Norm
ABGB §1022Rechtssatz
Der Auftrag auf den Todesfall ist an die Form letztwilliger Verfügungen nicht gebunden; er ist widerruflich und nur für das "reine Viertel" im Sinne des § 1253 ABGB wirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0019932Dokumentnummer
JJR_19380420_OGH0002_0030OB00318_3800000_001