Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(1a) Werden in einem Medium der Name oder das Bild einer Person veröffentlicht, die
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(2) Schutzwürdige Interessen des Betroffenen werden jedenfalls verletzt, wenn die Veröffentlichung
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(3) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn
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(1a) Werden in einem Medium der Name oder das Bild einer Person veröffentlicht, die
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(2) Schutzwürdige Interessen des Betroffenen werden jedenfalls verletzt, wenn die Veröffentlichung
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(3) Der Anspruch nach Abs. 1 besteht nicht, wenn
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