Norm
ABGB §1022Rechtssatz
Die durch den Tod eines Gesellschafters bewirkte Auflösung der OHG hat keinen Einfluß auf die Wirksamkeit der von ihren seinerzeitigen vertretungsbefugten Organen erteilten Vollmacht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0025183Dokumentnummer
JJR_19680508_OGH0002_0050OB00117_6800000_001