung auch nicht zum Ersatz des Wertes des ihm bei Auflösung des Pachtverhältnisses verbleibenden Kontingentes verpflichtet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0075236Dokumentnummer
JJR_19950913_OGH0002_0070OB00543_9500000_001