Begründung: Das Berufungsgericht bestätigte mit Teilurteil das erstgerichtliche Urteil über das Mietzinszahlungsbegehren und hob mit Beschluss die Entscheidung über das Räumungsbegehren auf. Es ließ die ordentliche Revision gegen das Teilurteil zu, weil oberstgerichtliche Rechtsprechung zu den Fragen, ob der laut Mietvertrag zur Erhaltung des Bestandobjekts verpflichtete Mieter nach Ablauf der in § 933 (Abs 1) ABGB genannten Frist vom Vermieter noch die Behebung bei Übergabe des Be... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 CABGB §1097
Rechtssatz: Die Mietzinsminderung nach § 1096 ABGB setzt eine Anzeige iSd § 1097 ABGB voraus. Entscheidungstexte 6 Ob 38/11y Entscheidungstext OGH 16.03.2011 6 Ob 38/11y Beisatz: Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um ein dem MRG unterliegendes Objekt handelt oder nicht. (T1) 8 Ob 90/10h Entscheidungs... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** K*****, vertreten durch Mag. Egon Stöger, Rechtsanwalt in Innsbruck, gegen die beklagte Partei A***** S*****, vertreten durch Dr. Felix Graf, Rechtsanw... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin und Vermieterin des Geschäftshauses K*****straße 32 in B*****. Die Beklagte betreibt eine Textilhandelskette und ist Mieterin dieses Hauses, wo sie eine Verkaufsfiliale hat. Die Baubewilligung für das Mietobjekt war vor dem 30. 6. 1953 erteilt worden. Der Mietvertrag stammt vom 24. 2. 1981 und wurde seinerzeit zwischen den Rechtsvorgängern der Streitteile, nämlich H***** S***** einerseits und der K***** GmbH und K***** GmbH & Co KG ander... mehr lesen...
Begründung: 1) Mit ihrer Revision macht die Beklagte - wie schon im Berufungsverfahren - die unterbliebene Begutachtung durch einen Sachverständigen als Verfahrensmangel geltend. Rechtliche Beurteilung Ein vom Berufungsgericht nach ausdrücklicher Prüfung verneinter Mangel des erstgerichtlichen Verfahrens ist mit der Revision nicht mehr mit Erfolg anfechtbar (RIS-Justiz RS0043111; RS0042963 [insb T55]; RS0106371 [T6]; RS0042963 [T55]). Soweit sich die Beklagte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ.-Prof. Dr. Kodek und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** F*****, vertreten durch Dr. Thomas C. Mair, Rechtsanwalt in Bad Ischl, als Verfahrenshelfer, gegen die beklagte Partei Dr. A***** H*****, vertreten durch Dr. Johann Kahrer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagenden Partei wurden die Ansprüche von zwei Mietern der beklagten Gemeinnützigen Wohn- und Siedlungsgenossenschaft unter anderem in Höhe von 566 EUR aus der Reparatur einer Therme abgetreten. Der Mietvertrag war 2003 mit der Beklagten geschlossen worden. Im Jahr 2007 wurden die Mieter anlässlich einer Thermenwartung durch das Installationsunternehmen informiert, dass der Lamellenkörper der Therme auszutauschen wäre, da sie sonst in kurzer Zeit defekt we... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Mieter einer Genossenschaftswohnung. Sie begehren von der beklagten Genossenschaft die Kosten für den Austausch der im Bestandobjekt befindlichen Therme. Die im Mietvertrag enthaltene Klausel, wonach sämtliche Gas-, Elektro- und Wasserinstallationen samt Geräten im betriebsfähigen Zustand zu erhalten und im Falle von Störungen sach- und fachgemäß auf eigene Kosten instand zu setzen seien, sei unzulässig. Das Erstgericht wies die Klage ohne Durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Pascal P***** und Maja S***** sind Mieter der von den Beklagten vermieteten Wohnung T*****gasse 31/11-13, *****. Das Mietverhältnis fällt in den Vollanwendungsbereich des MRG. Die schon bei Beginn des Mietverhältnisses vorhandene Gastherme wurde schadhaft, eine Reparatur wäre unwirtschaftlich gewesen. Die Mieter ließen daher eine neue Gastherme im Mietobjekt installieren und begehrten von den Vermietern die dafür in Höhe des Klagsbetrags aufgewendeten Kosten, ... mehr lesen...
Begründung: Der klagende Verein macht die ihm abgetretene Forderung einer Mieterin (Konsumentin) gegen die beklagte Vermieterin (Unternehmerin) geltend. Der - dem Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG) unterliegende - Mietvertrag enthält folgende Bestimmung: „Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen und Geräte wie im Besonderen die Lichtleitungs-, Gasleitungs-, Wasserleitungs-, Beheizungs- (einschließlich von zentralen W... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Alleineigentümer des Hauses ***** Wien, und Vermieter der etwa 20 darin gelegenen Wohnungen. Die Wohnung top Nr 12 wurde vom Beklagten mit Mietvertrag vom 28. 10. 1996 ab 1.11.1996 an Nadja I***** vermietet. Dieses Mietverhältnis unterliegt dem Vollanwendungsbereich des MRG. § 4 des Mietvertrags lautet auszugsweise wie folgt: „1. Der Mieter hat den Mietgegenstand und die für den Mietgegenstand bestimmten Einrichtungen und Geräte wie im besonde... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 1. 10. 1993 Mieterin einer Wohnung der Antragsgegnerin. Die Antragsgegnerin ist eine gemeinnützige Bauvereinigung, die ca 25.000 Wohnungseinheiten vermietet bzw überlässt und betreut. Das Bestandverhältnis ist aufrecht. Die Antragstellerin unterzeichnete bei ihrem Einzug in die Wohnung am 30. 9. 1993 eine Wohnungsinventarliste, nach der sie sich verpflichtete, für die Instandsetzung und Wartung aller in der Wohnung befindlichen Gegenstände,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Renate Maria D***** war Hauptmieterin der Wohnung Top 10 im Haus S***** in *****, das von der Beklagten errichtet wurde und in ihrem Eigentum steht. Der am 17. 6. 1981 abgeschlossene Hauptmietvertrag wurde unter Verwendung eines von der Beklagten stammenden Vertragsformblatts abgeschlossen. Die von der Beklagten formulierten Vertragsklauseln wurden im Einzelnen nicht ausgehandelt. In § 8.3 des Mietvertrags heißt es: „Der Mieter ist verpflichtet, für die Instan... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war Mieterin, die Beklagte Vermieterin eines Gebäudetrakts in der S*****gasse in G*****. Die Klägerin stellte das Bestandobjekt am 16. 3. 2007 an die Vermieterin zurück. Mit der am 27. 8. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin von der Beklagten die Bezahlung von 236.588 EUR sA und führte dazu wörtlich aus: „Die klagende Partei hat im Mietobjekt zahlreiche Investitionen getätigt. Sie hat die Sanierung des Mietobjekts vorgenommen und ... mehr lesen...
Begründung: Die beiden früheren Pächter eines Grundstücks, auf dem sie während der Pachtzeit (1986 und 1987) zwei Tennisplätze errichteten, halten auch in dritter Instanz ihren darauf gestützten Bereicherungsanspruch aufrecht. Rechtliche Beurteilung In ihrer außerordentlichen Revision gegen das die Klageabweisung bestätigende Urteil zweiter Instanz vermögen sie aber erhebliche Rechtsfragen nicht aufzuzeigen. Gegen die zutreffende Rechtsansicht, dass die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Kommanditgesellschaft war Mieterin des Geschäftslokals Top 1 und 2 in einem seit 1997 im Eigentum der beklagten Partei stehenden Haus in *****. Das Mietverhältnis endete durch gerichtliche Kündigung der Mieterin zum 30. Juni 2004. Das Gebäude wurde Ende des 19., Anfang des 20. Jahrhunderts errichtet; es hat eine reich gegliederte Fassade und liegt in einer ausgewiesenen Wohn- und Schutzzone. Das Geschäftslokal besteht aus den Verkaufsflächen im Erdg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Mietvertrag vom 21. 11. 1977 vermieteten die Rechtsvorgänger der Beklagten (im Folgenden ebenfalls als Beklagte bezeichnet) der Klägerin ab 1. 1. 1978 ein in einem Haus in Wien gelegenes Gassenlokal mit zwei Nebenräumen, drei Kleinwohnungen, Kellerräumlichkeiten und eine Hoffläche zum Betrieb eines Groß- und Kleinhandels mit Waren aller Art. In den Jahren 1978 und 1979 gestaltete die Klägerin die gemieteten Räumlichkeiten so um, dass ein 243 m² großes Geschä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16. 10. 1999 verstarb Peter B*****, der Bruder der Klägerin und Vater des Beklagten. Im Dezember 1999 bezogen die Klägerin, ihr Ehegatte und ihr Sohn das auf der hier gegenständlichen Liegenschaft in Wien gelegene Einfamilienhaus. Am 4. 10. 2001 verstarb Margaretha B*****, die Mutter der Klägerin und Großmutter des Beklagten. Nach Abschluss der Verlassenschaftsverfahren nach Peter und Margaretha B***** waren die Streitteile je zur Hälfte Eigentümer der hier g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Alleingesellschafterin der Beklagten ist die C*bank Aktiengesellschaft, die ihrerseits eine Managementvereinbarung mit der I* AG getroffen hat. Die Beklagte befasst sich mit der Verwaltung sowohl von Wohnungen als auch von gewerblichen Liegenschaften. Derzeit verwaltet sie rund 600 Immobilien mit einer vermieteten Fläche von rund 1,75 Mio m², die zu rund 50 % entweder der I* oder der C*bank gehören und zu rund 50 % Privatpersonen, wozu die Eigentümer von „Vorso... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei ist eine gemeinnützige Bauvereinigung und Eigentümerin der Wohnung Tür 21, Haus 1, Stiege 1, im 1958 errichteten Haus (geförderter Wohnbau) 1190 W***** (im Folgenden kurz: Wohnung oder Mietwohnung), welche bis 31. 12. 2001 an die C***** AG vermietet war, bis zu welchem Zeitpunkt sie (seit Jänner 2000) von der Klägerin als Dienstnehmerin derselben genützt worden war. Anlässlich des von der Klägerin bei der Übergabe im Jänner 2000 unterzeichnet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin einer Liegenschaft, auf der sich eine Villa mit Garten und Wald befindet. Als neuer Eigentümer ist bereits ein Dritter vorgemerkt. Karl H***** schloss mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten einen unbefristeten Mietvertrag hinsichtlich dieses Objektes. Im Laufe des Jahres 1995 bemühte er sich um die einvernehmliche Auflösung des Mietverhältnisses und um die Bezahlung einer Investitionsablöse an ihn. Letztendlich wurde eine Vereinb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung kann der Versicherer den Rückersatz bei selbstentstandenen Regulierungskosten aus dem Titel der Geschäftsführung ohne Auftrag vom Versicherungsnehmer begehren (RIS-Justiz RS0019920, RS0019888, RS0080655). Bei der Beurteilung, ob der Aufwand des Geschäftsführers ohne Auftrag dem Geschäftsherrn zum klaren und überwiegenden Vorteil gereicht, ist von einer an der Verkehrsauffassung orientierten obje... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von Beginn an hat die Klägerin, die ehemalige Mieterin eines dem Beklagten gehörenden Objekts, die zu dessen Brauchbarmachung erhebliche Eigenmittel aufgewendet hat, ihr Klagebegehren auch auf den Titel des Schadenersatzes gestützt, und in der Folge dazu vorgebracht, dass der Beklagte ihr die Möglichkeit, eine Ablöse vom Nachmieter zu erlangen, vereitelt hätte. Es trifft zu, dass seitens der Klägerin kein ausdrückliches ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 15. 3. 2001 wurde über das Vermögen der nunmehrigen Gemeinschuldnerin das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet und die Revisionsrekurswerberin zur Masseverwalterin bestellt. Angemeldet wurden Forderungen in Höhe von 371.434,73 EUR. Davon sind Forderungen in Höhe von 305.421,70 EUR festgestellt. Diesen Forderungen steht - mit Ausnahme der verfahrensgegenständlichen Unterpachtrechte - kein Vermögenswert der Gemeinschuldnerin gegenüber. Die geschiedene... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Marlis M*****, Studentin, ***** vertreten durch Dr. Wolfram Themmer ua, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagten Parteien 1.) Sieglinde S*****, 2.) Dipl. Ing. Edgar L*****, 3.) ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hat mit Mietvertrag vom 16. 7. 1987 von der Beklagten mehrere Wohnungseigentumseinheiten auf unbestimmte Zeit gemietet, wobei das Mietobjekt aus Geschäftslokalen und Nebenräumlichkeiten im Ausmaß von 278,40 m2 besteht. In § 9 (im berufungsgerichtlichen Aufhebungsbeschluss unrichtig als "Punkt IX" bezeichnet) des Mietvertrages ist festgehalten, dass "die Mieterin beabsichtigt, das Bestandsobjekt zur Führung eines Drogerie-Marktes zu verwenden". Nach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Durch § 10 MRG idF der Novelle 1997 wurden die dort genannten Aufwendungen, die ersatzfähig sind, um solche Aufwendungen erweitert, die dem Vormieter oder dem Vermieter abgegolten wurden. § 49b Abs 2 der Novelle 1997 stellt dazu als Spezialvorschrift klar, dass davon nur nach dem 28. 2. 1997 getätigte Aufwendungen umfasst sind. Dass dazu Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes fehlt, bedeutet nicht das Vorliegen einer erh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger gewährte dem Beklagten mit Vereinbarung vom 15. 6. 1991 ein Darlehen im Betrag von S 184.681,52, welches beginnend mit 15. 6.1991 - sodann jeweils am 15. der Folgemonate - in Monatsraten zu je S 2.374,69 bei Terminsverlust bis spätestens 15. 5. 2001 rückzahlbar war. Sollte der Darlehensbetrag bis zum 30. 12. 1991 vollständig bezahlt werden, ist nur dieser zu bezahlen (./A). Die Klagsforderung haftet nach Zahlung - zum Teil während des Verfahrens -... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist Eigentümer, der Beklagte Bestandnehmer der Liegenschaft W*****. Mit der Klage zu 5 C 1510/96h des Erstgerichtes nimmt die Klägerin den Beklagten wegen eines seit Juli 1995 aufgelaufenen Zinsrückstandes in Anspruch, den sie zunächst mit S 931.004,76 bezifferte; später dehnte sie das Zahlungsbegehren auf S 2,341.841,79 aus. Unter Berufung auf diesen behaupteten Zinsrückstand begehrt die Klägerin zu 15 C 1201/96t des Erstgerichtes die Räumung d... mehr lesen...
Norm: ABGB §1036ABGB §1037ABGB §1097
Rechtssatz: Der Ersatzanspruch für notwendige Aufwendungen (§ 1036 ABGB) ist gegen den Vermieter geltend zu machen, der im Zeitpunkt der Aufwendung Vermieter ist; hingegen ist bei einem Ersatzbegehren für einen nützlichen Aufwand (§ 1037 ABGB) derjenige passiv legitimiert, der zum Zeitpunkt der Rückstellung des Mietgegenstandes Vermieter ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...