RS OGH 1994/4/27 5Ob523/93, 6Ob253/12t

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Veröffentlicht am 27.04.1994
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Norm

ABGB §1097

Rechtssatz

§ 1097 ABGB gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Kosten, die mit der vom Bestandnehmer erst beabsichtigten Durchführung von Arbeiten, die dem Bestandgeber obliegen, voraussichtlich verbunden sein werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0020481

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

05.04.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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