§ 85 ZTG 2019 Angelobung

ZTG 2019 - Ziviltechnikergesetz 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.11.2024

Der Präsident der Bundeskammer der Ziviltechniker hat dem Bundesminister für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, die Präsidenten der Länderkammern haben dem für den Sitz der Kammer zuständigen Landeshauptmann die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und getreue Erfüllung ihrer Pflichten zu geloben.

In Kraft seit 01.07.2019 bis 31.12.9999
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