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(1) Ein Diensteanbieter,Anspruch auf Erteilung der Nutzern eine SuchmaschineInformationen nach § 13 Abs. 3 (Auskunftsanordnung) ist vor dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufenen Gerichtshof erster Instanz geltend zu machen, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist oder andere elektronische Hilfsmitteleinzutreten droht; der Gerichtshof entscheidet im Verfahren außer Streitsachen. Ein Anspruch auf Erteilung der Informationen nach Paragraph 13, Absatz 3, (Auskunftsanordnung) ist vor dem zur Suche nach fremden Informationen bereitstelltAusübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufenen Gerichtshof erster Instanz geltend zu machen, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist für die abgefragten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
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(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Person, vonoder einzutreten droht; der die abgefragten Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wirdGerichtshof entscheidet im Verfahren außer Streitsachen.
(1) Ein Diensteanbieter,Anspruch auf Erteilung der Nutzern eine SuchmaschineInformationen nach § 13 Abs. 3 (Auskunftsanordnung) ist vor dem zur Ausübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufenen Gerichtshof erster Instanz geltend zu machen, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist oder andere elektronische Hilfsmitteleinzutreten droht; der Gerichtshof entscheidet im Verfahren außer Streitsachen. Ein Anspruch auf Erteilung der Informationen nach Paragraph 13, Absatz 3, (Auskunftsanordnung) ist vor dem zur Suche nach fremden Informationen bereitstelltAusübung der Gerichtsbarkeit in Handelssachen berufenen Gerichtshof erster Instanz geltend zu machen, in dessen Sprengel das schädigende Ereignis eingetreten ist für die abgefragten Informationen nicht verantwortlich, sofern er
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(2) Abs. 1 ist nicht anzuwenden, wenn die Person, vonoder einzutreten droht; der die abgefragten Informationen stammen, dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wirdGerichtshof entscheidet im Verfahren außer Streitsachen.