Dr. Marcel R. starb am 1. Februar 1965 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Seine gesetzlichen Erben sind seine Gattin Annie R. und seine Tochter Kitty S. Der Aufenthalt der Kitty S. ist unbekannt. Sie wird durch den Erbenkurator Dr. D. vertreten, der für sie auf Grund des Gesetzes eine bedingte Erbserklärung abgab. Annie R. hat sich am Abhandlungsverfahren nicht beteiligt. Dr. L. besaß bei der Bank für Arbeit und Wirtschaft-AG. das Konto Nr. 717, das an seinem Todestag... mehr lesen...
Der Vater des Beklagten, Friedrich U. sen., war bis zu seinem Ableben am 17. Juli 1961 Eigentümer des Hauses I., K.gasse 15. Friedrich U. sen. hinterließ seine Ehefrau Josefa U., eine volljährige Tochter aus erster Ehe und einen mj. Sohn aus zweiter Ehe, den Beklagten. In einem Testament vom 26. April 1961 hatte der Erblasser den am 14. Juni 1948 geborenen Beklagten zum Alleinerben eingesetzt. Das Bezirksgericht I. bestellte mit Beschluß vom 22. August 1961 für den Beklagten seine M... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022ABGB §1025
Rechtssatz: Die Hausverwaltungsvollmacht, die einem berufsmäßigen Hausverwalter erteilt wurde, besteht nach dem Ableben des Machtgebers fort. Entscheidungstexte 5 Ob 171/68 Entscheidungstext OGH 19.06.1968 5 Ob 171/68 Veröff: SZ 41/75 = MietSlg 20090 5 Ob 529/81 Entscheidungstext OGH 24.03.1981 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022ABGB §1023HGB §131 Z4ZPO §35
Rechtssatz: Die durch den Tod eines Gesellschafters bewirkte Auflösung der OHG hat keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der von ihren seinerzeitigen vertretungsbefugten Organen erteilten Vollmacht. Entscheidungstexte 5 Ob 117/68 Entscheidungstext OGH 08.05.1968 5 Ob 117/68 Veröff: RZ 1968,175 ... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt als Inkassozessionarin mehrerer Erben nach den mit den Beschlüssen vom 3. April 1963, und vom 29. April 1963 für tot erklärten Brüder Johann und August K. (festgesetzte Todestage 10. Mai 1945 und 6. Jänner 1943) einen im Verlauf des Verfahrens auf 8800 S samt Anhang eingeschränkten Geldbetrag. Es handle sich um eine Ausstattungsschuld von ursprünglich je 5000 RM, welche von dem gleichfalls für tot erklärten Alois K., einem Bruder der beiden Genannten, anläßlich de... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022TEG §9TEG §10
Rechtssatz: Die von einem Verschollenen erteilte Vollmacht erlischt erst mit der Todeserklärung. Entscheidungstexte 1 Ob 114/66 Entscheidungstext OGH 26.05.1966 1 Ob 114/66 Veröff: SZ 39/95 = EvBl 1967/2 S 10 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0037886 ... mehr lesen...
Marie Wilhelmine K. als Wahlmutter und die mj. Eva Maria P. (später verehelichte A.) als Wahltochter, diese vertreten durch ihre Mutter und Vormunderin Gertrude D., haben am 10. Juli 1964 einen Adoptionsvertrag geschlossen, dessen Punkt VI. lautete: "Es wird festgestellt, daß die Adoptivtochter Frl. Eva P., geb. am 21. September 1945, im Sinne des § 182 (2) sowie § 183 (1) des Gesetzes über die Neuordnung des Rechtes der Annahme an Kindes Statt vom 17. Februar 1960, BGBl. Nr. 58, ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022
Rechtssatz: Eine auf den Todesfall des Machtgebers ausgestellte Vollmacht bezieht sich nur auf das Nachlaßvermögen; sie gestattet dem Machthaber nicht, höchstpersönliche, also durch den Tod des Machtgebers erloschene Rechte geltend zu machen (zB in einem Adoptionsverfahren einzuschreiten). Entscheidungstexte 8 Ob 204/65 Entscheidungstext OGH 26.10.1965 8 Ob 204... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022RAO §19
Rechtssatz: An Beträgen, die der Anwalt nach dem Tod des Machtgebers für diesen einkassiert hat, steht ihm kein Zurückbehaltungsrecht zu. Entscheidungstexte 5 Ob 40/62 Entscheidungstext OGH 15.02.1962 5 Ob 40/62 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0038711 Dokume... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022ZPO §35
Rechtssatz: Der ruhende Nachlass kann, solange für ihn kein anderer Vertreter bestellt ist, noch auf Grund der vom Erblasser erteilten und auch für die Erben und für die Zeit nach seinem Tode ausgestellten Vollmacht vom Gewalthaber vertreten werden; ohne daß es dazu einer abhandlungsbehördlichen Genehmigung bedarf. Entscheidungstexte 4 Ob 131/60 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022ZPO §35
Rechtssatz: Bis zum Beginn der Einleitung eines Rechtsstreites werden die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes über die Fortdauer des Vollmachtsverhältnisses durch die verfahrensrechtliche und ihrer Wirksamkeit auf das Verfahren beschränkte Bestimmung des § 35 ZPO nicht berührt. Gemäß § 1022 ABGB erlischt jedoch die Vollmacht durch den Tod des Machtgebers. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Rechtsanwalt Dr. Heinrich S. brachte am 31. Mai 1949 beim Bezirksgericht B. namens der Klägerin eine Räumungsklage ein. Er berief sich hiebei auf eine angeblich zu TZ. 815/4 des gleichen Gerichtes erliegende Vollmacht der Klägerin. Daß die Richtigkeit dieser Behauptung vom Gerichte überprüft worden wäre, ist dem Akte nicht zu entnehmen. In den Verhandlungsprotokollen heißt es lediglich "Vollmacht ausgewiesen". Bei den Streitverhandlungen vom 10. Mai 1951 und 7. Mai 1952 schritt für di... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022ABGB §1025ZPO §35
Rechtssatz: Durch die nachträgliche Handlungsunfähigkeit des Machtgebers erlischt nicht die erteilte Vollmacht (vgl auch Ev 18.02.1931, 3 Ob 54/31 = SZ XIII 71). Entscheidungstexte 3 Ob 327/53 Entscheidungstext OGH 20.05.1953 3 Ob 327/53 Veröff: SZ 26/132 = früher gegenteilig SZ 7/290 3 Ob 572/56 En... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der Interessenklage der im Lauf des Prozesses (4. Juni 1952) verstorbenen Klägerin zum größten Teil Folge. Auf die Berufung der beklagten Partei hob das Berufungsgericht das erstgerichtliche Urteil sowie das vorangegangene Verfahren als nichtig auf und wies die Klage zurück. Die Klage sei am 27. Mai 1952 von der Klägerin, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Erich S., eingebracht worden. Zur Zeit der Klagseinbringung sei die Klägerin bereits rechtskräftig voll entmun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022ZPO §1 Ac
Rechtssatz: (Hausverwalter des Erblassers brachte Räumungsklage ein). Auch eine Hausverwaltung läßt sich als ein angefangenes Geschäft im Sinne des § 1022 ABGB auffassen, aber die Berechtigung (Verpflichtung) des Machhabers (Beauftragten) zur Beendigung eines angefangenen Geschäftes dauert nur solange fort, bis von den Erben eine andere Verfügung getroffen wurde oder füglich getroffen werden konnte. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht erkannte die Beklagten schuldig, in die Einverleibung der Löschung der Pfandrechte, die zugunsten der Beklagten auf der zur klägerischen Verlassenschaft gehörigen Liegenschaft EZ. ***** Kat.Gem.W***** für eine vollstreckbare Forderung von S 50.000,-- und S 17.137,-- samt Zinsen und Kosten haften, sowie in die Löschung der darauf Bezug habenden Anmerkungen einzuwilligen. Unangefochten blieb, daß bei der auf der Liegenschaft zugunsten der Kreditans... mehr lesen...
Die Beklagte schloß am 9. September 1949 mit der Klägerin einen Kaufvertrag, wobei sie durch ihren mit notariell beglaubigter Vollmacht vom 31. August 1949 bevollmächtigten Sohn Fritz W. vertreten war. Am 12. Oktober 1949 wurde die Beklagte auf Grund eines am 20. September 1949 gestellten Antrages wegen Geisteskrankheit voll entmundigt. Der Antrag der Klägerin auf Vormerkung des Eigentumsrechtes auf Grund des Kaufvertrages wurde vom Grundbuchsgericht am 5. November 1949 unter Hinweis ... mehr lesen...
Das Haus Nr. X in Y stand im gleichteiligen Eigentum der Ehegatten Franz und Maria K. Franz K. geriet als Wehrmachtsangehöriger in Kriegsgefangenschaft und wurde mit dem Erkenntnis vom 17. Juni 1948 (zugestellt am 13. August 1948) für tot erklärt, wobei der 7. Jänner 1946 als Todestag festgestellt wurde. Am 12. August 1948 brachten die Hauseigentümer (Franz K. vertreten durch einen Abwesenheitskurator) gegen den Beklagten eine Räumungsklage mit der Begründung: ein, daß dieser Räume im ... mehr lesen...
Norm: ABGB §837 BABGB §1022ABGB §1090 IIIa
Rechtssatz: Ein Mietvertrag, der von einem faktisch die Verwaltung führenden Miteigentümer einer Liegenschaft abgeschlossen wird, verpflichtet auch die übrigen Miteigentümer, welche der Verwaltung nicht widersprochen haben. Die von einem Verschollenen ausgestellte Vollmacht gilt erst mit der Todeserklärung als erloschen. Entscheidungstexte 2 Ob 70... mehr lesen...
K. O. ist seit Mitte Februar 1944 als Unteroffizier der deutschen Wehrmacht vermißt. Am 19. Jänner 1944 hatte der Beklagte geheiratet. Da seine Schwester J. P. gegen die Beklagte namens ihres vermißten Bruders K. O. eine Ehescheidungsklage einbringen wollte, weil diese ein Kind zur Welt gebracht hatte, das K. O. unmöglich gezeugt haben konnte, erwirkte sie den Beschluß des Bezirksgerichtes F. vom 9. Jänner 1945, 2 P 7/45-1, womit sie gemäß § 276 ABGB. zum Kurator des vermißten Klägers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1022ABGB §1253
Rechtssatz: Der Auftrag auf den Todesfall ist an die Form letztwilliger Verfügungen nicht gebunden; er ist widerruflich und nur für das "reine Viertel" im Sinne des § 1253 ABGB wirksam. Entscheidungstexte 3 Ob 318/38 Entscheidungstext OGH 20.04.1938 3 Ob 318/38 Veröff: SZ 20/109 6 Ob 602/78 Entscheidun... mehr lesen...