Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 24.12.2024
Die Beistellung der sachlichen und personellen Erfordernisse sowie die Führung der Geschäfte des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten obliegen dem Bundesministerium für Inneres.
In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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