Norm
ABGB §1022Rechtssatz
Die Hausverwaltungsvollmacht, die einem berufsmäßigen Hausverwalter erteilt wurde, besteht nach dem Ableben des Machtgebers fort.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0019903Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009