1.Ziffer einsdie Erörterung von Themen und Fragen, die ihm vom Bundesminister für Justiz vorgelegt werden, sowie die Abgabe von Stellungnahmen und die Erstattung von Gutachten,
2.Ziffer 2die Mitwirkung bei der Erlassung von Verordnungen gemäß §§ 29 und 30,die Mitwirkung bei der Erlassung von Verordnungen gemäß Paragraphen 29 und 30,
3.Ziffer 3die Mitwirkung an Verfahren über die Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen (§§ 24, 25 und 28) sowiedie Mitwirkung an Verfahren über die Eintragung von Ausbildungseinrichtungen und Lehrgängen (Paragraphen 24,, 25 und 28) sowie
4.Ziffer 4im Wege seines Ausschusses die Mitwirkung am Verfahren über die Eintragung in die Liste der Mediatoren (§§ 12 bis 14).im Wege seines Ausschusses die Mitwirkung am Verfahren über die Eintragung in die Liste der Mediatoren (Paragraphen 12 bis 14).
In Kraft seit 07.06.2003 bis 31.12.9999
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